„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das richtige Signal an die vielen Pendler in Brandenburg, die für ihren Weg zur Arbeit oftmals lange Wege in Kauf nehmen. Der Richterspruch bestätigt mich in der Auffassung, dass Fahrten zur Arbeit rein beruflich bedingt sind und deshalb steuerlich abzugsfähig sein sollten. In einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist hohe Mobilität der Arbeitnehmer ein unverzichtbarer Standortvorteil.“ Mit diesen Worten reagiert Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Minister Junghanns begrüßt zudem die Ankündigung der Bundesregierung, zur alten Pendlerpauschale zurückzukehren und die entsprechenden Nachzahlungen durch die Finanzämter zügig auszureichen. „Das ist ein richtiger Schritt, um die Binnenkonjunktur gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Phase zu stützen“, betonte Junghanns. Der Wirtschaftsminister hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale „ohne Wenn und Aber“ ausgesprochen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
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