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Altanschliesser: Gesetzentwurf Gift für Brandenburger Konjunktur

12:17 Uhr | 24. Februar 2009
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Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

Am 25. Februar wird sich der brandenburgische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Altanschließerproblematik befassen. „Der Entwurf ist mit der heißen Nadel gestrickt und lässt wesentliche Fragen unbeantwortet“, so Ludwig Burkardt (Foto), Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).
Es sei bezeichnend für die Qualität des Entwurfs, dass die Koalition als einen seiner wesentlichen Vorteile herausstreiche, dass auf seiner Grundlage Altanschließer für vor 1991 getätigte Investitionen nicht mehr für Beitragsnacherhebungen herangezogen werden könnten. Burkardt: „Hier wird Wasser für Wein verkauft. Schon nach jetziger Rechtslage war klar, dass für Investitionen vor 1991 nicht nacherhoben werden kann.“
Rechtsunsicherheit und Zersplitterung
Die wesentliche Frage für Altanschließer sei, in wie weit Beiträge für nach 1991 getätigte Investitionen nacherhoben werden könnten. Allein für die BBU-Mitgliedsunternehmen ginge es dabei um rund 340 Millionen Euro. „Hier bleibt der Gesetzentwurf die Antwort schuldig. Durch die Delegierung der Problemlösung an die Kommunen würde die Rechtsunsicherheit institutionalisiert und einer weiteren Zersplitterung der Beitrags- und Gebührenlandschaft im Land Brandenburg Vorschub geleistet“, so Burkardt.
Klare Lösung notwendig
Mit dem Gesetzentwurf vergebe die Regierungskoalition die Chance, mit einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung bei Altanschließern für klare Verhältnisse zu sorgen. „Das ist Gift für die Brandenburger Konjunktur. Die Unternehmen in Brandenburg müssen ihre Investitionspläne in Anbetracht der drohenden Beitragsnacherhebungen revidieren. Allein bei den Wohnungsunternehmen stehen die Investitionen von einem ganzen Jahr auf dem Spiel. Hieran hängen 4.200 Arbeitsplätze in Handwerk und Baugewerbe“, unterstrich Burkardt. Mit seinem von Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., erstellten Gutachten habe der BBU Grundlagen für eine verfassungsgemäße und belastungsarme Regelung aufgezeigt.
Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle und © Foto: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)

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