Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch haben heute in Potsdam die Änderung des „Abkommens über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin“ unterzeichnet. Münch und Scheeres zeigen sich erfreut, dass es gelungen sei, die gute Kooperation der vergangenen Jahre fortzusetzen. Sie betonen: „Das Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg und zeigt einmal mehr, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg mittlerweile zusammenarbeitet.“
Mit dem Abkommen wird der gegenseitige Schulbesuch im jeweils anderen Land im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht. Für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beispielsweise beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass brandenburgische Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig und die Eltern insbesondere wegen ihrer Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung im Land Berlin angewiesen sind.
Neu ist: Da mittlerweile weniger Schülerinnen und Schüler aus dem Land Brandenburg an Berliner Schulen wechseln als in den vergangenen Jahren, sinken die Ausgleichszahlungen, die Brandenburg an Berlin zahlt, von zehn Millionen auf neun Millionen Euro in diesem Jahr und auf acht Millionen Euro im kommenden Jahr. Das geänderte Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch haben heute in Potsdam die Änderung des „Abkommens über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin“ unterzeichnet. Münch und Scheeres zeigen sich erfreut, dass es gelungen sei, die gute Kooperation der vergangenen Jahre fortzusetzen. Sie betonen: „Das Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg und zeigt einmal mehr, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg mittlerweile zusammenarbeitet.“
Mit dem Abkommen wird der gegenseitige Schulbesuch im jeweils anderen Land im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht. Für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beispielsweise beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass brandenburgische Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig und die Eltern insbesondere wegen ihrer Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung im Land Berlin angewiesen sind.
Neu ist: Da mittlerweile weniger Schülerinnen und Schüler aus dem Land Brandenburg an Berliner Schulen wechseln als in den vergangenen Jahren, sinken die Ausgleichszahlungen, die Brandenburg an Berlin zahlt, von zehn Millionen auf neun Millionen Euro in diesem Jahr und auf acht Millionen Euro im kommenden Jahr. Das geänderte Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch haben heute in Potsdam die Änderung des „Abkommens über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin“ unterzeichnet. Münch und Scheeres zeigen sich erfreut, dass es gelungen sei, die gute Kooperation der vergangenen Jahre fortzusetzen. Sie betonen: „Das Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg und zeigt einmal mehr, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg mittlerweile zusammenarbeitet.“
Mit dem Abkommen wird der gegenseitige Schulbesuch im jeweils anderen Land im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht. Für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beispielsweise beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass brandenburgische Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig und die Eltern insbesondere wegen ihrer Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung im Land Berlin angewiesen sind.
Neu ist: Da mittlerweile weniger Schülerinnen und Schüler aus dem Land Brandenburg an Berliner Schulen wechseln als in den vergangenen Jahren, sinken die Ausgleichszahlungen, die Brandenburg an Berlin zahlt, von zehn Millionen auf neun Millionen Euro in diesem Jahr und auf acht Millionen Euro im kommenden Jahr. Das geänderte Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch haben heute in Potsdam die Änderung des „Abkommens über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin“ unterzeichnet. Münch und Scheeres zeigen sich erfreut, dass es gelungen sei, die gute Kooperation der vergangenen Jahre fortzusetzen. Sie betonen: „Das Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern erleichtert den Schulwechsel über die Grenzen hinweg und zeigt einmal mehr, wie eng die Bildungsregion Berlin-Brandenburg mittlerweile zusammenarbeitet.“
Mit dem Abkommen wird der gegenseitige Schulbesuch im jeweils anderen Land im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht. Für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählt beispielsweise beim Besuch einer weiterführenden Schule, dass brandenburgische Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung betreuungsbedürftig und die Eltern insbesondere wegen ihrer Berufstätigkeit auf eine bereits bestehende Betreuung im Land Berlin angewiesen sind.
Neu ist: Da mittlerweile weniger Schülerinnen und Schüler aus dem Land Brandenburg an Berliner Schulen wechseln als in den vergangenen Jahren, sinken die Ausgleichszahlungen, die Brandenburg an Berlin zahlt, von zehn Millionen auf neun Millionen Euro in diesem Jahr und auf acht Millionen Euro im kommenden Jahr. Das geänderte Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Das erste Gastschülerabkommen zwischen beiden Ländern war 1997 unterzeichnet worden.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport