Den BewohnerInnen des Hausprojektes Karlstraße 29 in Cottbus steht in wenigen Wochen, am 19.6.2020, ein Gerichtsprozess bevor, der über die Zukunft ihres Zuhauses entscheiden wird.
Bevor es zum Prozess kommt, richten sich die Bewohner_innen und Unterstützer_innen des Wohn- und Kulturprojekts in Cottbus jetzt an den Berliner Eigentümer, um erneut ihr Kaufinteresse zu bekunden. Vertreter_innen der Stadtgesellschaft, des kulturellen Lebens in Cottbus und der Stadtpolitik zeichneten diesen Brief.
„Bei dieser Gerichtsverhandlung geht es um nicht weniger als unser Zuhause, unsere gemeinschaftliches Leben“, so Samuel Paripovic (24), der an der BTU Architektur studiert. „Unsere Wohngemeinschaft ist mehr als ein paar Studis, Azubis und ´ne Küche. Wir leben in einer Gemeinschaft, Kochen und Essen zusammen. Wir organisieren Kulturveranstaltungen und sind ein wichtiger Teil der Cottbuser Kulturszene.“
Eine der bekanntesten und beliebtesten von der Hausgemeinschaft der Karlstraße 29 organisierten Veranstaltungen ist das alljährliche Karlstraßenfest auf dem Bonnaskenplatz. Die Bewohner_innen hoffen sehr, dass sie im nächsten Jahr noch in der Karlstraße 29 wohnen – denn nur dann können sie das beliebte Karlstraßenfest und weitere Kulturveranstaltungen wieder organisieren!
Zum Hintergrund: Die Wohngemeinschaft in der Karlstraße 29 entstand in den 1990er Jahren durch ein BTU-Projekt. Seit dem Leben und Wirken 13 Menschen gemeinsam in diesem Haus, organisieren Kultur- und Infoveranstaltungen. Auch ein Uni-Seminar fand in dem Haus statt. Seit ca. Eineinhalb Jahren befindet sich die Zukunft der Wohngemeinschaft im Schwebezustand. Das Haus wurde an einen neuen Eigentümer verkauft, ein Kaufversuch seitens der Bewohner_innen scheiterte. Nach einer Ankündigung die Miete verdoppeln zu wollen, gingen die jungen Menschen an die Öffentlichkeit. Es erfolgten Kündigungen an den Verein Karlstraße Neunundzwanzig e.V.
Die öffentliche Gerichtsverhandlung findet am 19.6.2020 um 11 Uhr am Landgericht Cottbus statt. Ab 9 Uhr ist eine Kundgebung auf dem Altmarkt geplant (unter Vorbehalt, soweit es die Eindämmungsverordnung zulässt).