AG Extremsituationen überwacht Situation
Nach Auffassung der länderübergreifenden Ad-hoc-AG „Extremsituation“ wurde schon Anfang Mai festgestellt, dass in den Einzugsgebieten der Spree und Schwarzen Elster bereits jetzt ein äußerst sparsamer und gewissenhafter Umgang mit den begrenzten Wasserressourcen angeraten ist.
Durch die untere Wasserbehörde kann eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden, wenn die Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur nicht erheblich oder nachhaltig sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden.
Kontrolle an Gewässern angekündigt
Der Dezernent für Recht, Ordnung und Landwirtschaft des Landkreises, Dirk Gebhard, weist darauf hin, dass die Untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster in den Sommermonaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs sein wird, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Zu lesen ist die Allgemeinverfügung u.a. auf der Homepage des Landkreises unter www.lkee.de und im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 14 vom 3. Juni 2020.