Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) überführten im Jahr 2007 einen 46-jährigen Arbeitslosen aus dem Landkreis Barnim, zu Unrecht Hartz IV Leistungen bezogen zu haben.
Als Chatmoderator einer Hotline für einsame Damen war er von 2005 bis 2007 bei einer Firma aus Niedersachsen beschäftigt.
Er hatte es jedoch unterlassen, diese Tätigkeit der Agentur für Arbeit mitzuteilen.
Mit dem jetzt vorliegenden rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Bernau wurde er zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Zudem muss er die erhaltenen Hartz IV Leistungen zurückzahlen.
Der insgesamt ermittelte Schadensbetrag beläuft sich auf ca. 15.500 ¬.
Hintergrund: Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich dem zuständigen Leistungsträger mitzuteilen.
Jede Aufnahme einer Beschäftigung ist mitteilungspflichtig, da das daraus erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt wird.
Unterbleibt die Mitteilung über geänderte Verhältnisse gegenüber dem Leistungsträger, so liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor.
Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Leistungsmissbrauchs können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht eine Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch, die mit einer Freiheitsstrafe von bis fünf Jahren geahndet werden kann.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) überführten im Jahr 2007 einen 46-jährigen Arbeitslosen aus dem Landkreis Barnim, zu Unrecht Hartz IV Leistungen bezogen zu haben.
Als Chatmoderator einer Hotline für einsame Damen war er von 2005 bis 2007 bei einer Firma aus Niedersachsen beschäftigt.
Er hatte es jedoch unterlassen, diese Tätigkeit der Agentur für Arbeit mitzuteilen.
Mit dem jetzt vorliegenden rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichtes Bernau wurde er zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Zudem muss er die erhaltenen Hartz IV Leistungen zurückzahlen.
Der insgesamt ermittelte Schadensbetrag beläuft sich auf ca. 15.500 ¬.
Hintergrund: Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich dem zuständigen Leistungsträger mitzuteilen.
Jede Aufnahme einer Beschäftigung ist mitteilungspflichtig, da das daraus erzielte Einkommen bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt wird.
Unterbleibt die Mitteilung über geänderte Verhältnisse gegenüber dem Leistungsträger, so liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor.
Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Leistungsmissbrauchs können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht eine Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch, die mit einer Freiheitsstrafe von bis fünf Jahren geahndet werden kann.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)