Ab morgen gibt es für Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich (Ausnahme in Krankenhäusern) eine erweiterte Corona-Testpflicht. Wie der Landkreis mitteilte, hat der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschritten. Derzeit sind 15 Personen mit einer Infektion in stationärer Behandlung und davon vier Personen in intensivmedizinischer Behandlung. Aktuell nehmen die Meldungen von positiven Corona-Fällen vor allem in den Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises zu.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der COVID-19-Infektionen innerhalb der letzten 24 Stunden um 45 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 115,4. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 8.166 Corona-Infektionen (kumuliert). Es sind bisher 259 im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehende Todesfälle zu beklagen. Derzeit sind im Landkreis 15 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung und davon 4 Personen in intensivmedizinischer Behandlung.
Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 100
Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen lag im Landkreis Dahme-Spreewald seit Samstag, 30. Oktober, der Inzidenzwert in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner eingetretenen Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ununterbrochen über 100.
Damit gelten im Landkreis Dahme-Spreewald gem. § 6 Abs. 3 und § 23 Abs. 5a der 3. SARS-CoV-2-UmgV ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe, also ab dem 05.11.2021, veränderte Corona-Maßnahmen entsprechend der genannten Umgangsverordnung.
Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gilt insbesondere für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Sinne des § 23 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2-UmgV, mit Ausnahme von Krankenhäusern, die Testpflicht an jedem Tag, an dem die oder der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist.
Die Bekanntgabe ist dieser Pressemitteilung beigefügt.
Das gilt im Landkreis Dahme-Spreewald ab Freitag, 5. November 2021
Ab morgen, Freitag 5. November, sind für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Absatz 1
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie
- Pflegeheimen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
die Testpflicht abweichend von § 23 Absatz 5 an jedem Tag, an dem die oder der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist. Ausgenommen davon sind Krankenhäuser.
Aktuelle Ereignisse im Landkreis Dahme-Spreewald
Die Meldungen von positiven Corona-Fällen nehmen in den Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises zu. Einzelne Kita- oder Hortgruppen sind in Quarantäne. Das Gesundheitsamt hat zur weiteren Eindämmung aktuell für eine Förderschule Quarantäne für zwei Tage (Donnerstag und Freitag) angeordnet. Zu vermelden ist weiterhin ein Corona-Ausbruch in einer Einrichtung des ambulanten Pflegedienstes.
Häufig gestellte Fragen
Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Seite https://corona.brandenburg.de umfassend informieren. Hier finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Corona-Regeln im Land Brandenburg und die aktuelle Umgangsverordnung des Landes.
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Redaktion / Presseinfo