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Neue Richtlinie für die Nutzung von Dienstwagen

14:57 Uhr | 1. Februar 2011
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Die Landesregierung hat heute eine neue Richtlinie für die Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Mit der novellierten Dienstkraftfahrzeugrichtlinie ist eine private Nutzung von Dienst-Kfz etwa für Minister und Staatssekretäre im Ausland generell nicht mehr möglich, wie der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Helmuth Markov in Potsdam betonte. Darüber hinaus schränkt die neue Richtlinie die Regelungen für Probefahrten ein.
Sie sind nur bei einem bevorstehenden Wechsel des Dienstwagens zulässig und auf maximal zwei Tage begrenzt. Grundsätzlich dürfen jetzt nur noch Fahrzeuge erprobt werden, die auch tatsächlich beschafft werden können. Generell ist bei der Anschaffung von Dienstfahrzeugen laut Richtlinie der für das Land Brandenburg wirtschaftlichste Wagentyp zu wählen. Zudem dürfen Neufahrzeuge nur beschafft werden, wenn diese einen möglichst geringen Kraftstoffverbrauch aufweisen und hinsichtlich ihrer Schadstoffemission die Grenzwerte der EU-Richtlinien beziehungsweise nationaler Vorschriften einhalten.
Nach dem Beschluss der Landesregierung wird die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht und tritt damit unmittelbar in Kraft.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute eine neue Richtlinie für die Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Mit der novellierten Dienstkraftfahrzeugrichtlinie ist eine private Nutzung von Dienst-Kfz etwa für Minister und Staatssekretäre im Ausland generell nicht mehr möglich, wie der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Helmuth Markov in Potsdam betonte. Darüber hinaus schränkt die neue Richtlinie die Regelungen für Probefahrten ein.
Sie sind nur bei einem bevorstehenden Wechsel des Dienstwagens zulässig und auf maximal zwei Tage begrenzt. Grundsätzlich dürfen jetzt nur noch Fahrzeuge erprobt werden, die auch tatsächlich beschafft werden können. Generell ist bei der Anschaffung von Dienstfahrzeugen laut Richtlinie der für das Land Brandenburg wirtschaftlichste Wagentyp zu wählen. Zudem dürfen Neufahrzeuge nur beschafft werden, wenn diese einen möglichst geringen Kraftstoffverbrauch aufweisen und hinsichtlich ihrer Schadstoffemission die Grenzwerte der EU-Richtlinien beziehungsweise nationaler Vorschriften einhalten.
Nach dem Beschluss der Landesregierung wird die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht und tritt damit unmittelbar in Kraft.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute eine neue Richtlinie für die Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Mit der novellierten Dienstkraftfahrzeugrichtlinie ist eine private Nutzung von Dienst-Kfz etwa für Minister und Staatssekretäre im Ausland generell nicht mehr möglich, wie der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Helmuth Markov in Potsdam betonte. Darüber hinaus schränkt die neue Richtlinie die Regelungen für Probefahrten ein.
Sie sind nur bei einem bevorstehenden Wechsel des Dienstwagens zulässig und auf maximal zwei Tage begrenzt. Grundsätzlich dürfen jetzt nur noch Fahrzeuge erprobt werden, die auch tatsächlich beschafft werden können. Generell ist bei der Anschaffung von Dienstfahrzeugen laut Richtlinie der für das Land Brandenburg wirtschaftlichste Wagentyp zu wählen. Zudem dürfen Neufahrzeuge nur beschafft werden, wenn diese einen möglichst geringen Kraftstoffverbrauch aufweisen und hinsichtlich ihrer Schadstoffemission die Grenzwerte der EU-Richtlinien beziehungsweise nationaler Vorschriften einhalten.
Nach dem Beschluss der Landesregierung wird die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht und tritt damit unmittelbar in Kraft.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute eine neue Richtlinie für die Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Mit der novellierten Dienstkraftfahrzeugrichtlinie ist eine private Nutzung von Dienst-Kfz etwa für Minister und Staatssekretäre im Ausland generell nicht mehr möglich, wie der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Helmuth Markov in Potsdam betonte. Darüber hinaus schränkt die neue Richtlinie die Regelungen für Probefahrten ein.
Sie sind nur bei einem bevorstehenden Wechsel des Dienstwagens zulässig und auf maximal zwei Tage begrenzt. Grundsätzlich dürfen jetzt nur noch Fahrzeuge erprobt werden, die auch tatsächlich beschafft werden können. Generell ist bei der Anschaffung von Dienstfahrzeugen laut Richtlinie der für das Land Brandenburg wirtschaftlichste Wagentyp zu wählen. Zudem dürfen Neufahrzeuge nur beschafft werden, wenn diese einen möglichst geringen Kraftstoffverbrauch aufweisen und hinsichtlich ihrer Schadstoffemission die Grenzwerte der EU-Richtlinien beziehungsweise nationaler Vorschriften einhalten.
Nach dem Beschluss der Landesregierung wird die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht und tritt damit unmittelbar in Kraft.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute eine neue Richtlinie für die Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Mit der novellierten Dienstkraftfahrzeugrichtlinie ist eine private Nutzung von Dienst-Kfz etwa für Minister und Staatssekretäre im Ausland generell nicht mehr möglich, wie der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Helmuth Markov in Potsdam betonte. Darüber hinaus schränkt die neue Richtlinie die Regelungen für Probefahrten ein.
Sie sind nur bei einem bevorstehenden Wechsel des Dienstwagens zulässig und auf maximal zwei Tage begrenzt. Grundsätzlich dürfen jetzt nur noch Fahrzeuge erprobt werden, die auch tatsächlich beschafft werden können. Generell ist bei der Anschaffung von Dienstfahrzeugen laut Richtlinie der für das Land Brandenburg wirtschaftlichste Wagentyp zu wählen. Zudem dürfen Neufahrzeuge nur beschafft werden, wenn diese einen möglichst geringen Kraftstoffverbrauch aufweisen und hinsichtlich ihrer Schadstoffemission die Grenzwerte der EU-Richtlinien beziehungsweise nationaler Vorschriften einhalten.
Nach dem Beschluss der Landesregierung wird die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht und tritt damit unmittelbar in Kraft.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute eine neue Richtlinie für die Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Mit der novellierten Dienstkraftfahrzeugrichtlinie ist eine private Nutzung von Dienst-Kfz etwa für Minister und Staatssekretäre im Ausland generell nicht mehr möglich, wie der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Helmuth Markov in Potsdam betonte. Darüber hinaus schränkt die neue Richtlinie die Regelungen für Probefahrten ein.
Sie sind nur bei einem bevorstehenden Wechsel des Dienstwagens zulässig und auf maximal zwei Tage begrenzt. Grundsätzlich dürfen jetzt nur noch Fahrzeuge erprobt werden, die auch tatsächlich beschafft werden können. Generell ist bei der Anschaffung von Dienstfahrzeugen laut Richtlinie der für das Land Brandenburg wirtschaftlichste Wagentyp zu wählen. Zudem dürfen Neufahrzeuge nur beschafft werden, wenn diese einen möglichst geringen Kraftstoffverbrauch aufweisen und hinsichtlich ihrer Schadstoffemission die Grenzwerte der EU-Richtlinien beziehungsweise nationaler Vorschriften einhalten.
Nach dem Beschluss der Landesregierung wird die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht und tritt damit unmittelbar in Kraft.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung hat heute eine neue Richtlinie für die Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Mit der novellierten Dienstkraftfahrzeugrichtlinie ist eine private Nutzung von Dienst-Kfz etwa für Minister und Staatssekretäre im Ausland generell nicht mehr möglich, wie der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Helmuth Markov in Potsdam betonte. Darüber hinaus schränkt die neue Richtlinie die Regelungen für Probefahrten ein.
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Die Landesregierung hat heute eine neue Richtlinie für die Nutzung von Dienstwagen beschlossen. Mit der novellierten Dienstkraftfahrzeugrichtlinie ist eine private Nutzung von Dienst-Kfz etwa für Minister und Staatssekretäre im Ausland generell nicht mehr möglich, wie der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Helmuth Markov in Potsdam betonte. Darüber hinaus schränkt die neue Richtlinie die Regelungen für Probefahrten ein.
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