In den Landkreisen Dahme-Spreewald, Spree-Neiße und Elbe-Elster gilt ab morgen eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Grund ist der Nachweis der Geflügelpest (H5N1) bei Wildvögeln in Brandenburg. Demnach müssen alle Tiere in geschlossenen oder gegen Wildvögel gesicherten Ställen gehalten werden, Geflügelmärkte und -ausstellungen sind untersagt. Die Regelung gilt zunächst 30 Tage.
Aufstallungspflicht wegen Geflügelpest in drei Südbrandenburger Landkreisen
In den Landkreisen Dahme-Spreewald (wie berichtet), Spree-Neiße und Elbe-Elster gilt ab dem morgigen Mittwoch eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel. Grund ist die sich zuspitzende Geflügelpestlage in Brandenburg. Nach dem Nachweis des Virus vom Subtyp H5N1 bei Wildvögeln haben die Veterinärämter beider Kreise Tierseuchen-Allgemeinverfügungen erlassen, um die Ausbreitung des Erregers zu stoppen. In den drei Landkreisen müssen alle Geflügelhalterinnen und -halter – unabhängig von Haltungsform oder Bestandsgröße – ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtungen halten. Veranstaltungen mit Geflügel, etwa Ausstellungen oder Märkte, sind bis auf Weiteres untersagt. Die Maßnahmen gelten zunächst für 30 Tage und werden danach neu bewertet.
Wie die Veterinärämter mitteilen, ist die Zahl verendeter und infizierter Wildvögel in den vergangenen Tagen deutlich gestiegen. Besonders der Vogelzug, die hohe Geflügeldichte in der Region und die Empfindlichkeit bestimmter Arten wie Puten und Legehennen erhöhen das Risiko einer Einschleppung in Nutzgeflügelbestände. „Wir müssen alles daransetzen, eine Ausbreitung des Virus zu verhindern“, erklärt Paul Burigk, amtlicher Tierarzt für Tierseuchenbekämpfung im Landkreis Elbe-Elster.
Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Futter, Wasser und Einstreu dürfen für Wildvögel nicht erreichbar sein, Regenwasser darf nicht als Tränkwasser verwendet werden. Beim Betreten der Stallbereiche ist betriebseigenes oder sauberes Schuhwerk zu nutzen. Auch die Bevölkerung soll aufmerksam bleiben: Tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt, sondern den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden.
Beide Landkreise appellieren an die Verantwortung aller Tierhalterinnen und Tierhalter, um die Geflügelbestände zu schützen und die weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
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