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NIEDERLAUSITZ aktuell

Vogelsänger: Ländliche Entwicklung bleibt trotz notwendiger Einsparungen Förderschwerpunkt

16:44 Uhr | 22. September 2010
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Zu einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Förderung der ländlichen Entwicklung ab 2011 sind gestern in Potsdam Vertreter aus 14 LEADER-Regionen zusammengekommen. Schwerpunkt war die Bereitstellung von Landesmitteln für den EU-Agrarfonds ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums).
So werden auf der Grundlage des aktuellen Haushaltentwurfs für das kommende Jahr rund 29 Millionen Euro Landesmittel für private Antragsteller (Personen, Unternehmen, Vereine) als Kofinanzierung von ELER-Mitteln bereitgestellt.
Oberstes Ziel bleibe, rund 200 Millionen EU-Mittel aus dem ELER mit Drittmitteln zu sichern, sowohl im Ministerium als auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien. Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Ländliche Entwicklung bleibt auch in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt. Aber an der Tatsache, dass auch im Agrarhaushalt gespart werden muss, führt kein Weg vorbei.”
Nicht mehr alle Förderbereiche können abgesichert werden. Dies betrifft die Marktstrukturverbesserung sowie Teile der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung. In letztgenannter Richtlinie können Anträge von Privaten, unter anderem im Bereich der Dorferneuerung sowie beim kulturellen Erbe, nicht mehr bedient werden. Weiterhin verfügbar im bisherigen Umfang sind in den Richtlinien zur ländlichen Entwicklung Anträge von Kommunen.
Vogelsänger: „In Zeiten des Sparens führt kein Weg daran vorbei, Prioritäten zu setzen. In der Abwägung aller Förderprogramme haben wir uns dazu entschieden, vor allem die Programme zu erhalten, die Arbeitsplätze in strukturschwachen ländlichen Regionen sichern beziehungsweise neu schaffen.”
Informiert wurde, dass der Antragstopp für den LEADER-Bereich aufgehoben wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Zu einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Förderung der ländlichen Entwicklung ab 2011 sind gestern in Potsdam Vertreter aus 14 LEADER-Regionen zusammengekommen. Schwerpunkt war die Bereitstellung von Landesmitteln für den EU-Agrarfonds ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums).
So werden auf der Grundlage des aktuellen Haushaltentwurfs für das kommende Jahr rund 29 Millionen Euro Landesmittel für private Antragsteller (Personen, Unternehmen, Vereine) als Kofinanzierung von ELER-Mitteln bereitgestellt.
Oberstes Ziel bleibe, rund 200 Millionen EU-Mittel aus dem ELER mit Drittmitteln zu sichern, sowohl im Ministerium als auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien. Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Ländliche Entwicklung bleibt auch in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt. Aber an der Tatsache, dass auch im Agrarhaushalt gespart werden muss, führt kein Weg vorbei.”
Nicht mehr alle Förderbereiche können abgesichert werden. Dies betrifft die Marktstrukturverbesserung sowie Teile der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung. In letztgenannter Richtlinie können Anträge von Privaten, unter anderem im Bereich der Dorferneuerung sowie beim kulturellen Erbe, nicht mehr bedient werden. Weiterhin verfügbar im bisherigen Umfang sind in den Richtlinien zur ländlichen Entwicklung Anträge von Kommunen.
Vogelsänger: „In Zeiten des Sparens führt kein Weg daran vorbei, Prioritäten zu setzen. In der Abwägung aller Förderprogramme haben wir uns dazu entschieden, vor allem die Programme zu erhalten, die Arbeitsplätze in strukturschwachen ländlichen Regionen sichern beziehungsweise neu schaffen.”
Informiert wurde, dass der Antragstopp für den LEADER-Bereich aufgehoben wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Zu einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Förderung der ländlichen Entwicklung ab 2011 sind gestern in Potsdam Vertreter aus 14 LEADER-Regionen zusammengekommen. Schwerpunkt war die Bereitstellung von Landesmitteln für den EU-Agrarfonds ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums).
So werden auf der Grundlage des aktuellen Haushaltentwurfs für das kommende Jahr rund 29 Millionen Euro Landesmittel für private Antragsteller (Personen, Unternehmen, Vereine) als Kofinanzierung von ELER-Mitteln bereitgestellt.
Oberstes Ziel bleibe, rund 200 Millionen EU-Mittel aus dem ELER mit Drittmitteln zu sichern, sowohl im Ministerium als auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien. Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Ländliche Entwicklung bleibt auch in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt. Aber an der Tatsache, dass auch im Agrarhaushalt gespart werden muss, führt kein Weg vorbei.”
Nicht mehr alle Förderbereiche können abgesichert werden. Dies betrifft die Marktstrukturverbesserung sowie Teile der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung. In letztgenannter Richtlinie können Anträge von Privaten, unter anderem im Bereich der Dorferneuerung sowie beim kulturellen Erbe, nicht mehr bedient werden. Weiterhin verfügbar im bisherigen Umfang sind in den Richtlinien zur ländlichen Entwicklung Anträge von Kommunen.
Vogelsänger: „In Zeiten des Sparens führt kein Weg daran vorbei, Prioritäten zu setzen. In der Abwägung aller Förderprogramme haben wir uns dazu entschieden, vor allem die Programme zu erhalten, die Arbeitsplätze in strukturschwachen ländlichen Regionen sichern beziehungsweise neu schaffen.”
Informiert wurde, dass der Antragstopp für den LEADER-Bereich aufgehoben wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Zu einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Förderung der ländlichen Entwicklung ab 2011 sind gestern in Potsdam Vertreter aus 14 LEADER-Regionen zusammengekommen. Schwerpunkt war die Bereitstellung von Landesmitteln für den EU-Agrarfonds ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums).
So werden auf der Grundlage des aktuellen Haushaltentwurfs für das kommende Jahr rund 29 Millionen Euro Landesmittel für private Antragsteller (Personen, Unternehmen, Vereine) als Kofinanzierung von ELER-Mitteln bereitgestellt.
Oberstes Ziel bleibe, rund 200 Millionen EU-Mittel aus dem ELER mit Drittmitteln zu sichern, sowohl im Ministerium als auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien. Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Ländliche Entwicklung bleibt auch in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt. Aber an der Tatsache, dass auch im Agrarhaushalt gespart werden muss, führt kein Weg vorbei.”
Nicht mehr alle Förderbereiche können abgesichert werden. Dies betrifft die Marktstrukturverbesserung sowie Teile der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung. In letztgenannter Richtlinie können Anträge von Privaten, unter anderem im Bereich der Dorferneuerung sowie beim kulturellen Erbe, nicht mehr bedient werden. Weiterhin verfügbar im bisherigen Umfang sind in den Richtlinien zur ländlichen Entwicklung Anträge von Kommunen.
Vogelsänger: „In Zeiten des Sparens führt kein Weg daran vorbei, Prioritäten zu setzen. In der Abwägung aller Förderprogramme haben wir uns dazu entschieden, vor allem die Programme zu erhalten, die Arbeitsplätze in strukturschwachen ländlichen Regionen sichern beziehungsweise neu schaffen.”
Informiert wurde, dass der Antragstopp für den LEADER-Bereich aufgehoben wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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So werden auf der Grundlage des aktuellen Haushaltentwurfs für das kommende Jahr rund 29 Millionen Euro Landesmittel für private Antragsteller (Personen, Unternehmen, Vereine) als Kofinanzierung von ELER-Mitteln bereitgestellt.
Oberstes Ziel bleibe, rund 200 Millionen EU-Mittel aus dem ELER mit Drittmitteln zu sichern, sowohl im Ministerium als auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien. Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Ländliche Entwicklung bleibt auch in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt. Aber an der Tatsache, dass auch im Agrarhaushalt gespart werden muss, führt kein Weg vorbei.”
Nicht mehr alle Förderbereiche können abgesichert werden. Dies betrifft die Marktstrukturverbesserung sowie Teile der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung. In letztgenannter Richtlinie können Anträge von Privaten, unter anderem im Bereich der Dorferneuerung sowie beim kulturellen Erbe, nicht mehr bedient werden. Weiterhin verfügbar im bisherigen Umfang sind in den Richtlinien zur ländlichen Entwicklung Anträge von Kommunen.
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Informiert wurde, dass der Antragstopp für den LEADER-Bereich aufgehoben wird.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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So werden auf der Grundlage des aktuellen Haushaltentwurfs für das kommende Jahr rund 29 Millionen Euro Landesmittel für private Antragsteller (Personen, Unternehmen, Vereine) als Kofinanzierung von ELER-Mitteln bereitgestellt.
Oberstes Ziel bleibe, rund 200 Millionen EU-Mittel aus dem ELER mit Drittmitteln zu sichern, sowohl im Ministerium als auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien. Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Ländliche Entwicklung bleibt auch in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt. Aber an der Tatsache, dass auch im Agrarhaushalt gespart werden muss, führt kein Weg vorbei.”
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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So werden auf der Grundlage des aktuellen Haushaltentwurfs für das kommende Jahr rund 29 Millionen Euro Landesmittel für private Antragsteller (Personen, Unternehmen, Vereine) als Kofinanzierung von ELER-Mitteln bereitgestellt.
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Oberstes Ziel bleibe, rund 200 Millionen EU-Mittel aus dem ELER mit Drittmitteln zu sichern, sowohl im Ministerium als auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien. Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Ländliche Entwicklung bleibt auch in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt. Aber an der Tatsache, dass auch im Agrarhaushalt gespart werden muss, führt kein Weg vorbei.”
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