Die Mitglieder der Findungskommission sowie der Senate werden sich dafür einsetzen, dass nun möglichst schnell eine andere hervorragende Persönlichkeit für das Amt gefunden wird. Sie werden dabei ihre Aufgabe genauso vertraulich und professionell erfüllen, wie sie es bisher getan haben.
Das Errichtungsgesetz sieht für die Findung einer Gründungspräsidentin / eines Gründungspräsidenten eine Kommission vor, die aus je 4 Mitgliedern der beiden ehemaligen Hochschulen und einem Vertreter des Ministeriums zusammengesetzt ist. Diese Kommission hatte der Ministerin Prof. Kunst die Herren Prof. Stelter und Prof. Zimmermann als Kandidaten für das Amt des Gründungspräsidenten vorgeschlagen, wobei Prof. Stelter später seine Kandidatur zurückzog. Die Ministerin hatte dann dem erweiterten Gründungssenat in seiner Sitzung vom 30.01.2014 erklärt, dass sie beabsichtige, Prof. Zimmermann in das Amt des Gründungspräsidenten der BTU CS zu bestellen, und den Senat dafür um die gesetzlich geforderte Herstellung des Einvernehmens gebeten. Der Senat hatte diesem Wunsch mit einer 2/3-Mehrheit entsprochen. Der Amtsantritt von Prof. Zimmermann war für den 01.06.2014 vorgesehen.
Prof. Zimmermann hatte nach der Sitzung am 30.01. umgehend Gespräche mit Vertretern der einzelnen Bereiche der BTU CS über die Ausgestaltung der Universität aufgenommen. Er hatte dabei durch sein Engagement und seine klaren Vorstellungen beeindruckt. Auf einer gemeinsamen Sitzung beider Senate am 27.03.2014 teilte er dann mit, dass er der Ministerin in einem kurz zuvor versandten Schreiben erklärt habe, dass er für das Amt des Gründungspräsidenten nicht mehr zur Verfügung stünde. Diese Mitteilung wurde mit großem Bedauern aufgenommen. Beide Senate beschlossen einhellig, sich noch um einen Lösungsversuch zu bemühen und Prof. Zimmermann doch noch für das Amt zu gewinnen. Dieser Versuch ist bekanntlich gescheitert.
Quelle: Gründungssenate der BTU Cottbus-Senftenberg







