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NIEDERLAUSITZ aktuell

Ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte gesucht – Geeignete Bewerber können sich bis 15. Dezember beim Landkreis Elbe-Elster melden

14:32 Uhr | 29. November 2012
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Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.

Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.

Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
– Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
– Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
– Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Nicht berufen werden können:
– Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
– Richter,
– Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
– Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
– Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den

Landkreis Elbe-Elster
Der Landrat
– Kreistagsbüro –
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail: ktb[at]lkee.de oder per Telefon: 03535 46-1212 an das Kreistagsbüro wenden.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.

Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.

Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
– Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
– Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
– Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Nicht berufen werden können:
– Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
– Richter,
– Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
– Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
– Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den

Landkreis Elbe-Elster
Der Landrat
– Kreistagsbüro –
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail: ktb[at]lkee.de oder per Telefon: 03535 46-1212 an das Kreistagsbüro wenden.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.

Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.

Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
– Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
– Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
– Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Nicht berufen werden können:
– Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
– Richter,
– Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
– Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
– Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den

Landkreis Elbe-Elster
Der Landrat
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Ludwig-Jahn-Straße 2
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Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail: ktb[at]lkee.de oder per Telefon: 03535 46-1212 an das Kreistagsbüro wenden.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.

Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.

Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
– Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
– Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
– Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Nicht berufen werden können:
– Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
– Richter,
– Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
– Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
– Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den

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Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.

Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.

Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
– Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
– Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
– Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Nicht berufen werden können:
– Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
– Richter,
– Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
– Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
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Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den

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Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.

Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.

Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
– Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
– Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
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Nicht berufen werden können:
– Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
– Richter,
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– Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
– Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

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Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.

Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.

Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
– Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
– Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
– Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Nicht berufen werden können:
– Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
– Richter,
– Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
– Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
– Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den

Landkreis Elbe-Elster
Der Landrat
– Kreistagsbüro –
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail: ktb[at]lkee.de oder per Telefon: 03535 46-1212 an das Kreistagsbüro wenden.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster

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