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NIEDERLAUSITZ aktuell

Altanschliesser: Gesetzentwurf Gift für Brandenburger Konjunktur

12:17 Uhr | 24. Februar 2009
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Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
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Lausitzer Tiere: Darf Kater “Kumpel” auch dein Kumpel werden?

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Straße „Am Bahndamm“ in Burg ab 2. Juni voll gesperrt

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Zwei Männer bei Auseinandersetzung in Annahütte schwer verletzt

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65-Jährige stürzt bei Radtour in Neuburxdorf und verletzt sich schwer

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Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

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Ein Tag fürs Herz: Jugendweihe feierte ihr Comeback in Finsterwalde

26.Mai 2025 | 6.4k Leser

VideoNews

Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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310 Teilnehmer, zehn Stationen: In Cottbus fand heute das traditionelle Seniorensportfest des Stadtsportbundes statt.

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