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NIEDERLAUSITZ aktuell

Polnische Pflegekräfte legal beschäftigen. Worauf Verbraucher achten müssen

11:06 Uhr | 13. Oktober 2013
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Pflegeagenturen aus Osteuropa versprechen legale häusliche 24-Stunden-Pflege zu günstigen Preisen. Damit es kein böses Erwachen gibt, sollten Verbraucher darauf achten, dass die Entsendebescheinigung A1 vorliegt.
Eine besorgte Verbraucherin hatte eine polnische Agentur mit Pflege ihrer Mutter beauftragt, dann jedoch festgestellt, dass die Pflegekraft keine A1- Bescheinigung besaß. Zudem verlangte die Pflegerin die Auszahlung der Vergütung in bar. Mit diesem Sachverhalt wandte sie sich an das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg.
„Verbraucher sollten sich unbedingt vor Beginn der Pflegetätigkeit vergewissern, dass die Pflegekraft die Entsendebescheinigung A1 besitzt und damit in Polen sozialversichert ist“, rät Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des VIZ. „Denn ohne A1-Bescheinigung werden Verbraucher selbst zum Arbeitgeber der Pflegekraft und müssen gegebenenfalls die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Deutschland nachzahlen“, erläutert die Juristin.
Auf Empfehlung des VIZ kündigte die Verbraucherin den Vertrag mit der Pflegeagentur und suchte eine neue Pflegekraft über die Arbeitsagentur.
Die Berater des VIZ erhalten täglich Anfragen zum Thema Pflegedienstleistungen aus Polen. Verbraucher verlassen sich häufig auf die Beschreibungen von Rundum-sorglos-Paketen auf deutschsprachigen Internetseiten. Doch in dem Bereich ist generell Vorsicht geboten. Neben der A1-Bescheinigung sollten die Verbraucher darauf achten, wer ihr Vertragspartner ist und das vereinbarte Entgelt an diesen zahlen. Mehr Informationen zu grenzüberschreitenden Fragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder) in der Karl-Marx-Str. 7, oder telefonisch unter 0335 500 80 650 oder per E-Mail unter konsument [at] vzb.de.

Pflegeagenturen aus Osteuropa versprechen legale häusliche 24-Stunden-Pflege zu günstigen Preisen. Damit es kein böses Erwachen gibt, sollten Verbraucher darauf achten, dass die Entsendebescheinigung A1 vorliegt.
Eine besorgte Verbraucherin hatte eine polnische Agentur mit Pflege ihrer Mutter beauftragt, dann jedoch festgestellt, dass die Pflegekraft keine A1- Bescheinigung besaß. Zudem verlangte die Pflegerin die Auszahlung der Vergütung in bar. Mit diesem Sachverhalt wandte sie sich an das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg.
„Verbraucher sollten sich unbedingt vor Beginn der Pflegetätigkeit vergewissern, dass die Pflegekraft die Entsendebescheinigung A1 besitzt und damit in Polen sozialversichert ist“, rät Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des VIZ. „Denn ohne A1-Bescheinigung werden Verbraucher selbst zum Arbeitgeber der Pflegekraft und müssen gegebenenfalls die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Deutschland nachzahlen“, erläutert die Juristin.
Auf Empfehlung des VIZ kündigte die Verbraucherin den Vertrag mit der Pflegeagentur und suchte eine neue Pflegekraft über die Arbeitsagentur.
Die Berater des VIZ erhalten täglich Anfragen zum Thema Pflegedienstleistungen aus Polen. Verbraucher verlassen sich häufig auf die Beschreibungen von Rundum-sorglos-Paketen auf deutschsprachigen Internetseiten. Doch in dem Bereich ist generell Vorsicht geboten. Neben der A1-Bescheinigung sollten die Verbraucher darauf achten, wer ihr Vertragspartner ist und das vereinbarte Entgelt an diesen zahlen. Mehr Informationen zu grenzüberschreitenden Fragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder) in der Karl-Marx-Str. 7, oder telefonisch unter 0335 500 80 650 oder per E-Mail unter konsument [at] vzb.de.

Pflegeagenturen aus Osteuropa versprechen legale häusliche 24-Stunden-Pflege zu günstigen Preisen. Damit es kein böses Erwachen gibt, sollten Verbraucher darauf achten, dass die Entsendebescheinigung A1 vorliegt.
Eine besorgte Verbraucherin hatte eine polnische Agentur mit Pflege ihrer Mutter beauftragt, dann jedoch festgestellt, dass die Pflegekraft keine A1- Bescheinigung besaß. Zudem verlangte die Pflegerin die Auszahlung der Vergütung in bar. Mit diesem Sachverhalt wandte sie sich an das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg.
„Verbraucher sollten sich unbedingt vor Beginn der Pflegetätigkeit vergewissern, dass die Pflegekraft die Entsendebescheinigung A1 besitzt und damit in Polen sozialversichert ist“, rät Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des VIZ. „Denn ohne A1-Bescheinigung werden Verbraucher selbst zum Arbeitgeber der Pflegekraft und müssen gegebenenfalls die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Deutschland nachzahlen“, erläutert die Juristin.
Auf Empfehlung des VIZ kündigte die Verbraucherin den Vertrag mit der Pflegeagentur und suchte eine neue Pflegekraft über die Arbeitsagentur.
Die Berater des VIZ erhalten täglich Anfragen zum Thema Pflegedienstleistungen aus Polen. Verbraucher verlassen sich häufig auf die Beschreibungen von Rundum-sorglos-Paketen auf deutschsprachigen Internetseiten. Doch in dem Bereich ist generell Vorsicht geboten. Neben der A1-Bescheinigung sollten die Verbraucher darauf achten, wer ihr Vertragspartner ist und das vereinbarte Entgelt an diesen zahlen. Mehr Informationen zu grenzüberschreitenden Fragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder) in der Karl-Marx-Str. 7, oder telefonisch unter 0335 500 80 650 oder per E-Mail unter konsument [at] vzb.de.

Pflegeagenturen aus Osteuropa versprechen legale häusliche 24-Stunden-Pflege zu günstigen Preisen. Damit es kein böses Erwachen gibt, sollten Verbraucher darauf achten, dass die Entsendebescheinigung A1 vorliegt.
Eine besorgte Verbraucherin hatte eine polnische Agentur mit Pflege ihrer Mutter beauftragt, dann jedoch festgestellt, dass die Pflegekraft keine A1- Bescheinigung besaß. Zudem verlangte die Pflegerin die Auszahlung der Vergütung in bar. Mit diesem Sachverhalt wandte sie sich an das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg.
„Verbraucher sollten sich unbedingt vor Beginn der Pflegetätigkeit vergewissern, dass die Pflegekraft die Entsendebescheinigung A1 besitzt und damit in Polen sozialversichert ist“, rät Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des VIZ. „Denn ohne A1-Bescheinigung werden Verbraucher selbst zum Arbeitgeber der Pflegekraft und müssen gegebenenfalls die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Deutschland nachzahlen“, erläutert die Juristin.
Auf Empfehlung des VIZ kündigte die Verbraucherin den Vertrag mit der Pflegeagentur und suchte eine neue Pflegekraft über die Arbeitsagentur.
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„Verbraucher sollten sich unbedingt vor Beginn der Pflegetätigkeit vergewissern, dass die Pflegekraft die Entsendebescheinigung A1 besitzt und damit in Polen sozialversichert ist“, rät Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des VIZ. „Denn ohne A1-Bescheinigung werden Verbraucher selbst zum Arbeitgeber der Pflegekraft und müssen gegebenenfalls die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Deutschland nachzahlen“, erläutert die Juristin.
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„Verbraucher sollten sich unbedingt vor Beginn der Pflegetätigkeit vergewissern, dass die Pflegekraft die Entsendebescheinigung A1 besitzt und damit in Polen sozialversichert ist“, rät Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des VIZ. „Denn ohne A1-Bescheinigung werden Verbraucher selbst zum Arbeitgeber der Pflegekraft und müssen gegebenenfalls die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Deutschland nachzahlen“, erläutert die Juristin.
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