Die Gewerkschaft ver.di ruft die rund 140 Rettungsdienstbeschäftigten der Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH für nächste Woche Donnerstag und Freitag zum Warnstreik auf. In der Zeit von 7:45 bis 15:00 Uhr soll die Arbeit niedergelegt werden. Anlass für den Warnstreik sind laut ver.di tarifliche Auseinandersetzungen, unter anderem geht es um die Zahlung einer Corona-Prämie.
Die Gewerkschaft ver.di teilte dazu mit:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die rund 140 Rettungsdienstbeschäftigten der Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH für den 24. und 25. Februar 2022 zum Warnstreik in der Zeit von 7:45 Uhr bis 15 Uhr aufgerufen. Für alle zehn Rettungswagen (RTW) und für alle drei Noteinsatzfahrzeuge (NEF) wurde jeweils ein Notdienst zugesagt. Für die drei Krankentransportwagen (KTW), die nur von Monat bis Freitag von 8 Uhr bis 15 Uhr im Einsatz sind, wurde aber kein Notdienst zugesagt.
Forderung für die Rettungsdienstbeschäftigten
Anlass für den Warnstreik sind tarifliche Auseinandersetzungen u.a. über die Zahlung einer Corona-Prämie. Die Firma Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH lehnt die Zahlung einer steuerfreien Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro ab, obwohl der Landkreis Spree-Neiße die Finanzierung der Corona-Sonderzahlung schon im Dezember 2020 gegenüber dem privaten Rettungsdienstbetreiber schriftlich zugesagt hatte. Falck betreibt im Landkreis Spree-Neiße nach europaweiter Ausschreibung seit dem Jahr 2013 die Vollzugaufgaben der sieben Rettungswachen mit rund 140 Rettungsdienstbeschäftigten. Das Unternehmen lehnt die Zahlung ab, weil nach Aussagen von Falck bei den anderen Unternehmen der Falck-Gruppe angeblich keine Corona-Sonderzahlung gezahlt werden kann.
Ver.di: Kritik an der Falck-Geschäftsführung
Der ver.di-Verhandlungsführer Ralf Franke kritisiert die Falck-Geschäftsführung: “Die anderen Unternehmen der Falck-Gruppe hätten sich seit dem Jahr 2020 bei den jeweiligen gesetzlichen Aufgabenträgern des Rettungsdienstes, den Landkreisen und den kreisfreien Städten, um eine Finanzierungszusage der Corona-Sonderzahlung kümmern können. Das Management bei den anderen Falck-Unternehmen hat in der Corona-Krise versagt. Es ist völlig unverständlich, warum das Management seinen Beschäftigten diese Anerkennung verweigert. Die Beschäftigten im Rettungsdienst haben während der Corona-Krise, auch angesichts erschwerter Arbeitsbedingungen durch die Hygienemaßnahmen und der Infektionsgefahr für sich selbst, weiterhin rund um die Uhr bei Notfällen schnell und zuverlässig geholfen. Sie haben die Corona-Prämie mehr als verdient.”
Im Land Brandenburg haben im Jahr 2020 und im Jahr 2021 rund 2.500 Rettungsdienstbeschäftigte in 12 Landkreisen und in den 4 kreisfreien Städten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 300 EUR bis 600 Euro erhalten. Nur den 140 Rettungsdienstbeschäftigten der Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH im Landkreis Spree-Neiße und den 160 Beschäftigten der Falck Rettungsdienst Nord GmbH im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde bislang keine Corona-Sonderzahlung gewährt, obwohl die Finanzierung von beiden Landkreisen zugesagt wurde.
„Die Firma Falck kann den Streik noch abwenden, wenn sie bis zum 22. Februar 2022 die Zahlung der Corona-Sonderzahlung im März 2022 in Höhe von 600 Euro gegenüber ver.di rechtsverbindlich zusagt. Kommt jedoch keine verbindliche Zusage, wird der Warnstreik wie angekündigt stattfinden“, so Ralf Franke.
ver.di hatte im September 2021 den Manteltarifvertrag zum 31. Dezember 2021 wirksam gekündigt und die Falck Notfallrettung und Krankentransport Spree-Neiße GmbH am 17. Dezember 2021 zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Neben der Corona-Sonderzahlung fordert ver.di 30 Tage Urlaub im Jahr für alle Rettungsdienstbeschäftigten, eine monatliche Wechselschichtzulage in Höhe von 102 Euro auch für die Beschäftigten in 24-Stunden-Diensten und eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit, die zurzeit von 48 Stunden pro Woche beträgt. Die Firma Falck hat erst nach längerem Zögern Tarifverhandlungen ab dem 18. März 2022 angeboten, aber gleichzeitig die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung abgelehnt. Eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung kann nach § 3 Nr. 11a Einkommenssteuergesetz nur noch bis zum 31. März 2022 steuerfrei gezahlt werden.
Der Rettungsdienstvertrag in Spree-Neiße endet am 31. Dezember 2022. Mit Beschluss des Kreistages wird der Rettungsdienst zum 1. Januar 2023 kommunalisiert. Zum 1. Januar 2023 gehen die Rettungsdienstbeschäftigten mit einem Betriebsübergang nach § 613a (Bürgerliches Gesetzbuch) auf die schon beschlossene kreiseigene Rettungsdienst Spree-Neiße GmbH über.
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Red. / Presseinformation