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NIEDERLAUSITZ aktuell

Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union

12:49 Uhr | 4. November 2010
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Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

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Nach Sonntag mit hochsommerlichen Temperaturen und örtlichen Unwettern mit Gewittern, dominieren nun deutliche Abkühlung und Sturmwarnungen. Für heute (23. Juni, 17–21 Uhr)...

Heute in der Lausitz! Unser täglicher News- und Contentüberblick

Heute in der Lausitz! Unser täglicher News- und Contentüberblick

23. Juni 2025

Hier findet ihr von montags bis freitags einen Überblick über unsere tagesaktuellen Meldungen, Videos und Postings, die wir für euch...

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

NL-Eventtipps für das Wochenende in der Lausitz

19. Juni 2025

Hier bekommt ihr unsere Eventübersicht für das Wochenende in unserer Lausitzer und Südbrandenburger Region. Vollständigkeit ist natürlich nicht garantiert. Viel...

Security Unternehmen Berlin& Brandenburg: Qualität und Zufriedenheit

Security Unternehmen Berlin& Brandenburg: Qualität und Zufriedenheit

18. Juni 2025

Berlin und das umliegende Brandenburg gehören zu den wichtigsten Wirtschaftsregionen Deutschlands. Aus diesem Grund werden in dieser Region oft entsprechend...

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Newsticker

Feuerwehreinsatz nach Blitzeinschlag in Lauta. Gartenlaube in Flammen

19:02 Uhr | 23. Juni 2025 | 462 Leser

Mit der Simson nach Rom: Kahrener Mopedfreunde berichten über Kult-Tour

17:49 Uhr | 23. Juni 2025 | 40 Leser

Ermittlungen nach Brand in Finsterwalder Bürgerheide

17:08 Uhr | 23. Juni 2025 | 50 Leser

Marken Outlets Schwarzheide starten Summer Sale zum Ferienstart

15:30 Uhr | 23. Juni 2025 | 69 Leser

FC Energie Cottbus fährt Mitte Juli erstmals wieder ins Trainingslager

14:46 Uhr | 23. Juni 2025 | 572 Leser

Polizei zieht positive Bilanz zum Stadtfest in Cottbus

14:11 Uhr | 23. Juni 2025 | 1.5k Leser

Meistgelesen

Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus

17.Juni 2025 | 6.8k Leser

Aktuelle Sturmwarnung für Südbrandenburg. Bis 100 km/h möglich

23.Juni 2025 | 4.5k Leser

L51 gesperrt: 60-Jähriger stirbt bei Unfall zwischen Guhrow und Werben

22.Juni 2025 | 4.4k Leser

Waldbrand bei Peickwitz. Löscharbeiten seit Stunden im Gange

19.Juni 2025 | 4.3k Leser

81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

20.Juni 2025 | 3.9k Leser

Blütenträume & Lichterglanz: Ausblick auf Rosengartenfesttage in Forst

20.Juni 2025 | 3.8k Leser

VideoNews

Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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