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Neuregelung der Organspende

16:06 Uhr | 1. August 2012
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Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, das bereits am 1. August 2012 in Kraft tritt, werden EU-rechtliche Vorgaben zu Standards für die Qualität und die Sicherheit der Organtransplantation umgesetzt. „Dies ist auch gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Manipulationsvorwürfe in einer deutschen Universitätsklinik zu begrüßen. Patientinnen und Patienten müssen auf klare und transparente Regelungen und deren verbindliche sowie kontrollierbare Handhabung vertrauen dürfen“, so Brandenburgs Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack (Linke).
Frau Ministerin Tack begrüßt, dass nach einer breiten gesellschaftlichen Diskussion nun eine fraktionsübergreifende Einigung zur Regelung der Entscheidungslösung zur Organ- und Gewebespende erzielt werden konnte. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich bereits im Juni 2011 einstimmig für diese Regelung ausgesprochen. Ziel der Neuregelung ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland weiter zu fördern.
Durch das neue „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“, das am 1. November in Kraft tritt, werden alle Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr regelmäßig durch ihre Krankenkasse aufgefordert, für sich eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen. Durch die Krankenkassen sollen die notwendigen Informationen für eine informierte Entscheidung jedes Einzelnen bereitgestellt sowie auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen benannt werden. Die Informationen haben die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und müssen ergebnisoffen sein.
Des Weiteren werden bei der Ausstellung und Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder Organspendeausweise zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen.
Frau Ministerin Tack betont, dass Niemand verpflichtet werden kann, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Sie bittet jedoch alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich ernsthaft mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und dies dann auch zu dokumentieren.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, das bereits am 1. August 2012 in Kraft tritt, werden EU-rechtliche Vorgaben zu Standards für die Qualität und die Sicherheit der Organtransplantation umgesetzt. „Dies ist auch gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Manipulationsvorwürfe in einer deutschen Universitätsklinik zu begrüßen. Patientinnen und Patienten müssen auf klare und transparente Regelungen und deren verbindliche sowie kontrollierbare Handhabung vertrauen dürfen“, so Brandenburgs Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack (Linke).
Frau Ministerin Tack begrüßt, dass nach einer breiten gesellschaftlichen Diskussion nun eine fraktionsübergreifende Einigung zur Regelung der Entscheidungslösung zur Organ- und Gewebespende erzielt werden konnte. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich bereits im Juni 2011 einstimmig für diese Regelung ausgesprochen. Ziel der Neuregelung ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland weiter zu fördern.
Durch das neue „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“, das am 1. November in Kraft tritt, werden alle Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr regelmäßig durch ihre Krankenkasse aufgefordert, für sich eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen. Durch die Krankenkassen sollen die notwendigen Informationen für eine informierte Entscheidung jedes Einzelnen bereitgestellt sowie auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen benannt werden. Die Informationen haben die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und müssen ergebnisoffen sein.
Des Weiteren werden bei der Ausstellung und Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder Organspendeausweise zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen.
Frau Ministerin Tack betont, dass Niemand verpflichtet werden kann, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Sie bittet jedoch alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich ernsthaft mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und dies dann auch zu dokumentieren.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, das bereits am 1. August 2012 in Kraft tritt, werden EU-rechtliche Vorgaben zu Standards für die Qualität und die Sicherheit der Organtransplantation umgesetzt. „Dies ist auch gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Manipulationsvorwürfe in einer deutschen Universitätsklinik zu begrüßen. Patientinnen und Patienten müssen auf klare und transparente Regelungen und deren verbindliche sowie kontrollierbare Handhabung vertrauen dürfen“, so Brandenburgs Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack (Linke).
Frau Ministerin Tack begrüßt, dass nach einer breiten gesellschaftlichen Diskussion nun eine fraktionsübergreifende Einigung zur Regelung der Entscheidungslösung zur Organ- und Gewebespende erzielt werden konnte. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich bereits im Juni 2011 einstimmig für diese Regelung ausgesprochen. Ziel der Neuregelung ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland weiter zu fördern.
Durch das neue „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“, das am 1. November in Kraft tritt, werden alle Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr regelmäßig durch ihre Krankenkasse aufgefordert, für sich eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen. Durch die Krankenkassen sollen die notwendigen Informationen für eine informierte Entscheidung jedes Einzelnen bereitgestellt sowie auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen benannt werden. Die Informationen haben die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und müssen ergebnisoffen sein.
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Frau Ministerin Tack betont, dass Niemand verpflichtet werden kann, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Sie bittet jedoch alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich ernsthaft mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und dies dann auch zu dokumentieren.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, das bereits am 1. August 2012 in Kraft tritt, werden EU-rechtliche Vorgaben zu Standards für die Qualität und die Sicherheit der Organtransplantation umgesetzt. „Dies ist auch gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Manipulationsvorwürfe in einer deutschen Universitätsklinik zu begrüßen. Patientinnen und Patienten müssen auf klare und transparente Regelungen und deren verbindliche sowie kontrollierbare Handhabung vertrauen dürfen“, so Brandenburgs Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack (Linke).
Frau Ministerin Tack begrüßt, dass nach einer breiten gesellschaftlichen Diskussion nun eine fraktionsübergreifende Einigung zur Regelung der Entscheidungslösung zur Organ- und Gewebespende erzielt werden konnte. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich bereits im Juni 2011 einstimmig für diese Regelung ausgesprochen. Ziel der Neuregelung ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland weiter zu fördern.
Durch das neue „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“, das am 1. November in Kraft tritt, werden alle Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr regelmäßig durch ihre Krankenkasse aufgefordert, für sich eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen. Durch die Krankenkassen sollen die notwendigen Informationen für eine informierte Entscheidung jedes Einzelnen bereitgestellt sowie auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen benannt werden. Die Informationen haben die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und müssen ergebnisoffen sein.
Des Weiteren werden bei der Ausstellung und Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder Organspendeausweise zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen.
Frau Ministerin Tack betont, dass Niemand verpflichtet werden kann, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Sie bittet jedoch alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich ernsthaft mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und dies dann auch zu dokumentieren.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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