Brandenburgische Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den „Weihnachtsfrieden“ wahren. „In der Zeit vom 23. Dezember bis einschließlich Silvester werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Helmuth Markov gestern in Potsdam mit.
„Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, begründete Markov den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler. Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden wie in den Vorjahren Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden.
Finanzminister Markov bittet außerdem darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen.
Quelle: Ministerium der Finanzen
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