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Automatische Kennzeichenfahndung – Schönbohm: Entscheidung aus Karlsruhe bestätigt Polizei auf technischem Entwicklungsweg

13:37 Uhr | 11. März 2008
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Fahndungschancen steigen – Erfahrungen Brandenburgs gefragt
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Kennzeichenfahndung ist nach Auffassung von Innenminister Jörg Schönbohm eine wichtige Bestätigung für die Polizei auf ihrem technischen Entwicklungsweg.
„Karlsruhe hat erneut deutlich gemacht, dass der gesetzliche Auftrag an die Polizei hier kein Zurückbleiben zulässt und dabei Verantwortung und Kompetenz der Länder gefragt sind “, sagte Schönbohm, der gegenwärtig auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist.
Die Verfassungsrichter hätten zudem mit ihrer Eingrenzung der Kennzeichenfahndung überzeugend die Verhältnismäßigkeit als grundlegendes Prinzip rechtsstaatlicher Polizeimaßnahmen bekräftigt. „Das schafft für nunmehr alle Polizeibehörden in dieser Frage Rechtsklarheit.”
Das Votum des Verfassungsgerichts bestätigt laut Schönbohm im Besonderen auch den Weg Brandenburgs bei der Kennzeichenfahndung, dessen Erfahrungen deshalb gefragt sind. Die im Jahr 2006 ins Landespolizeigesetz aufgenommene Regelung zur automatischen Kennzeichenfahndung verbessere in benannten Einzelfällen erheblich die Fahndungschancen der Polizei, bestimme aber dabei die konkreten Gefahrenanlässe, bei denen allein die entsprechenden technischen Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Unabhängig davon werden das heutige Urteil und seine Begründung auch in Brandenburg gründlich ausgewertet und mit den eigenen Erfahrungen abgeglichen.
Brandenburgs Polizei testet seit Juli vergangenen Jahres erfolgreich Kennzeichenfahndungssysteme verschiedener Hersteller. Dabei werden außer Treffern keine der erfassten Kennzeichen gespeichert, sondern von den Systemen nach dem in Sekundenbruchteilen erfolgten Abgleich sofort gelöscht. Der Einsatz der Technik bewährte sich beispielsweise im November 2007, als bei einem Rockertreffen der „Hells Angels” in Cottbus Hinweise auf gewalttätige Auseinandersetzungen vorlagen. Im gegenwärtigen letzten Abschnitt der Testphase sind in Brandenburg drei mobile und ein stationäres System der automatischen Kennzeichenfahndung eingesetzt.
Quelle: Ministerium des Innern

Fahndungschancen steigen – Erfahrungen Brandenburgs gefragt
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Kennzeichenfahndung ist nach Auffassung von Innenminister Jörg Schönbohm eine wichtige Bestätigung für die Polizei auf ihrem technischen Entwicklungsweg.
„Karlsruhe hat erneut deutlich gemacht, dass der gesetzliche Auftrag an die Polizei hier kein Zurückbleiben zulässt und dabei Verantwortung und Kompetenz der Länder gefragt sind “, sagte Schönbohm, der gegenwärtig auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist.
Die Verfassungsrichter hätten zudem mit ihrer Eingrenzung der Kennzeichenfahndung überzeugend die Verhältnismäßigkeit als grundlegendes Prinzip rechtsstaatlicher Polizeimaßnahmen bekräftigt. „Das schafft für nunmehr alle Polizeibehörden in dieser Frage Rechtsklarheit.”
Das Votum des Verfassungsgerichts bestätigt laut Schönbohm im Besonderen auch den Weg Brandenburgs bei der Kennzeichenfahndung, dessen Erfahrungen deshalb gefragt sind. Die im Jahr 2006 ins Landespolizeigesetz aufgenommene Regelung zur automatischen Kennzeichenfahndung verbessere in benannten Einzelfällen erheblich die Fahndungschancen der Polizei, bestimme aber dabei die konkreten Gefahrenanlässe, bei denen allein die entsprechenden technischen Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Unabhängig davon werden das heutige Urteil und seine Begründung auch in Brandenburg gründlich ausgewertet und mit den eigenen Erfahrungen abgeglichen.
Brandenburgs Polizei testet seit Juli vergangenen Jahres erfolgreich Kennzeichenfahndungssysteme verschiedener Hersteller. Dabei werden außer Treffern keine der erfassten Kennzeichen gespeichert, sondern von den Systemen nach dem in Sekundenbruchteilen erfolgten Abgleich sofort gelöscht. Der Einsatz der Technik bewährte sich beispielsweise im November 2007, als bei einem Rockertreffen der „Hells Angels” in Cottbus Hinweise auf gewalttätige Auseinandersetzungen vorlagen. Im gegenwärtigen letzten Abschnitt der Testphase sind in Brandenburg drei mobile und ein stationäres System der automatischen Kennzeichenfahndung eingesetzt.
Quelle: Ministerium des Innern

Fahndungschancen steigen – Erfahrungen Brandenburgs gefragt
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Kennzeichenfahndung ist nach Auffassung von Innenminister Jörg Schönbohm eine wichtige Bestätigung für die Polizei auf ihrem technischen Entwicklungsweg.
„Karlsruhe hat erneut deutlich gemacht, dass der gesetzliche Auftrag an die Polizei hier kein Zurückbleiben zulässt und dabei Verantwortung und Kompetenz der Länder gefragt sind “, sagte Schönbohm, der gegenwärtig auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist.
Die Verfassungsrichter hätten zudem mit ihrer Eingrenzung der Kennzeichenfahndung überzeugend die Verhältnismäßigkeit als grundlegendes Prinzip rechtsstaatlicher Polizeimaßnahmen bekräftigt. „Das schafft für nunmehr alle Polizeibehörden in dieser Frage Rechtsklarheit.”
Das Votum des Verfassungsgerichts bestätigt laut Schönbohm im Besonderen auch den Weg Brandenburgs bei der Kennzeichenfahndung, dessen Erfahrungen deshalb gefragt sind. Die im Jahr 2006 ins Landespolizeigesetz aufgenommene Regelung zur automatischen Kennzeichenfahndung verbessere in benannten Einzelfällen erheblich die Fahndungschancen der Polizei, bestimme aber dabei die konkreten Gefahrenanlässe, bei denen allein die entsprechenden technischen Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Unabhängig davon werden das heutige Urteil und seine Begründung auch in Brandenburg gründlich ausgewertet und mit den eigenen Erfahrungen abgeglichen.
Brandenburgs Polizei testet seit Juli vergangenen Jahres erfolgreich Kennzeichenfahndungssysteme verschiedener Hersteller. Dabei werden außer Treffern keine der erfassten Kennzeichen gespeichert, sondern von den Systemen nach dem in Sekundenbruchteilen erfolgten Abgleich sofort gelöscht. Der Einsatz der Technik bewährte sich beispielsweise im November 2007, als bei einem Rockertreffen der „Hells Angels” in Cottbus Hinweise auf gewalttätige Auseinandersetzungen vorlagen. Im gegenwärtigen letzten Abschnitt der Testphase sind in Brandenburg drei mobile und ein stationäres System der automatischen Kennzeichenfahndung eingesetzt.
Quelle: Ministerium des Innern

Fahndungschancen steigen – Erfahrungen Brandenburgs gefragt
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Kennzeichenfahndung ist nach Auffassung von Innenminister Jörg Schönbohm eine wichtige Bestätigung für die Polizei auf ihrem technischen Entwicklungsweg.
„Karlsruhe hat erneut deutlich gemacht, dass der gesetzliche Auftrag an die Polizei hier kein Zurückbleiben zulässt und dabei Verantwortung und Kompetenz der Länder gefragt sind “, sagte Schönbohm, der gegenwärtig auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist.
Die Verfassungsrichter hätten zudem mit ihrer Eingrenzung der Kennzeichenfahndung überzeugend die Verhältnismäßigkeit als grundlegendes Prinzip rechtsstaatlicher Polizeimaßnahmen bekräftigt. „Das schafft für nunmehr alle Polizeibehörden in dieser Frage Rechtsklarheit.”
Das Votum des Verfassungsgerichts bestätigt laut Schönbohm im Besonderen auch den Weg Brandenburgs bei der Kennzeichenfahndung, dessen Erfahrungen deshalb gefragt sind. Die im Jahr 2006 ins Landespolizeigesetz aufgenommene Regelung zur automatischen Kennzeichenfahndung verbessere in benannten Einzelfällen erheblich die Fahndungschancen der Polizei, bestimme aber dabei die konkreten Gefahrenanlässe, bei denen allein die entsprechenden technischen Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Unabhängig davon werden das heutige Urteil und seine Begründung auch in Brandenburg gründlich ausgewertet und mit den eigenen Erfahrungen abgeglichen.
Brandenburgs Polizei testet seit Juli vergangenen Jahres erfolgreich Kennzeichenfahndungssysteme verschiedener Hersteller. Dabei werden außer Treffern keine der erfassten Kennzeichen gespeichert, sondern von den Systemen nach dem in Sekundenbruchteilen erfolgten Abgleich sofort gelöscht. Der Einsatz der Technik bewährte sich beispielsweise im November 2007, als bei einem Rockertreffen der „Hells Angels” in Cottbus Hinweise auf gewalttätige Auseinandersetzungen vorlagen. Im gegenwärtigen letzten Abschnitt der Testphase sind in Brandenburg drei mobile und ein stationäres System der automatischen Kennzeichenfahndung eingesetzt.
Quelle: Ministerium des Innern

Fahndungschancen steigen – Erfahrungen Brandenburgs gefragt
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Kennzeichenfahndung ist nach Auffassung von Innenminister Jörg Schönbohm eine wichtige Bestätigung für die Polizei auf ihrem technischen Entwicklungsweg.
„Karlsruhe hat erneut deutlich gemacht, dass der gesetzliche Auftrag an die Polizei hier kein Zurückbleiben zulässt und dabei Verantwortung und Kompetenz der Länder gefragt sind “, sagte Schönbohm, der gegenwärtig auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist.
Die Verfassungsrichter hätten zudem mit ihrer Eingrenzung der Kennzeichenfahndung überzeugend die Verhältnismäßigkeit als grundlegendes Prinzip rechtsstaatlicher Polizeimaßnahmen bekräftigt. „Das schafft für nunmehr alle Polizeibehörden in dieser Frage Rechtsklarheit.”
Das Votum des Verfassungsgerichts bestätigt laut Schönbohm im Besonderen auch den Weg Brandenburgs bei der Kennzeichenfahndung, dessen Erfahrungen deshalb gefragt sind. Die im Jahr 2006 ins Landespolizeigesetz aufgenommene Regelung zur automatischen Kennzeichenfahndung verbessere in benannten Einzelfällen erheblich die Fahndungschancen der Polizei, bestimme aber dabei die konkreten Gefahrenanlässe, bei denen allein die entsprechenden technischen Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Unabhängig davon werden das heutige Urteil und seine Begründung auch in Brandenburg gründlich ausgewertet und mit den eigenen Erfahrungen abgeglichen.
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„Karlsruhe hat erneut deutlich gemacht, dass der gesetzliche Auftrag an die Polizei hier kein Zurückbleiben zulässt und dabei Verantwortung und Kompetenz der Länder gefragt sind “, sagte Schönbohm, der gegenwärtig auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist.
Die Verfassungsrichter hätten zudem mit ihrer Eingrenzung der Kennzeichenfahndung überzeugend die Verhältnismäßigkeit als grundlegendes Prinzip rechtsstaatlicher Polizeimaßnahmen bekräftigt. „Das schafft für nunmehr alle Polizeibehörden in dieser Frage Rechtsklarheit.”
Das Votum des Verfassungsgerichts bestätigt laut Schönbohm im Besonderen auch den Weg Brandenburgs bei der Kennzeichenfahndung, dessen Erfahrungen deshalb gefragt sind. Die im Jahr 2006 ins Landespolizeigesetz aufgenommene Regelung zur automatischen Kennzeichenfahndung verbessere in benannten Einzelfällen erheblich die Fahndungschancen der Polizei, bestimme aber dabei die konkreten Gefahrenanlässe, bei denen allein die entsprechenden technischen Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Unabhängig davon werden das heutige Urteil und seine Begründung auch in Brandenburg gründlich ausgewertet und mit den eigenen Erfahrungen abgeglichen.
Brandenburgs Polizei testet seit Juli vergangenen Jahres erfolgreich Kennzeichenfahndungssysteme verschiedener Hersteller. Dabei werden außer Treffern keine der erfassten Kennzeichen gespeichert, sondern von den Systemen nach dem in Sekundenbruchteilen erfolgten Abgleich sofort gelöscht. Der Einsatz der Technik bewährte sich beispielsweise im November 2007, als bei einem Rockertreffen der „Hells Angels” in Cottbus Hinweise auf gewalttätige Auseinandersetzungen vorlagen. Im gegenwärtigen letzten Abschnitt der Testphase sind in Brandenburg drei mobile und ein stationäres System der automatischen Kennzeichenfahndung eingesetzt.
Quelle: Ministerium des Innern

Fahndungschancen steigen – Erfahrungen Brandenburgs gefragt
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatischen Kennzeichenfahndung ist nach Auffassung von Innenminister Jörg Schönbohm eine wichtige Bestätigung für die Polizei auf ihrem technischen Entwicklungsweg.
„Karlsruhe hat erneut deutlich gemacht, dass der gesetzliche Auftrag an die Polizei hier kein Zurückbleiben zulässt und dabei Verantwortung und Kompetenz der Länder gefragt sind “, sagte Schönbohm, der gegenwärtig auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist.
Die Verfassungsrichter hätten zudem mit ihrer Eingrenzung der Kennzeichenfahndung überzeugend die Verhältnismäßigkeit als grundlegendes Prinzip rechtsstaatlicher Polizeimaßnahmen bekräftigt. „Das schafft für nunmehr alle Polizeibehörden in dieser Frage Rechtsklarheit.”
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„Karlsruhe hat erneut deutlich gemacht, dass der gesetzliche Auftrag an die Polizei hier kein Zurückbleiben zulässt und dabei Verantwortung und Kompetenz der Länder gefragt sind “, sagte Schönbohm, der gegenwärtig auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist.
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Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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310 Teilnehmer, zehn Stationen: In Cottbus fand heute das traditionelle Seniorensportfest des Stadtsportbundes statt.

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