Zeuthen hat erstmals über einen Antrag nach dem sogenannten Bau-Turbo entschieden. Für ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen in der Friedenstraße 78a verweigerte die Gemeindevertretung am 22. September ihre Zustimmung. Ein drittes Geschoss, das Maß der Bebauung, die Höhen und die Lage des Hauses fanden keine Mehrheit.
Was der Bau-Turbo für die Gemeinde bedeutet
Der Bau-Turbo ist eine Regel im Baugesetzbuch (Paragraf 246e). Er soll den Wohnungsbau beschleunigen. Der Antrag stützt sich zudem auf Paragraf 34 Absatz 3b. Normalerweise muss sich ein Neubau ohne Bebauungsplan in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Davon darf nach dieser Regel abgewichen werden. Die Gemeinde muss einer solchen Abweichung aber zustimmen (Paragraf 36a).
Die Gemeindevertretung hatte am 30. Juni 2026 festgelegt, wie Zeuthen mit solchen Anträgen umgeht. Bei Vorhaben mit fünf bis zehn Wohnungen wird die Öffentlichkeit beteiligt. Der Ortsentwicklungsausschuss berät, die Gemeindevertretung beschließt. Der Bauherr muss der Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich zustimmen. Die Friedenstraße 78a ist laut Verwaltung der erste Antrag dieser Art in Zeuthen.
Drei Geschosse in einem zweigeschossigen Umfeld
Beantragt ist ein Vorbescheid. Damit lässt sich vorab klären, ob ein Vorhaben planungsrechtlich möglich ist. Geplant ist laut Beschlussvorlage BV-052/2026 ein Haus aus Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss mit Wohnungen. Die Traufhöhe soll bei etwa 7 Metern liegen, die Firsthöhe bei etwa 10,50 Metern. Vorgesehen ist ein Walmdach mit Gauben. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei etwa 0,24, mit Terrassen bei etwa 0,27. Sie gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut wird.
Die nähere Umgebung ist laut Vorlage überwiegend zweigeschossig bebaut. Die prägende Bauflucht in der Friedenstraße liegt bei 8 Metern, vereinzelt bei 5 Metern. Das Vorhaben würde sie unterschreiten.
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Für das Grundstück gibt es eine Vorgeschichte. 2018 wurde ein Vorbescheid für ein dreigeschossiges Haus mit sechs Wohnungen abgelehnt. 2019 folgten ein Vorbescheid und eine Baugenehmigung für ein zweigeschossiges Haus mit fünf Wohnungen. Im Juni 2026 wurde erneut ein Vorbescheid für drei Geschosse beantragt. Die Gemeinde gab dazu eine negative Stellungnahme ab. Im Juli folgte der Antrag nach dem Bau-Turbo.
Die Unterlagen waren vom 8. bis 21. September auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Stellungnahmen von Bürgern gingen laut Verwaltung nicht ein. Der gemeinsame Ausschuss für Ortsentwicklung und Umwelt gab keine mehrheitliche Empfehlung für das Vorhaben ab.
CDU verweist auf Häuser auf der Eichwalder Seite
Die CDU-Fraktion sprach sich für das Vorhaben aus. Ihr Fraktionsvorsitzender verwies auf ähnlich hohe Häuser auf der anderen Straßenseite. Diese gehört bereits zu Eichwalde. Zudem sei zusätzlicher Wohnraum wichtig.
Bürgermeister Philipp Martens riet ab. Rechtlich zähle nur die Zeuthener Seite der Friedenstraße zur näheren Umgebung. Zudem trenne die Dachauer Straße den Baublock ab. In diesem Block gebe es noch kein dreigeschossiges Haus. Ein solches Gebäude könnte ein Vorbild werden, auf das sich andere Bauherren später berufen. Auch die Vorlage weist auf solche Folgewirkungen hin.
Martens erinnerte an die frühere Baugenehmigung. Sieben Jahre lang hätten dort fünf Wohnungen gebaut werden können, mit einem Kellergeschoss. Es gehe daher nicht um die Schaffung von Wohnraum. Es gehe um das Risiko, dass das ganze Baugebiet in Bewegung gerät.
Gemeindevertretung stimmt über fünf Fragen einzeln ab
Die Gemeindevertretung stimmte über jede der fünf Fragen des Antrags einzeln ab. 22 der 23 Mitglieder waren anwesend. Für das dritte Geschoss stimmten 3 Gemeindevertreter, 18 dagegen, einer enthielt sich. Die fünf Wohneinheiten fanden eine Mehrheit mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. Beim Maß der baulichen Nutzung mit GRZ und Geschossflächenzahl (GFZ) gab es 6 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. Die Gebäudehöhen fielen mit 4 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch. Bei der Lage des Hauses auf dem Grundstück stand es 6 zu 15 bei einer Enthaltung.
Insgesamt stimmte die Gemeindevertretung dem Vorhaben damit nicht zu. Ein Gemeindevertreter stellte nach der Abstimmung klar, worüber entschieden wurde. Die Gemeinde entscheide nicht über die planungsrechtliche Zulässigkeit. Sie entscheide, ob sie einer Abweichung vom sogenannten Einfügegebot zustimmt. Nach Angaben der Verwaltung kann eine Baugenehmigung in diesem Verfahren nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung erteilt werden.
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Red.






