Von heute an nimmt die Europäische Kommission Gesetzesinitiativen von Bürgern entgegen. Wenn mindestens eine Million EU-Bürger aus mindestens sieben Ländern ein Anliegen unterstützen, muss die Kommission künftig entscheiden, ob sie dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt – und ihre Entscheidung auch öffentlich begründen.
Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers begrüßte das Vorhaben. „Damit wird es Bürgerinitiativen ermöglicht, stärkeren Einfluss auf die europäische Politik zu nehmen. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger über die Ländergrenzen hinaus zusammenschließen, wird dies das Verständnis füreinander und das Zusammenwachsen in Europa weiter fördern.“
Um eine Bürgerinitiative zu starten, müssen sich zunächst nur sieben Bürger aus sieben EU-Staaten zusammentun und einen Bürgerausschuss gründen. Sie können ihre Initiative dann bei der Kommission registrieren und anschließend online oder auf Papier um Unterstützung durch eine Million Bürger werben. Entscheidend ist, dass sich die Initiativen nur auf Themen beziehen dürfen, bei denen die Kommission auch befugt ist, Gesetzesvorschläge zu machen. Wenn eine Million Unterschriften vorliegen, hat die Kommission drei Monate Zeit, um die Initiative zu prüfen und zu beschließen, wie sie tätig werden will.
Sie trifft die Organisatoren, damit diese ihre Ziele ausführlicher erläutern können. Darüber hinaus erhalten die Organisatoren Gelegenheit, ihre Initiative während einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen. Die Kommission veröffentlicht sodann eine Mitteilung, in der sie ihre Schlussfolgerungen zu der Initiative und gegebenenfalls ihre geplanten Maßnahmen sowie ihre Gründe dafür darlegt. Die Bürgerinitiative ist eine Neuerung aus dem Lissabon-Vertrag.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
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