Kredite kosten nicht nur Zinsen. Schließt man mit dem Darlehen eine Restschuld-Versicherung ab, kommen meist hohe Kosten hinzu. Selbst bei kleineren Krediten kann es sich dabei um vierstellige Summen handeln. Der Großteil davon wird teuer über den Kredit mitfinanziert. Die Verbraucherzentrale Brandenburg prüft daher bestehende Darlehen und Restschuld-Versicherungen auf Sparmöglichkeiten. Erst kürzlich haben zwei Ehepaare nach erfolgreichem Einsatz der Verbraucherzentrale 2.000 bzw. 450 Euro Versicherungsbeitrag zurückerstattet bekommen.
„Restschuld-Versicherungen sind nicht immer im Sinne der Kreditnehmer“, weiß Sabine Klauke-Fritschka, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Teilweise sind sie überflüssig oder nicht an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Die Verbraucherzentrale Brandenburg prüft daher laufende Kredite und Restschuld-Versicherungen und hilft, sich von unnötigen Kosten zu trennen oder unberechtigte Entgelte zurückzufordern.“
So übernahm Klauke-Fritschka erfolgreich die Rechtsvertretung zweier Ehepaare, die eine Restschuld-Versicherung abgeschlossen hatten. In beiden Fällen hatten die Kreditnehmer ihre Darlehen bei der Bank abgelöst, allerdings keine anteilige Erstattung der Restschuld-Versicherung erhalten. Das erste Paar sollte allein über 4.100 Euro Versicherungsbeitrag für einen Nettodarlehensbetrag von 20.000 Euro bezahlen. Beim zweiten Ehepaar schlug die Restschuld-Versicherung bei einer Nettokreditsumme von 7.700 Euro mit über 1.300 Euro zu Buche. Erst als die Verbraucherzentrale die Rechtsvertretung übernahm, wurden 2.000 Euro bzw. 450 Euro ausgezahlt.
Gerade Restschuld-Versicherungen (auch Restkredit- oder Ratenschutz-Versicherung genannt) verteuern Kredite in besonderem Maße. Sie sollen die Rückzahlung des Darlehens an den Kreditgeber im Todesfall absichern. „Doch die Versicherungsbedingungen sind häufig so verfasst, dass Verbraucher im Falle eines Falles keine Leistung vom Versicherer erhalten“, so Klauke-Fritschka. „Wir können in einem persönlichen Beratungsgespräch klären, ob seitens des Kreditnehmers tatsächlich Bedarf an einer Restschuld-Versicherung besteht. Wenn dem nicht so ist, prüfen wir im Interesse des Verbrauchers Widerrufs- und Kündigungsrechte.“ Werden diese genutzt, bringt das dem Verbraucher im Regelfall eine deutliche finanzielle Entlastung.
Verbraucher, die den Kostencheck nutzen möchten, können sich am landesweiten Termintelefon unter (0331) 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr), online über www.vzb.de/termine oder in der nächsten Beratungsstelle einen persönlichen Termin geben lassen. Finanzberatung ist an den Standorten Potsdam, Frankfurt (Oder), Cottbus und Oranienburg möglich. Zum Kreditcheck müssen bitte alle Vertragsunterlagen mitgebracht werden.