Die Anzahl der Gerichtsverfahren in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-IV) muss verringert werden. Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske: „Die Bescheide müssen rechtssicher und verständlich sein – im Interesse der Jobcenter ebenso wie der Bezieher von Grundsicherung. Wir erwarten uns davon eine Entlastung der Sozialgerichte. Differenzen sollen möglichst frühzeitig und außerhalb der Gerichte geklärt werden“
Im Arbeitsministerium wurde dafür heute eine Arbeitsgruppe gegründet. In ihr sind die Sozialgerichtsbarkeit, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter sowie kommunale Träger von Grundsicherung und Arbeitsvermittlung vertreten.
Die bestehenden Probleme der Rechtsbehelfsverfahren und der Qualität der Bescheide sollen analysiert und daraus Verbesserungen entwickelt werden. Häufige Rechtsänderungen bei der Grundsicherung haben bei den Beteiligten zu Verunsicherung geführt.
Gemeinsam mit der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Präsidentin des Landessozialgerichts und Vertreterinnen des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes vereinbarte Baaske heute regelmäßige Treffen. In den zuständigen Ausschüssen für Soziales und Justiz des Landtages wird darüber berichtet.
Monika Paulat, Präsidentin des Landessozialgerichts „Um dem Justizgewährleistungsanspruch gerecht werden zu können, müssen die Sozialgerichte entlastet werden. Dies kann durch Optimierung der Arbeitsabläufe in den Behörden und der Qualität der Bescheide erreicht werden. Aber auch durch die von Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg durchgesetzte Personalverstärkung, die den Sozialgerichten sechs weitere Richter und zusätzliches Personal im mittleren Dienst bringen wird.\”
In Brandenburg ergingen im Jahr 2011 etwa eine Millionen Leistungsbescheide. Dagegen gab es etwa 38.000 Widersprüche (ca. 3,8 Prozent) und anschließend 9.800 Klagen (ca. 1 Prozent der Bescheide). Baaske: „Das sind viele Verfahren – aber gemessen an der Anzahl der Bescheide nur eine geringe Klagequote“.
Quelle: © 2012
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