Bei einem PKW-Brand in Cottbus-Groß Gaglow ist heute in den frühen Morgenstunden ein Fahrzeug erheblich beschädigt worden. Das teilten die Polizei sowie Blaulichtreport Lausitz am Sonntag mit. Personen wurden bei dem Vorfall nicht verletzt, allerdings ergaben sich vor Ort Anzeichen dafür, dass der Brand absichtlich verursacht wurde. Die Kriminalpolizei hat deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Brandstiftung eingeleitet.
Feuerwehr verhindert Vollbrand am Lausitzpark
Am frühen Sonntagmorgen gegen 04:15 Uhr wurden die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Wache 1 zu einem Fahrzeugbrand in der Straße am Lausitzpark im Cottbuser Stadtteil Groß Gaglow alarmiert. Als die Feuerwehr vor Ort eintraf, stellte sich heraus, dass das Fahrzeug im Motorbereich brannte. Durch das schnelle Eingreifen der Einsatzkräfte konnte ein Vollbrand jedoch verhindert werden, sodass das Feuer zügig unter Kontrolle gebracht werden konnte.
Trotz des schnellen Eingreifens entstand an dem PKW ein erheblicher Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Der Blaulichtreport Lausitz berichtete bereits kurz nach dem Einsatz von der Brandstelle und dokumentierte das Geschehen vor Ort. Demnach blieb die Feuerwehr während des gesamten Einsatzes vor Ort, um eventuell weitere Maßnahmen einzuleiten und die Einsatzstelle abzusichern.
Kriminaltechniker sichern Spuren
Da sich bereits beim Eintreffen der Polizei Anzeichen ergaben, dass der PKW-Brand absichtlich verursacht worden sein könnte, wurden umgehend Kriminaltechniker hinzugezogen. Die Ermittler durchsuchten die Brandstelle sorgfältig nach relevanten Beweisen und Spuren, die Aufschluss über die Entstehung des Feuers geben könnten. Die Polizei leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Brandstiftung ein.
Die genaue Ursache für den PKW-Brand in Groß Gaglow ist derzeit noch unbekannt und muss im Rahmen der laufenden Ermittlungen geklärt werden.
Mehrere PKW-Brände in Cottbus
Der aktuelle Vorfall reiht sich in eine Serie von Fahrzeugbränden im Cottbuser Stadtgebiet ein. Niederlausitz aktuell berichtete in den vergangenen Wochen mehrfach über ähnliche Vorfälle. Erst am 9. Januar 2026 brannte ein PKW in der Saarbrücker Straße vollständig aus, wobei ein Sachschaden von rund 15.000 Euro entstand (Weiterlesen). Bereits am 30. Dezember 2025 kam es im Stadtteil Madlow zu einem nächtlichen Fahrzeugbrand in der Ringstraße (Weiterlesen).
Besonders auffällig war das Wochenende um den zweiten Weihnachtstag: Innerhalb von zwei Tagen brannten drei Fahrzeuge in unterschiedlichen Stadtteilen. Am 26. Dezember 2025 wurde zunächst ein PKW in der Helene-Weigel-Straße in Sachsendorf vollständig zerstört (Weiterlesen). Am selben Abend folgte ein weiterer Brand in Neu Schmellwitz (Weiterlesen). In der Nacht zum 27. Dezember brannte dann erneut ein PKW in Groß Gaglow in der Chauseestraße (Weiterlesen). Ob ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Bränden besteht, ist weiterhin Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Weitere Polizeimeldungen aus der Stadt Cottbus
Cottbus und Spree-Neiße: Im Zuge gezielter verkehrspolizeilicher Maßnahmen wurden mehrere erhebliche Verstöße gegen die Vorschriften zur Verkehrssicherheit festgestellt. Ein Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs nahm mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,03 Promille am Straßenverkehr teil und stand zudem unter dem Einfluss von Cannabis. Darüber hinaus wurde bei einem Pkw-Fahrer eine Alkoholisierung von 0,76 Promille festgestellt. Ein weiterer Pkw-Führer zeigte Anzeichen einer Beeinflussung durch Cannabis. Alle drei Fahrzeugführer mussten die entsprechenden Ermittlungsmaßnahmen über sich ergehen lassen. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Cottbus: Am späten Samstagabend beabsichtigten Polizeibeamte einen PKW VW Golf zu kontrollieren. In der Folge versuchte der Fahrzeugführer mit dem PKW vor der Polizei zu flüchten. Dieser konnte jedoch in der Ortslage Striesow gestellt werden. Bei dem 24-jährigen Fahrer konnte ein starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Der Mann verweigerte im Nachgang jegliche Teilnahme an den polizeilichen Maßnahmen und musste unter dem Einsatz körperlichen Zwanges aus dem Fahrzeug geführt werden. Es erfolgte eine beweissichernde Blutprobenentnahme sowie die Beschlagnahme des Führerscheins im Rahmen der eingeleiteten Strafverfahren.
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Red. / Presseinformation / Blaulichtreport Lausitz










