Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz