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NIEDERLAUSITZ aktuell

Brandenburger Justiz erfolgreich bei der Korruptionsbekämpfung

16:19 Uhr | 30. Mai 2008
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Anlässlich der Eröffnung des neuen Gebäudes der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung in Neuruppin würdigte Justizministerin Beate Blechinger die erfolgreiche Arbeit der Spezialisten bei der Verfolgung dieser Kriminalitätsform:
„Das abgeschlossene Großverfahren gegen die sogenannte „XY-Bande” hat exemplarisch gezeigt, dass die Schwerpunktabteilung zu einer effektiven Strafverfolgung gut gerüstet ist. Für die engagierte Arbeit der Mitarbeiter möchte ich mich bedanken. Korruption beeinträchtigt in gravierendem Maße das politische, wirtschaftliche und soziale Leben, führt zum Verlust des Vertrauens der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates und in die Lauterkeit seiner Repräsentanten. Dieses Vertrauen lässt sich nur durch eine erfolgreiche Strafverfolgung sichern oder zurückgewinnen.”
Im Jahr 2007 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung Neuruppin 328 Verfahren eingegangen, 101 mehr als im Vorjahr. In 154 Fällen lautete der Tatvorwurf Bestechlichkeit/Bestechung bzw. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung. Wegen Verrats von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen wurden 20 Verfahren bearbeitet. Während der Anteil der Anzeigen von Behörden und Firmen von 17% auf 34% gestiegen ist, sind relativ weniger anonyme Anzeigen eingegangen (12%/19%). Deliktstypisch richtete sich der Tatverdacht häufig gegen mehrere Beschuldigte, insgesamt gegen 484 Personen. Knapp ein Viertel aller Verfahren wurde mit Sanktionen beendet. Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO wurden Geldbußen in Gesamthöhe von 104.000 Euro gezahlt. In zwei Verfahren wurden Unternehmensgeldbußen in einer Gesamthöhe von 700.00 Euro verhängt. In einem Verfahren ist eine vermögensabschöpfende Verfallsanordnung in Höhe von ca. 950.000 Euro rechtskräftig geworden.
Quelle: Ministerium der Justiz
Foto © W.J.Pilsak, wikipedia.org

Anlässlich der Eröffnung des neuen Gebäudes der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung in Neuruppin würdigte Justizministerin Beate Blechinger die erfolgreiche Arbeit der Spezialisten bei der Verfolgung dieser Kriminalitätsform:
„Das abgeschlossene Großverfahren gegen die sogenannte „XY-Bande” hat exemplarisch gezeigt, dass die Schwerpunktabteilung zu einer effektiven Strafverfolgung gut gerüstet ist. Für die engagierte Arbeit der Mitarbeiter möchte ich mich bedanken. Korruption beeinträchtigt in gravierendem Maße das politische, wirtschaftliche und soziale Leben, führt zum Verlust des Vertrauens der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates und in die Lauterkeit seiner Repräsentanten. Dieses Vertrauen lässt sich nur durch eine erfolgreiche Strafverfolgung sichern oder zurückgewinnen.”
Im Jahr 2007 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung Neuruppin 328 Verfahren eingegangen, 101 mehr als im Vorjahr. In 154 Fällen lautete der Tatvorwurf Bestechlichkeit/Bestechung bzw. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung. Wegen Verrats von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen wurden 20 Verfahren bearbeitet. Während der Anteil der Anzeigen von Behörden und Firmen von 17% auf 34% gestiegen ist, sind relativ weniger anonyme Anzeigen eingegangen (12%/19%). Deliktstypisch richtete sich der Tatverdacht häufig gegen mehrere Beschuldigte, insgesamt gegen 484 Personen. Knapp ein Viertel aller Verfahren wurde mit Sanktionen beendet. Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO wurden Geldbußen in Gesamthöhe von 104.000 Euro gezahlt. In zwei Verfahren wurden Unternehmensgeldbußen in einer Gesamthöhe von 700.00 Euro verhängt. In einem Verfahren ist eine vermögensabschöpfende Verfallsanordnung in Höhe von ca. 950.000 Euro rechtskräftig geworden.
Quelle: Ministerium der Justiz
Foto © W.J.Pilsak, wikipedia.org

Anlässlich der Eröffnung des neuen Gebäudes der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung in Neuruppin würdigte Justizministerin Beate Blechinger die erfolgreiche Arbeit der Spezialisten bei der Verfolgung dieser Kriminalitätsform:
„Das abgeschlossene Großverfahren gegen die sogenannte „XY-Bande” hat exemplarisch gezeigt, dass die Schwerpunktabteilung zu einer effektiven Strafverfolgung gut gerüstet ist. Für die engagierte Arbeit der Mitarbeiter möchte ich mich bedanken. Korruption beeinträchtigt in gravierendem Maße das politische, wirtschaftliche und soziale Leben, führt zum Verlust des Vertrauens der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates und in die Lauterkeit seiner Repräsentanten. Dieses Vertrauen lässt sich nur durch eine erfolgreiche Strafverfolgung sichern oder zurückgewinnen.”
Im Jahr 2007 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung Neuruppin 328 Verfahren eingegangen, 101 mehr als im Vorjahr. In 154 Fällen lautete der Tatvorwurf Bestechlichkeit/Bestechung bzw. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung. Wegen Verrats von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen wurden 20 Verfahren bearbeitet. Während der Anteil der Anzeigen von Behörden und Firmen von 17% auf 34% gestiegen ist, sind relativ weniger anonyme Anzeigen eingegangen (12%/19%). Deliktstypisch richtete sich der Tatverdacht häufig gegen mehrere Beschuldigte, insgesamt gegen 484 Personen. Knapp ein Viertel aller Verfahren wurde mit Sanktionen beendet. Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO wurden Geldbußen in Gesamthöhe von 104.000 Euro gezahlt. In zwei Verfahren wurden Unternehmensgeldbußen in einer Gesamthöhe von 700.00 Euro verhängt. In einem Verfahren ist eine vermögensabschöpfende Verfallsanordnung in Höhe von ca. 950.000 Euro rechtskräftig geworden.
Quelle: Ministerium der Justiz
Foto © W.J.Pilsak, wikipedia.org

Anlässlich der Eröffnung des neuen Gebäudes der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung in Neuruppin würdigte Justizministerin Beate Blechinger die erfolgreiche Arbeit der Spezialisten bei der Verfolgung dieser Kriminalitätsform:
„Das abgeschlossene Großverfahren gegen die sogenannte „XY-Bande” hat exemplarisch gezeigt, dass die Schwerpunktabteilung zu einer effektiven Strafverfolgung gut gerüstet ist. Für die engagierte Arbeit der Mitarbeiter möchte ich mich bedanken. Korruption beeinträchtigt in gravierendem Maße das politische, wirtschaftliche und soziale Leben, führt zum Verlust des Vertrauens der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates und in die Lauterkeit seiner Repräsentanten. Dieses Vertrauen lässt sich nur durch eine erfolgreiche Strafverfolgung sichern oder zurückgewinnen.”
Im Jahr 2007 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung Neuruppin 328 Verfahren eingegangen, 101 mehr als im Vorjahr. In 154 Fällen lautete der Tatvorwurf Bestechlichkeit/Bestechung bzw. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung. Wegen Verrats von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen wurden 20 Verfahren bearbeitet. Während der Anteil der Anzeigen von Behörden und Firmen von 17% auf 34% gestiegen ist, sind relativ weniger anonyme Anzeigen eingegangen (12%/19%). Deliktstypisch richtete sich der Tatverdacht häufig gegen mehrere Beschuldigte, insgesamt gegen 484 Personen. Knapp ein Viertel aller Verfahren wurde mit Sanktionen beendet. Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO wurden Geldbußen in Gesamthöhe von 104.000 Euro gezahlt. In zwei Verfahren wurden Unternehmensgeldbußen in einer Gesamthöhe von 700.00 Euro verhängt. In einem Verfahren ist eine vermögensabschöpfende Verfallsanordnung in Höhe von ca. 950.000 Euro rechtskräftig geworden.
Quelle: Ministerium der Justiz
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Im Jahr 2007 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung Neuruppin 328 Verfahren eingegangen, 101 mehr als im Vorjahr. In 154 Fällen lautete der Tatvorwurf Bestechlichkeit/Bestechung bzw. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung. Wegen Verrats von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen wurden 20 Verfahren bearbeitet. Während der Anteil der Anzeigen von Behörden und Firmen von 17% auf 34% gestiegen ist, sind relativ weniger anonyme Anzeigen eingegangen (12%/19%). Deliktstypisch richtete sich der Tatverdacht häufig gegen mehrere Beschuldigte, insgesamt gegen 484 Personen. Knapp ein Viertel aller Verfahren wurde mit Sanktionen beendet. Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO wurden Geldbußen in Gesamthöhe von 104.000 Euro gezahlt. In zwei Verfahren wurden Unternehmensgeldbußen in einer Gesamthöhe von 700.00 Euro verhängt. In einem Verfahren ist eine vermögensabschöpfende Verfallsanordnung in Höhe von ca. 950.000 Euro rechtskräftig geworden.
Quelle: Ministerium der Justiz
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Im Jahr 2007 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung Neuruppin 328 Verfahren eingegangen, 101 mehr als im Vorjahr. In 154 Fällen lautete der Tatvorwurf Bestechlichkeit/Bestechung bzw. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung. Wegen Verrats von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen wurden 20 Verfahren bearbeitet. Während der Anteil der Anzeigen von Behörden und Firmen von 17% auf 34% gestiegen ist, sind relativ weniger anonyme Anzeigen eingegangen (12%/19%). Deliktstypisch richtete sich der Tatverdacht häufig gegen mehrere Beschuldigte, insgesamt gegen 484 Personen. Knapp ein Viertel aller Verfahren wurde mit Sanktionen beendet. Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO wurden Geldbußen in Gesamthöhe von 104.000 Euro gezahlt. In zwei Verfahren wurden Unternehmensgeldbußen in einer Gesamthöhe von 700.00 Euro verhängt. In einem Verfahren ist eine vermögensabschöpfende Verfallsanordnung in Höhe von ca. 950.000 Euro rechtskräftig geworden.
Quelle: Ministerium der Justiz
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Im Jahr 2007 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung Neuruppin 328 Verfahren eingegangen, 101 mehr als im Vorjahr. In 154 Fällen lautete der Tatvorwurf Bestechlichkeit/Bestechung bzw. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung. Wegen Verrats von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen wurden 20 Verfahren bearbeitet. Während der Anteil der Anzeigen von Behörden und Firmen von 17% auf 34% gestiegen ist, sind relativ weniger anonyme Anzeigen eingegangen (12%/19%). Deliktstypisch richtete sich der Tatverdacht häufig gegen mehrere Beschuldigte, insgesamt gegen 484 Personen. Knapp ein Viertel aller Verfahren wurde mit Sanktionen beendet. Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO wurden Geldbußen in Gesamthöhe von 104.000 Euro gezahlt. In zwei Verfahren wurden Unternehmensgeldbußen in einer Gesamthöhe von 700.00 Euro verhängt. In einem Verfahren ist eine vermögensabschöpfende Verfallsanordnung in Höhe von ca. 950.000 Euro rechtskräftig geworden.
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Im Jahr 2007 sind bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung Neuruppin 328 Verfahren eingegangen, 101 mehr als im Vorjahr. In 154 Fällen lautete der Tatvorwurf Bestechlichkeit/Bestechung bzw. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung. Wegen Verrats von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen wurden 20 Verfahren bearbeitet. Während der Anteil der Anzeigen von Behörden und Firmen von 17% auf 34% gestiegen ist, sind relativ weniger anonyme Anzeigen eingegangen (12%/19%). Deliktstypisch richtete sich der Tatverdacht häufig gegen mehrere Beschuldigte, insgesamt gegen 484 Personen. Knapp ein Viertel aller Verfahren wurde mit Sanktionen beendet. Bei den Verfahrenseinstellungen nach § 153 a StPO wurden Geldbußen in Gesamthöhe von 104.000 Euro gezahlt. In zwei Verfahren wurden Unternehmensgeldbußen in einer Gesamthöhe von 700.00 Euro verhängt. In einem Verfahren ist eine vermögensabschöpfende Verfallsanordnung in Höhe von ca. 950.000 Euro rechtskräftig geworden.
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