Im Landkreis Dahme-Spreewald tritt ab dem 29. Oktober 2025 eine Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft. Aufgrund der aktuellen Geflügelpestlage müssen alle Geflügelhalterinnen und -halter ihre Tiere im Stall oder in geschützten Ausläufen halten. Die Maßnahme gilt für 30 Tage und soll danach neu bewertet werden.
Steigende Zahl verendeter Wildvögel und Virusnachweise
Die Meldungen zu hochpathogenen H5N1-Ausbrüchen – auch bekannt als Geflügelpest – reißen nicht ab. In mehreren Regionen Brandenburgs wurden in den vergangenen Tagen zahlreiche Fälle bei Wildvögeln und in Nutztierhaltungen registriert. Wie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz mitteilt, ist auch im Landkreis Dahme-Spreewald die Zahl der tot aufgefundenen oder schwer erkrankten Wildvögel deutlich gestiegen.
Die Veterinärbehörde begründet die Maßnahme mit der aktuellen epidemiologischen Lage, der hohen Zahl an Geflügelhaltungen im Kreis und der besonderen Empfindlichkeit bestimmter Geflügelarten wie Puten und Legehennen. Hinzu kommt der derzeitige Vogelzug, durch den tausende Wildvögel in der Region unterwegs sind und das Infektionsrisiko zusätzlich erhöhen. Daher wurde eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die ein Aufstallungsgebot für das gesamte Kreisgebiet festschreibt.
Was jetzt für Geflügelhalter gilt
Ab dem 29. Oktober 2025 müssen alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – ihre Tiere so unterbringen, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist. Die Aufstallung kann entweder in geschlossenen Ställen oder in Ausläufen erfolgen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln und deren Kot abgesichert sind. Zusätzlich untersagt die Allgemeinverfügung alle Veranstaltungen, bei denen Geflügel beteiligt ist, wie etwa Geflügelschauen oder Zuchtmärkte.
Die Veterinärbehörde appelliert an die Bevölkerung, aufmerksam zu sein und verendete Wildvögel umgehend zu melden. Wer beim Bergen der Tiere helfen kann, sollte sich an die zuständige Behörde wenden. Die Kadaver können potenzielle Infektionsquellen für andere Tiere darstellen. Weitere Informationen und Hinweise zum Umgang mit totem Geflügel stehen auf der Webseite des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bereit.
Biosicherheit und Schutzmaßnahmen
Geflügelhalterinnen und -halter sind dazu aufgerufen, ihre bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Futter, Einstreu und Wasser müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Regenwasser darf nicht als Tränkwasser verwendet werden. Beim Betreten der Stallbereiche soll ausschließlich eigens dafür vorgesehenes Schuhwerk oder Einweg-Überziehschuhe getragen werden. Nur durch konsequente Einhaltung dieser Maßnahmen kann das Risiko einer Ansteckung minimiert werden.
Die Tierseuchenverfügung gilt zunächst für 30 Tage. Danach wird die Lage neu bewertet und über mögliche Verlängerungen entschieden. Ziel der Maßnahme ist es, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und den Bestand an Nutztieren im Landkreis zu schützen.
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Red. / Presseinformation
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