Zur weiteren Vorsorge und Verzögerung der Coronavirus-Ausbreitung hat der Verwaltungsstab Dahme-Spreewald am heutigen Montag einschneidende Regelungen festgelegt. Der Landkreis hat eine Allgemeinverfügung bekanntgemacht, die ein von der Brandenburgischen Landesregierung angewiesenes Verbot zum Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften regelt. Damit sind von Mittwoch, 18. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, an allen Schulen die reguläre Unterrichtserteilung sowie der Betrieb von Kitas untersagt.
Mit der Schließung der Schulen, Horte, Kindertagesstätten, Jugendherbergen, Kindererholungszentren und Ferienlager des Landkreises ab Mittwoch obliegt in erster Linie den Eltern sowie weiteren Familienangehörigen die Sicherung der privaten Betreuung ihrer Kinder. Der Stab appelliert an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsorge. Ausgenommen von der Schließung sind die Heimbetreuung sowie Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schülern, für die es eine Notbetreuung geben wird. Kindertagespflege-Einrichtungen können ebenfalls für diese Notbetreuung herangezogen werden. „Bitte prüfen Sie alle Möglichkeiten, Ihre Kinder zuhause zu betreuen. Es geht darum in der derzeit hochdynamischen Lage, die Infektionsketten zu unterbrechen und Zeit für die Organisation des weiteren Vorgehens zu gewinnen. Wir bitten alle Eltern um Verständnis für die große Belastung“, appelliert Dahme-Spreewalds Gesundheitsdezernent und stellvertretender Landrat Carsten Saß.
Notfallbetreuung über die Kommunen
Der Landkreis hat nun verfügt, über die angehörigen Kommunen Notfallbetreuungsplätze für Kinder von Sorgeberechtigten in Unternehmen sowie Behörden der sogenannten kritischen Infrastruktur vorzuhalten. Diese Notbetreuung wird ausschließlich für Kinder bis zu einem Alter von maximal 12 Jahren eingerichtet. Ermöglicht wird sie beispielsweise den Bereichen Gesundheit, Rettungsdienst, Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Ver- und Entsorgung, Pflegedienst, Justiz, Nahverkehr, Verwaltung, Energiewirtschaft und ähnliche. Die definierten Tätigkeitsfelder sind der aktuellen Verfügung im Amtsblatt Nr. 07 – 2020 vom 16.03.2020 zu entnehmen. Einen Betreuungsplatz erhalten können nur Alleinerziehende in den benannten Berufszweigen sowie Familien in denen beide Sorgeberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Um die Notbetreuung für Kinder und Schüler in den Kommunen sicherzustellen, hat der Landkreis in Absprache mit den Bürgermeistern alle Kitas und Schulen aufgefordert, bis zum morgigen Dienstag den Bedarf zu erfassen. Um einen dieser Notbetreuungsplätze zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, das entsprechende Antragsformular vom Arbeitgeber quittieren zu lassen und bei der Kommunalverwaltung der zuständigen Stadt, Gemeinde beziehungsweise dem Amt vorzulegen. Das Antragsformular ist über den Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald abrufbar und in den Empfangsbereichen der Kreisverwaltung an den Standorten Lübben/Spreewald (Reutergasse 12 / Beethovenweg12) sowie Königs Wusterhausen (Brückenstraße 41 / Schulweg 1b) erhältlich. Die abschließende Zuweisung eines Notfallbetreuungsstandorts obliegt der Kommune, eine Einzelfallentscheidung ist möglich. Es wird zunächst davon ausgegangen, die Kinder in ihren angestammten Standorten mit reduziertem Personal zu belassen. Dies kann jedoch nicht zwingend gewährleistet werden.
Die im Krisenstab vertretende kreiseigene Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald hat bestätigt, bis mindestens zu diesem Wochenende den Normalfahrplan zu bedienen. Im Laufe des heutigen Montags haben sich zudem verschiedene Einrichtungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie eigenverantwortlich dazu entschieden, ihren Unterrichtsbetrieb ab Mittwoch bis zum Ende der Osterferien einzustellen. Dazu zählen unter anderem die Kreismusikschule und Volkshochschule Dahme Spreewald sowie das Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung.
Dahme-Spreewalds Gesundheitsamt informierte den Stab über das gegenwärtige medizinische Lagebild bezüglich des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Im Landkreis sind mittlerweile sechs verhängte Quarantänen erfolgreich abgeschlossen worden, 64 Verdachtsfälle laufen noch. Am heutigen Montag sind drei neue Fälle von positiven Covid-19-Infektionen im Kreisgebiet bestätigt worden: ein 52-jähriger Mann aus Eichwalde, ein 31-jähriger Mann aus Mittenwalde und eine 40-jährige Frau aus Königs Wusterhausen. Bei den beiden letztgenannten Personen handelt es sich um Reiserückkehrer aus Italien. Alle Infizierten befinden sich in häuslicher Quarantäne und im stabilen Zustand. Die Kontaktpersonen werden ermittelt.
Das Gesundheitsamt hat unterdessen seinen kompletten Verwaltungsbetrieb auf den Infektionsschutz abgestellt, weshalb es beispielsweise zu Ausfällen von Einschulungsuntersuchungen kommt. „Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass sich nur Personen auf das Coronavirus testen lassen sollten, die tatsächlich grippale Symptome aufweisen. Für symptomfeie Menschen sind die Testergebnisse im Regelfall immer negativ“, betont Amtsärztin Dr. Astrid Schumann. In der heutigen Krisenstabssitzung ist zudem vereinbart worden, dass die Krankenhäuser des Landkreises zeitnah über die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) eine zusätzliche stationäre Möglichkeit für die Abstrichuntersuchungen schaffen werden.
Informationen für Bürger
Aktuelle Informationen für Bürger zur neuartigen Coronavirus-Thematik gibt es im Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/coronavirus. Hier ist unter anderem ein Frage-Antwort-Katalog abrufbar. Ende Februar wurde vom Landkreis Dahme-Spreewald zudem ein Bürgertelefon eingerichtet, das täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 03375 26-2146 zu erreichen ist. Für allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus können auch folgende Angebote genutzt werden: Telefon-Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit: 030/346465-100 oder Telefon-Hotline der Unabhängigen Patientenberatung 0800/330-4615-32. Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter Tel. 0331/8683-777 eingerichtet.
Nach wie vor gilt: Husten, Schnupfen oder Fieber können viele Ursachen haben. Der Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus ist dann begründet, wenn die betreffende Person an Erkrankungen der Atemwege bzw. unspezifischen Symptomen leidet und zuvor in einem Risikogebiet war oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Ist das der Fall, sollte man sich telefonisch beim Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 melden.
Auch nach dem ersten Krankheitsfall sollte die Bevölkerung besonnen und achtsam reagieren. Wie schon mehrfach betont, ist die Einhaltung der Hygieneregeln besonders wichtig. Hier steht neben der Nies-Etikette die persönliche Händehygiene an erster Stelle. Außerdem sollte man auf Begrüßungsrituale mit Körperkontakt verzichten und Abstand zu Personen halten. Reisen in Risikogebiete sollten unterbleiben. Wer erkältet ist, sollte zum Husten oder Niesen ein Einmaltaschentuch oder die Armbeuge benutzen und sich ggf. krankmelden.