Dass das Land Brandenburg , wie in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage ersichtlich, nicht für eine gesetzlich geregelte Pflicht des Tragens eines Fahrradhelmes eintritt hält die Landesverkehrswacht Brandenburg für sehr bedauerlich. Die Landesverkehrswacht Brandenburg vertritt eine andere Auffassung als die Landesregierung.
Die Landesverkehrswacht Brandenburg vertritt die Auffassung, dass eine Helmpflicht notwendig und geboten ist. Für Radfahrer ohne Helm können Unfälle leicht tödlich enden. Denn Radler sind oft so schnell unterwegs, dass die Schädeldecke allein das Gehirn bei einem Sturz nicht mehr ausreichend schützt. Das Hirn müsse deshalb besonders gut geschützt werden erklärte ein leitender Arzt der deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie. Verletzungen am Hirn führen schnell zum Tode bzw. zu Schwerbehinderungen.
Nach Einschätzung der Gesellschaft für Unfallchirurgie wäre etwa die Hälfte der tödlichen Radunfälle mit einem Helm anders ausgegangen. Nach einer Entscheidung des Schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts machen sich Fahrradfahrer bei einem Unfall mitschuldig wenn sie keinen Helm trage. Insoweit gibt es entgegen der Auffassung der Landesregierung sehr wohl wissenschaftlich fundierte Untersuchungen zur Pflicht des Helm tragens.
Quelle: Jürgen Maresch
Foto: Wikipedia, CC 2.0 Lizenz Urheber: Jef Poskanzer
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