Neue Bestimmungen in Polen besagen, dass nicht nur die Fahrzeugpapiere mitgeführt werden müssen, sondern bei Fremdfahrzeugen auch die Einverständniserklärung des Halters.
Also, wenn Erna (Fahrerin) für Paul (Fahrzeughalter) tanken fährt, darf sie nicht nur den Sprit zahlen, sie braucht dazu auch noch seine Erlaubnis. Dies gilt wohl schon seit dem 1.1.08. Die Ausführungsbestimmungen sind noch nicht ganz so weit. Die polnische Polizei ist aber bereits ermächtigt 50 Zloty zu verlangen wenn dieses Papier fehlt.
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