Aufgrund zahlreicher Bürgeranfragen in den letzten Tagen weist Amtstierärztin Dr. Jana Guth auf Folgendes hin:
Am 26.11.2014 wurde im Landkreis Dahme-Spreewald durch den Amtstierarzt zum Schutz der Geflügelbestände in Risikogebieten eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, wonach eine Pflicht zur Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder mit Schutzvorrichtungen besteht (Aufstallungspflicht).
Die Aufstallungspflicht wird aufrechterhalten, da durch die Restriktionsmaßnahmen Tiere in geflügeldichten Gebieten und mit hohem Wildvogeleinstand wirksam geschützt werden sollen. Nach wie vor besteht für die Geflügelbestände die Gefahr, sich mit der Geflügelpest anzustecken. Auch aktuelle Befunde außerhalb des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigen, dass die Gefahr noch nicht gebannt ist.
Es besteht weiterhin ein hohes Risiko, dass besonders in den in der Verfügung genannten Gebieten der Erreger der Geflügelpest auf im Freiland gehaltenes Geflügel übertragen wird. Eine Aufhebung oder Lockerung der Schutzmaßnahmen kann daher derzeit nicht erfolgen.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreeewald