Differenzbetrag wird erstattet
Betroffen vom Gnadenerlass des Innenministers sind Bußgeldbescheide, die auf Verkehrsverstöße zurückzuführen sind, die ab dem 28.04.2020 begangen wurden. Rechtskräftige Bußgeldbescheide sind durch den Gnadenerlass aufgehoben und werden automatisch korrigiert und neu zugestellt. Bei bereits bezahlten Bußgeldbescheiden wird ermittelt, welcher Betrag nach altem Bußgeldkatalog gegolten hätte. Wenn sich dabei eine Änderung in der Höhe des Bußgeldes ergibt, wird der Differenzbetrag zurückerstattet.
Verwwandgelderstattungen auf Antrag
Abgeschlossene Verwarnungsgeldverfahren werden ebenfalls neu berechnet und wenn nötig erstattet. Dies funktioniert jedoch aufgrund von datenschutzrechtlichen Aspekten ausschließlich auf dem Antragsweg. Hierzu werden folgenden Angaben benötigt:
- das Aktenzeichen und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
- Name, Vorname sowie die Anschrift
- Bankverbindung
- Einzahlungsnachweis in Kopie (Kontoauszug)
Das entsprechedne Formular für diese Anträge ist im Internet auf www.cottbus.de zu finden. Der Antrag muss persönlich unterschrieben an die folgende Adresse geschickt werden:
Sicherheitszentrum der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Berliner Straße 154
03046 Cottbus
pm/red