Brandenburgs Verkehrsstaatssekretärin Kathrin Schneider hat klargestellt, das rechtlich keinerlei Grundlage für eine dauerhafte Offenhaltung von Tegel nach Eröffnung des BER besteht.
Schneider: „Es gibt einen gemeinsamen Landesentwicklungsplan für Berlin und Brandenburg, in dem verbindlich festgelegt ist, den Flugbetrieb in der Region auf den Flughafen BER in Schönefeld zu konzentrieren. Außerdem gibt es seit Jahren einen bestandskräftigen Schließungsbeschluss für Tegel.“
Die Schließung von Tegel und Tempelhof waren von Anfang an konzeptionell Teil der raumordnerischen Regelungen und eine Voraussetzung für die Genehmigung für den Flughafen BER.
Im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan für Berlin-Brandenburg (LEP B-B) ist ausgeführt, dass der Linienflugverkehr und Pauschalflugreiseverkehr mit Flugzeugen sind in Berlin und Brandenburg nur auf dem Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) zulässig ist. (Anmerkung: BBI = in der aktuellen Bezeichnung BER).
Über die Schließung von Tegel und Tempelhof ist in eigenständigen Schließungsverfahren in Verantwortung des Berliner Senats entschieden worden.
Tegel bräuchte auch in einer begrenzten Variante für Charterflüge oder Teilsegmente ein komplett neues Genehmigungsverfahren als Flughafen. Dabei wären die auch für Berlin geltenden landesplanerischen Vorgaben zu beachten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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