Die Stadt Cottbus plant zinsfreie Stundungen für Unternehmerinnen und Unternehmer. Der Beschluss dazu wurde noch nicht gefasst und wird derzeit noch diskutiert. Weiterhin sollen Einzelhändler und Gastronomen einen Antrag stellen können, um die Sondernutzungsgebühr für 2021 erlassen zu bekommen.
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Die Stadt Cottbus will zwei Erleichterungen auf den Weg bringen, um im Zuge der Corona-Pandemie Unternehmerinnen und Unternehmer finanziell zu entlasten. Unter anderem können von der Pandemie betroffene Unternehmen zinsfrei Stundungen gewährt bekommen, wenn sie Forderungen gegenüber der Stadt nicht begleichen können. Dabei kann es sich beispielsweise um Gebühren, Steuern oder Pachten handeln. Die Regelung soll rückwirkend ab Oktober 2020 gelten, sollte die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag zustimmen. Im Finanzausschuss wurde der Vorschlag bereits erstmals diskutiert.
Sondernutzungsgebühr
Weiterhin sollen Einzelhändler und Gastronomen einen Antrag stellen können, um die Sondernutzungsgebühr für 2021 erlassen zu bekommen.
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Red.