Sozialminister Günter Baaske hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz begrüßt. Das Gericht hat gestern die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt und entschieden, dass Asylbewerber ab sofort mehr Geld bekommen müssen. Der Bund muss unverzüglich die Leistungen überarbeiten. Baaske: „Die Bundesregierung braucht wieder einmal erst ein Urteil aus Karlsruhe, um endlich zu handeln. Die staatlichen Unterstützungen für Flüchtlinge müssen jetzt zügig und grundlegend reformiert werden.“
Baaske: „Deutschland muss Asylbewerbern und geduldeten Ausländern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehören die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und die Möglichkeit, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Das sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not fliehen müssen. Allein die humanitären Gründe verpflichten uns, ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen. Die Regelsätze aber stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft.“
Bereits seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2010 zu den Hartz-IV-Sätzen habe festgestanden, dass auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind. Baaske: „Die Bundesregierung hat seitdem alles unternommen, um eine verfassungskonforme Regelung zu verzögern.“ Erst im Oktober 2011 ist vom Bundessozialministerium eine Arbeitsgruppe – in der auch Brandenburg vertreten ist – eingesetzt worden, um die Eckpunkte für ein Änderungsgesetz zu erarbeiten. „Dank der Verzögerungstaktik der Bundesregierung sind wir bis heute zu keinem Ergebnis gekommen“, kritisierte Baaske.
Das Land Brandenburg zahlt rund 15 Millionen Euro pro Jahr für Asylbewerberleistungen einschließlich Unterbringung und Betreuung. Weitere Kosten müssen die Kommunen tragen. Baaske: „Die Mehrkosten dürfen nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden. Der Bund muss sich an den Kosten des Asylbewerberleistungsgesetzes beteiligen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein erwachsener Flüchtling bekam bisher insgesamt rund 225 Euro im Monat, während einem Hartz-IV-Empfänger rund 374 Euro monatlich zustehen. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz begrüßt. Das Gericht hat gestern die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt und entschieden, dass Asylbewerber ab sofort mehr Geld bekommen müssen. Der Bund muss unverzüglich die Leistungen überarbeiten. Baaske: „Die Bundesregierung braucht wieder einmal erst ein Urteil aus Karlsruhe, um endlich zu handeln. Die staatlichen Unterstützungen für Flüchtlinge müssen jetzt zügig und grundlegend reformiert werden.“
Baaske: „Deutschland muss Asylbewerbern und geduldeten Ausländern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehören die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und die Möglichkeit, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Das sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not fliehen müssen. Allein die humanitären Gründe verpflichten uns, ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen. Die Regelsätze aber stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft.“
Bereits seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2010 zu den Hartz-IV-Sätzen habe festgestanden, dass auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind. Baaske: „Die Bundesregierung hat seitdem alles unternommen, um eine verfassungskonforme Regelung zu verzögern.“ Erst im Oktober 2011 ist vom Bundessozialministerium eine Arbeitsgruppe – in der auch Brandenburg vertreten ist – eingesetzt worden, um die Eckpunkte für ein Änderungsgesetz zu erarbeiten. „Dank der Verzögerungstaktik der Bundesregierung sind wir bis heute zu keinem Ergebnis gekommen“, kritisierte Baaske.
Das Land Brandenburg zahlt rund 15 Millionen Euro pro Jahr für Asylbewerberleistungen einschließlich Unterbringung und Betreuung. Weitere Kosten müssen die Kommunen tragen. Baaske: „Die Mehrkosten dürfen nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden. Der Bund muss sich an den Kosten des Asylbewerberleistungsgesetzes beteiligen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein erwachsener Flüchtling bekam bisher insgesamt rund 225 Euro im Monat, während einem Hartz-IV-Empfänger rund 374 Euro monatlich zustehen. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz begrüßt. Das Gericht hat gestern die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt und entschieden, dass Asylbewerber ab sofort mehr Geld bekommen müssen. Der Bund muss unverzüglich die Leistungen überarbeiten. Baaske: „Die Bundesregierung braucht wieder einmal erst ein Urteil aus Karlsruhe, um endlich zu handeln. Die staatlichen Unterstützungen für Flüchtlinge müssen jetzt zügig und grundlegend reformiert werden.“
Baaske: „Deutschland muss Asylbewerbern und geduldeten Ausländern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehören die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und die Möglichkeit, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Das sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not fliehen müssen. Allein die humanitären Gründe verpflichten uns, ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen. Die Regelsätze aber stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft.“
Bereits seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2010 zu den Hartz-IV-Sätzen habe festgestanden, dass auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind. Baaske: „Die Bundesregierung hat seitdem alles unternommen, um eine verfassungskonforme Regelung zu verzögern.“ Erst im Oktober 2011 ist vom Bundessozialministerium eine Arbeitsgruppe – in der auch Brandenburg vertreten ist – eingesetzt worden, um die Eckpunkte für ein Änderungsgesetz zu erarbeiten. „Dank der Verzögerungstaktik der Bundesregierung sind wir bis heute zu keinem Ergebnis gekommen“, kritisierte Baaske.
Das Land Brandenburg zahlt rund 15 Millionen Euro pro Jahr für Asylbewerberleistungen einschließlich Unterbringung und Betreuung. Weitere Kosten müssen die Kommunen tragen. Baaske: „Die Mehrkosten dürfen nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden. Der Bund muss sich an den Kosten des Asylbewerberleistungsgesetzes beteiligen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein erwachsener Flüchtling bekam bisher insgesamt rund 225 Euro im Monat, während einem Hartz-IV-Empfänger rund 374 Euro monatlich zustehen. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Sozialminister Günter Baaske hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz begrüßt. Das Gericht hat gestern die Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt und entschieden, dass Asylbewerber ab sofort mehr Geld bekommen müssen. Der Bund muss unverzüglich die Leistungen überarbeiten. Baaske: „Die Bundesregierung braucht wieder einmal erst ein Urteil aus Karlsruhe, um endlich zu handeln. Die staatlichen Unterstützungen für Flüchtlinge müssen jetzt zügig und grundlegend reformiert werden.“
Baaske: „Deutschland muss Asylbewerbern und geduldeten Ausländern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehören die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und die Möglichkeit, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Das sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not fliehen müssen. Allein die humanitären Gründe verpflichten uns, ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen. Die Regelsätze aber stammen aus dem Jahr 1993. Seitdem gab es noch nicht einmal einen Inflationsausgleich. Auch das Gutschein-System gehört endlich abgeschafft.“
Bereits seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2010 zu den Hartz-IV-Sätzen habe festgestanden, dass auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind. Baaske: „Die Bundesregierung hat seitdem alles unternommen, um eine verfassungskonforme Regelung zu verzögern.“ Erst im Oktober 2011 ist vom Bundessozialministerium eine Arbeitsgruppe – in der auch Brandenburg vertreten ist – eingesetzt worden, um die Eckpunkte für ein Änderungsgesetz zu erarbeiten. „Dank der Verzögerungstaktik der Bundesregierung sind wir bis heute zu keinem Ergebnis gekommen“, kritisierte Baaske.
Das Land Brandenburg zahlt rund 15 Millionen Euro pro Jahr für Asylbewerberleistungen einschließlich Unterbringung und Betreuung. Weitere Kosten müssen die Kommunen tragen. Baaske: „Die Mehrkosten dürfen nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden. Der Bund muss sich an den Kosten des Asylbewerberleistungsgesetzes beteiligen.“
In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein erwachsener Flüchtling bekam bisher insgesamt rund 225 Euro im Monat, während einem Hartz-IV-Empfänger rund 374 Euro monatlich zustehen. Das Land Brandenburg setzt sich seit Jahren auf Bundesebene für eine Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber ein.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie