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NIEDERLAUSITZ aktuell

Markov stellt im Ausschuss Immobilienverkäufe klar

20:11 Uhr | 28. Februar 2011
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Zu den heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages des Landes Brandenburg thematisierten Verkäufen von zwei landeseigenen Grundstücken in der Landeshauptstadt Potsdam teilt Finanzminister Dr. Helmuth Markov mit:
„Beide Grundstücksverkäufe, die heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hinterfragt worden sind, wurden nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getätigt. Beide Liegenschaften werden künftig der städtebaulichen Entwicklung und der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Potsdam dienen. Dies, und nichts anderes, war Ziel der Veräußerung.
Die seitens der Stadt über ihre Gesellschaft verfolgte Entwicklung des Gesamtareals an der Friedhofsgasse 6 kann gemäß den Festlegungen des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Potsdam nur aus einer Hand erfolgen. Bei der Schlossstraße 1 handelt es sich um ein städtisches Sanierungsgebiet, welches entsprechend der §§ 136 ff. BauG – Besonderes Städtebaurecht – nur zu dem gutachterlich ermittelten Anfangswert veräußert werden kann.
Der Umgang mit öffentlichem Eigentum durch das Ministerium der Finanzen hat nach Landeshaushaltsordnung wirtschaftlichen Kriterien zu folgen. Es ist aber nicht ausschließlich verpflichtend, einen möglichen Maximalprofit zu erwirtschaften. Vor allem geht es darum, öffentliches Eigentum zu erhalten, zu entwickeln und in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stellen. Dass dieses Herangehen durch CDU und FDP nicht geteilt wird, kann ich politisch verstehen. Ändern wird sich unser grundsätzliches Verständnis deshalb nicht.
Als Minister der Finanzen habe ich in den vergangenen Tagen mehrfach klar gestellt, dass es mir um ein offenes und kollegiales Verhältnis mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem gesamten Landtag geht. Es ist meine Aufgabe als Minister, gegenüber den Abgeordneten und der Öffentlichkeit unser Regierungshandeln zu begründen und darüber zu informieren. Umgekehrt sehe ich aber auch eine zutiefst demokratische Aufgabe für alle, erst nach sorgfältiger Prüfung und unter Abwägung der wesentlichen Sachverhalte zu einem Urteil zu kommen. Die zunehmende Skandalisierung jedweden Themas schadet der Demokratie, nutzt den Menschen nicht und bringt Brandenburg nicht voran.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu den heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages des Landes Brandenburg thematisierten Verkäufen von zwei landeseigenen Grundstücken in der Landeshauptstadt Potsdam teilt Finanzminister Dr. Helmuth Markov mit:
„Beide Grundstücksverkäufe, die heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hinterfragt worden sind, wurden nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getätigt. Beide Liegenschaften werden künftig der städtebaulichen Entwicklung und der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Potsdam dienen. Dies, und nichts anderes, war Ziel der Veräußerung.
Die seitens der Stadt über ihre Gesellschaft verfolgte Entwicklung des Gesamtareals an der Friedhofsgasse 6 kann gemäß den Festlegungen des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Potsdam nur aus einer Hand erfolgen. Bei der Schlossstraße 1 handelt es sich um ein städtisches Sanierungsgebiet, welches entsprechend der §§ 136 ff. BauG – Besonderes Städtebaurecht – nur zu dem gutachterlich ermittelten Anfangswert veräußert werden kann.
Der Umgang mit öffentlichem Eigentum durch das Ministerium der Finanzen hat nach Landeshaushaltsordnung wirtschaftlichen Kriterien zu folgen. Es ist aber nicht ausschließlich verpflichtend, einen möglichen Maximalprofit zu erwirtschaften. Vor allem geht es darum, öffentliches Eigentum zu erhalten, zu entwickeln und in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stellen. Dass dieses Herangehen durch CDU und FDP nicht geteilt wird, kann ich politisch verstehen. Ändern wird sich unser grundsätzliches Verständnis deshalb nicht.
Als Minister der Finanzen habe ich in den vergangenen Tagen mehrfach klar gestellt, dass es mir um ein offenes und kollegiales Verhältnis mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem gesamten Landtag geht. Es ist meine Aufgabe als Minister, gegenüber den Abgeordneten und der Öffentlichkeit unser Regierungshandeln zu begründen und darüber zu informieren. Umgekehrt sehe ich aber auch eine zutiefst demokratische Aufgabe für alle, erst nach sorgfältiger Prüfung und unter Abwägung der wesentlichen Sachverhalte zu einem Urteil zu kommen. Die zunehmende Skandalisierung jedweden Themas schadet der Demokratie, nutzt den Menschen nicht und bringt Brandenburg nicht voran.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu den heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages des Landes Brandenburg thematisierten Verkäufen von zwei landeseigenen Grundstücken in der Landeshauptstadt Potsdam teilt Finanzminister Dr. Helmuth Markov mit:
„Beide Grundstücksverkäufe, die heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hinterfragt worden sind, wurden nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getätigt. Beide Liegenschaften werden künftig der städtebaulichen Entwicklung und der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Potsdam dienen. Dies, und nichts anderes, war Ziel der Veräußerung.
Die seitens der Stadt über ihre Gesellschaft verfolgte Entwicklung des Gesamtareals an der Friedhofsgasse 6 kann gemäß den Festlegungen des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Potsdam nur aus einer Hand erfolgen. Bei der Schlossstraße 1 handelt es sich um ein städtisches Sanierungsgebiet, welches entsprechend der §§ 136 ff. BauG – Besonderes Städtebaurecht – nur zu dem gutachterlich ermittelten Anfangswert veräußert werden kann.
Der Umgang mit öffentlichem Eigentum durch das Ministerium der Finanzen hat nach Landeshaushaltsordnung wirtschaftlichen Kriterien zu folgen. Es ist aber nicht ausschließlich verpflichtend, einen möglichen Maximalprofit zu erwirtschaften. Vor allem geht es darum, öffentliches Eigentum zu erhalten, zu entwickeln und in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stellen. Dass dieses Herangehen durch CDU und FDP nicht geteilt wird, kann ich politisch verstehen. Ändern wird sich unser grundsätzliches Verständnis deshalb nicht.
Als Minister der Finanzen habe ich in den vergangenen Tagen mehrfach klar gestellt, dass es mir um ein offenes und kollegiales Verhältnis mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem gesamten Landtag geht. Es ist meine Aufgabe als Minister, gegenüber den Abgeordneten und der Öffentlichkeit unser Regierungshandeln zu begründen und darüber zu informieren. Umgekehrt sehe ich aber auch eine zutiefst demokratische Aufgabe für alle, erst nach sorgfältiger Prüfung und unter Abwägung der wesentlichen Sachverhalte zu einem Urteil zu kommen. Die zunehmende Skandalisierung jedweden Themas schadet der Demokratie, nutzt den Menschen nicht und bringt Brandenburg nicht voran.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu den heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages des Landes Brandenburg thematisierten Verkäufen von zwei landeseigenen Grundstücken in der Landeshauptstadt Potsdam teilt Finanzminister Dr. Helmuth Markov mit:
„Beide Grundstücksverkäufe, die heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hinterfragt worden sind, wurden nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getätigt. Beide Liegenschaften werden künftig der städtebaulichen Entwicklung und der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Potsdam dienen. Dies, und nichts anderes, war Ziel der Veräußerung.
Die seitens der Stadt über ihre Gesellschaft verfolgte Entwicklung des Gesamtareals an der Friedhofsgasse 6 kann gemäß den Festlegungen des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Potsdam nur aus einer Hand erfolgen. Bei der Schlossstraße 1 handelt es sich um ein städtisches Sanierungsgebiet, welches entsprechend der §§ 136 ff. BauG – Besonderes Städtebaurecht – nur zu dem gutachterlich ermittelten Anfangswert veräußert werden kann.
Der Umgang mit öffentlichem Eigentum durch das Ministerium der Finanzen hat nach Landeshaushaltsordnung wirtschaftlichen Kriterien zu folgen. Es ist aber nicht ausschließlich verpflichtend, einen möglichen Maximalprofit zu erwirtschaften. Vor allem geht es darum, öffentliches Eigentum zu erhalten, zu entwickeln und in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stellen. Dass dieses Herangehen durch CDU und FDP nicht geteilt wird, kann ich politisch verstehen. Ändern wird sich unser grundsätzliches Verständnis deshalb nicht.
Als Minister der Finanzen habe ich in den vergangenen Tagen mehrfach klar gestellt, dass es mir um ein offenes und kollegiales Verhältnis mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem gesamten Landtag geht. Es ist meine Aufgabe als Minister, gegenüber den Abgeordneten und der Öffentlichkeit unser Regierungshandeln zu begründen und darüber zu informieren. Umgekehrt sehe ich aber auch eine zutiefst demokratische Aufgabe für alle, erst nach sorgfältiger Prüfung und unter Abwägung der wesentlichen Sachverhalte zu einem Urteil zu kommen. Die zunehmende Skandalisierung jedweden Themas schadet der Demokratie, nutzt den Menschen nicht und bringt Brandenburg nicht voran.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu den heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages des Landes Brandenburg thematisierten Verkäufen von zwei landeseigenen Grundstücken in der Landeshauptstadt Potsdam teilt Finanzminister Dr. Helmuth Markov mit:
„Beide Grundstücksverkäufe, die heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hinterfragt worden sind, wurden nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getätigt. Beide Liegenschaften werden künftig der städtebaulichen Entwicklung und der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Potsdam dienen. Dies, und nichts anderes, war Ziel der Veräußerung.
Die seitens der Stadt über ihre Gesellschaft verfolgte Entwicklung des Gesamtareals an der Friedhofsgasse 6 kann gemäß den Festlegungen des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Potsdam nur aus einer Hand erfolgen. Bei der Schlossstraße 1 handelt es sich um ein städtisches Sanierungsgebiet, welches entsprechend der §§ 136 ff. BauG – Besonderes Städtebaurecht – nur zu dem gutachterlich ermittelten Anfangswert veräußert werden kann.
Der Umgang mit öffentlichem Eigentum durch das Ministerium der Finanzen hat nach Landeshaushaltsordnung wirtschaftlichen Kriterien zu folgen. Es ist aber nicht ausschließlich verpflichtend, einen möglichen Maximalprofit zu erwirtschaften. Vor allem geht es darum, öffentliches Eigentum zu erhalten, zu entwickeln und in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stellen. Dass dieses Herangehen durch CDU und FDP nicht geteilt wird, kann ich politisch verstehen. Ändern wird sich unser grundsätzliches Verständnis deshalb nicht.
Als Minister der Finanzen habe ich in den vergangenen Tagen mehrfach klar gestellt, dass es mir um ein offenes und kollegiales Verhältnis mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem gesamten Landtag geht. Es ist meine Aufgabe als Minister, gegenüber den Abgeordneten und der Öffentlichkeit unser Regierungshandeln zu begründen und darüber zu informieren. Umgekehrt sehe ich aber auch eine zutiefst demokratische Aufgabe für alle, erst nach sorgfältiger Prüfung und unter Abwägung der wesentlichen Sachverhalte zu einem Urteil zu kommen. Die zunehmende Skandalisierung jedweden Themas schadet der Demokratie, nutzt den Menschen nicht und bringt Brandenburg nicht voran.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu den heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages des Landes Brandenburg thematisierten Verkäufen von zwei landeseigenen Grundstücken in der Landeshauptstadt Potsdam teilt Finanzminister Dr. Helmuth Markov mit:
„Beide Grundstücksverkäufe, die heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hinterfragt worden sind, wurden nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getätigt. Beide Liegenschaften werden künftig der städtebaulichen Entwicklung und der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Potsdam dienen. Dies, und nichts anderes, war Ziel der Veräußerung.
Die seitens der Stadt über ihre Gesellschaft verfolgte Entwicklung des Gesamtareals an der Friedhofsgasse 6 kann gemäß den Festlegungen des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Potsdam nur aus einer Hand erfolgen. Bei der Schlossstraße 1 handelt es sich um ein städtisches Sanierungsgebiet, welches entsprechend der §§ 136 ff. BauG – Besonderes Städtebaurecht – nur zu dem gutachterlich ermittelten Anfangswert veräußert werden kann.
Der Umgang mit öffentlichem Eigentum durch das Ministerium der Finanzen hat nach Landeshaushaltsordnung wirtschaftlichen Kriterien zu folgen. Es ist aber nicht ausschließlich verpflichtend, einen möglichen Maximalprofit zu erwirtschaften. Vor allem geht es darum, öffentliches Eigentum zu erhalten, zu entwickeln und in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stellen. Dass dieses Herangehen durch CDU und FDP nicht geteilt wird, kann ich politisch verstehen. Ändern wird sich unser grundsätzliches Verständnis deshalb nicht.
Als Minister der Finanzen habe ich in den vergangenen Tagen mehrfach klar gestellt, dass es mir um ein offenes und kollegiales Verhältnis mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem gesamten Landtag geht. Es ist meine Aufgabe als Minister, gegenüber den Abgeordneten und der Öffentlichkeit unser Regierungshandeln zu begründen und darüber zu informieren. Umgekehrt sehe ich aber auch eine zutiefst demokratische Aufgabe für alle, erst nach sorgfältiger Prüfung und unter Abwägung der wesentlichen Sachverhalte zu einem Urteil zu kommen. Die zunehmende Skandalisierung jedweden Themas schadet der Demokratie, nutzt den Menschen nicht und bringt Brandenburg nicht voran.“
Quelle: Ministerium der Finanzen

Zu den heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages des Landes Brandenburg thematisierten Verkäufen von zwei landeseigenen Grundstücken in der Landeshauptstadt Potsdam teilt Finanzminister Dr. Helmuth Markov mit:
„Beide Grundstücksverkäufe, die heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hinterfragt worden sind, wurden nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getätigt. Beide Liegenschaften werden künftig der städtebaulichen Entwicklung und der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Potsdam dienen. Dies, und nichts anderes, war Ziel der Veräußerung.
Die seitens der Stadt über ihre Gesellschaft verfolgte Entwicklung des Gesamtareals an der Friedhofsgasse 6 kann gemäß den Festlegungen des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Potsdam nur aus einer Hand erfolgen. Bei der Schlossstraße 1 handelt es sich um ein städtisches Sanierungsgebiet, welches entsprechend der §§ 136 ff. BauG – Besonderes Städtebaurecht – nur zu dem gutachterlich ermittelten Anfangswert veräußert werden kann.
Der Umgang mit öffentlichem Eigentum durch das Ministerium der Finanzen hat nach Landeshaushaltsordnung wirtschaftlichen Kriterien zu folgen. Es ist aber nicht ausschließlich verpflichtend, einen möglichen Maximalprofit zu erwirtschaften. Vor allem geht es darum, öffentliches Eigentum zu erhalten, zu entwickeln und in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stellen. Dass dieses Herangehen durch CDU und FDP nicht geteilt wird, kann ich politisch verstehen. Ändern wird sich unser grundsätzliches Verständnis deshalb nicht.
Als Minister der Finanzen habe ich in den vergangenen Tagen mehrfach klar gestellt, dass es mir um ein offenes und kollegiales Verhältnis mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem gesamten Landtag geht. Es ist meine Aufgabe als Minister, gegenüber den Abgeordneten und der Öffentlichkeit unser Regierungshandeln zu begründen und darüber zu informieren. Umgekehrt sehe ich aber auch eine zutiefst demokratische Aufgabe für alle, erst nach sorgfältiger Prüfung und unter Abwägung der wesentlichen Sachverhalte zu einem Urteil zu kommen. Die zunehmende Skandalisierung jedweden Themas schadet der Demokratie, nutzt den Menschen nicht und bringt Brandenburg nicht voran.“
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Zu den heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages des Landes Brandenburg thematisierten Verkäufen von zwei landeseigenen Grundstücken in der Landeshauptstadt Potsdam teilt Finanzminister Dr. Helmuth Markov mit:
„Beide Grundstücksverkäufe, die heute im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hinterfragt worden sind, wurden nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getätigt. Beide Liegenschaften werden künftig der städtebaulichen Entwicklung und der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Potsdam dienen. Dies, und nichts anderes, war Ziel der Veräußerung.
Die seitens der Stadt über ihre Gesellschaft verfolgte Entwicklung des Gesamtareals an der Friedhofsgasse 6 kann gemäß den Festlegungen des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Potsdam nur aus einer Hand erfolgen. Bei der Schlossstraße 1 handelt es sich um ein städtisches Sanierungsgebiet, welches entsprechend der §§ 136 ff. BauG – Besonderes Städtebaurecht – nur zu dem gutachterlich ermittelten Anfangswert veräußert werden kann.
Der Umgang mit öffentlichem Eigentum durch das Ministerium der Finanzen hat nach Landeshaushaltsordnung wirtschaftlichen Kriterien zu folgen. Es ist aber nicht ausschließlich verpflichtend, einen möglichen Maximalprofit zu erwirtschaften. Vor allem geht es darum, öffentliches Eigentum zu erhalten, zu entwickeln und in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stellen. Dass dieses Herangehen durch CDU und FDP nicht geteilt wird, kann ich politisch verstehen. Ändern wird sich unser grundsätzliches Verständnis deshalb nicht.
Als Minister der Finanzen habe ich in den vergangenen Tagen mehrfach klar gestellt, dass es mir um ein offenes und kollegiales Verhältnis mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen und dem gesamten Landtag geht. Es ist meine Aufgabe als Minister, gegenüber den Abgeordneten und der Öffentlichkeit unser Regierungshandeln zu begründen und darüber zu informieren. Umgekehrt sehe ich aber auch eine zutiefst demokratische Aufgabe für alle, erst nach sorgfältiger Prüfung und unter Abwägung der wesentlichen Sachverhalte zu einem Urteil zu kommen. Die zunehmende Skandalisierung jedweden Themas schadet der Demokratie, nutzt den Menschen nicht und bringt Brandenburg nicht voran.“
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Cottbus | Stadthalle feiert 50. Jubiläum mit Festwoche & Gala, Einblicke in Ausstellung & Rückblick
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Die Stadthalle Cottbus wird 50 Jahre alt und feiert das ganze Jahr über ihr Jubiläum. Höhepunkt ist eine Festwoche ab dem 19. September mit Konzerten, Kindertheater, einer Gala mit lokalen ...Künstlerinnen und Künstlern sowie der 30 Plus Party mit Ross Antony. Geschäftsführerin Daniela Kerzel spricht von einem besonderen Anlass: „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ein Konzerthaus so lange erfolgreich besteht.“ Bereits jetzt kann in der Stadthalle eine Ausstellung mit Plakaten, Programmheften, Bühnenbildern und Erinnerungsstücken zur Geschichte des Hauses besucht werden. Tickets für die Festwoche sind im CottbusService erhältlich.

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Sport | SpG Viktoria Cottbus / Drachhausen gewinnt Kreispokal der Frauen
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Die diesjährigen Finalspiele der Damen und Herren um den Kreispokal Niederlausitz wurden in Guben ausgetragen. Zunächst setzten sich die Damen des FSV Viktoria Cottbus 1897 mit 2:0 gegen den SV ...Wacker 09 Cottbus Ströbitz durch. Für das 1:0 der Mannschaft von Trainer Jens Gorsitzki sorgte Nadine Domain in der 48.Spielminute, bevor die beste Torschützin der abgelaufenen Saison Sophie Marie Theres Ziemann (15 Tore) in der 64. Minute zum Endstand einschoss.

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