Kita-Budget als Ergebnis der Haushaltsberatungen
Mit der Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ setzt das Jugendministerium (MBJS) einen Beschluss des Landtages um. Das Land Brandenburg stellt insgesamt acht Millionen Euro zusätzlich für die Kindertagesbetreuung bereit. Diese Mittel sollen den Trägern ermöglichen, über das reguläre Budget hinaus weitere Angebote zu schaffen. Die Entscheidung für ein eigenes Kita-Budget fiel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025/2026. Die Fraktionen von SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag eine flexible, zusätzliche Unterstützung vorgeschlagen, die nun umgesetzt wird. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Kita-Träger.
Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die zusätzlich zu Personal- und Betriebskosten in den Einrichtungen umgesetzt werden. Damit sollen die pädagogische Arbeit und bedarfsgerechte Angebote in Kitas, Krippen und Horten unterstützt werden. Die Förderhöhe beträgt pauschal 40 Euro je belegtem Kita-Platz. Träger beantragen die Mittel beim zuständigen Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. Die Antragsfrist endet am 1. November 2025. Laut Ministerium erhalten alle Träger ein entsprechendes Informationsschreiben.
Minister Freiberg: Mittel dienen dem Wohl der Kinder
Jugendminister Steffen Freiberg betonte die Bedeutung des zusätzlichen Budgets: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder eingesetzt werden.“ Mit dem Kita-Budget werde eine unbürokratische Lösung geschaffen, die den Einrichtungen zusätzliche Spielräume ermögliche. Ziel sei es, die Qualität der Betreuung weiter zu verbessern und den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern und Familien gerecht zu werden.
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Red. / Presseinformation