In der Lausitz Klinik Forst gelten ab Montag gelockerte Besuchsregelungen. Demzufolge darf jeder Patient einen Besucher pro Tag für eine halbe Stunde empfangen. Besuche sind laut Klinik in der Zeit von 15 bis 17 Uhr möglich, müssen allerdings zuvor telefonisch angemeldet werden. Voraussetzung sind eine FFP2-Maske sowie eine negatives Corona-Testergebnis.
Die Lausitz Klinik Forst teilte dazu mit:
- Jeder Patient kann einen Besucher pro Tag für 30 min empfangen
- Besuche sind zwischen 15 Uhr und 17 Uhr möglich
- Telefonische Voranmeldung notwendig
Aufgrund der aktuellen Pandemielage und der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburgs ist es möglich, die Besuchsregelungen auf den Normalstationen zu lockern und Besuche in vorsichtigen Schritten wieder möglich zu machen. Im intensivmedizinischen Bereich und auf der COVID-Station sind Besuche weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich.
Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gilt weiterhin ein generelles Besuchsverbot.
Ab dem 14.03.2022 gelten in der Lausitz Klinik Forst folgende Regelungen für den Besuch von Patient*innen:
- Ein Besuch muss vorab telefonisch auf den Stationen angemeldet werden.
- Die Anmeldung ist in der Zeit von 8 – 14 Uhr möglich.
- Station Operatives Zentrum 03562 985 414
- Station Geriatrie 03562 985 200
- Station Innere 03562 985 411
Jeder Patient kann einen Besucher*in pro Tag für 30 min empfangen.
Besuche sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Besucher müssen ein schriftliches negatives Schnelltest-Ergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachweisen. Der Test darf nicht älter als 24 h sein. Der Test muss von einer qualifizierten Teststelle durchgeführt worden sein. Die Regelung gilt für alle Besucher, unabhängig vom Status der Genesung oder Impfung.
- Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.
- Im gesamten Klinikum und auch während des Besuchs gilt die FFP2-Maskenpflicht uneingeschränkt.
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Red. / Presseinformation
Bild: Lausitz Klinik