Ein Rückruf bei Lidl betrifft den Artikel Deluxe Erdbeeren in weißer Schokolade. In zwei Chargen wurde das Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos über dem gesetzlichen Grenzwert gefunden. Das Unternehmen warnt ausdrücklich davor, die Ware zu verzehren.
Welche Packungen vom Rückruf betroffen sind
Der Rückruf bei Lidl gilt für die 120-Gramm-Packung des Produkts. Betroffen sind ausschließlich zwei Chargen:
Verkauft wurde die Ware bundesweit in Lidl-Filialen, also auch in Südbrandenburg. Andere Chargen und andere Produkte sind nach Angaben des Unternehmens nicht betroffen. Aufgefallen war der Befund bei einer Eigenkontrolle. Veröffentlicht wurde der Rückruf am Mittwoch auf dem amtlichen Portal lebensmittelwarnung.de.
Was Chlorpyrifos ist und warum es verboten wurde
Chlorpyrifos ist ein Insektizid, das in der Landwirtschaft gegen Schädlinge eingesetzt wurde. In der Europäischen Union ist der Wirkstoff seit 2020 nicht mehr zugelassen. Grundlage war eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.
Die Behörde kam darin zu dem Schluss, dass Bedenken hinsichtlich möglicher erbgutschädigender Wirkungen und hinsichtlich neurologischer Entwicklungseffekte bestehen. Ein sicherer Aufnahmewert ließ sich nicht festlegen. Genau deshalb gilt für solche Rückstände ein strenger Grenzwert – und deshalb wird zurückgerufen, sobald er überschritten ist.
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Was Kundinnen und Kunden jetzt tun sollten
Wer eine betroffene Packung zu Hause hat, sollte sie nicht essen. Die Ware kann in jeder Lidl-Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Kassenbon.
Für Rückfragen hat das Unternehmen eine kostenfreie Servicenummer eingerichtet: 00800 5435 5435. Zuständig für den Rückruf ist die Lidl Stiftung & Co. KG. Geliefert wurde das Produkt nach übereinstimmenden Berichten von einem bulgarischen Hersteller.
Wo Rückrufe amtlich veröffentlicht werden
Das Portal lebensmittelwarnung.de wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeinsam mit den Bundesländern betrieben. Dort stellen Behörden und Unternehmen Warnungen zu Lebensmitteln, Kosmetik und Bedarfsgegenständen ein.
Wer prüfen will, ob ein Produkt im eigenen Vorrat betroffen ist, findet dort die amtliche Fassung der Meldung samt Abbildung der Verpackung. Das ist verlässlicher als die Weitergabe in sozialen Netzwerken, wo Rückrufe oft noch kursieren, wenn sie längst erledigt sind.
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Red. / Presseinformation
Symbolfoto: Simon A. Eugster / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0








