In zwei Ermittlungsverfahren gegen noch nicht näher identifizierte Mitarbeiter/innen der Haasenburg GmbH hat die Staatsanwaltschaft richterliche Beschlüsse für die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume der Therapeutische Kinder-, Jugend- und Elternzentrum Haasenburg GmbH erwirkt.
Diese Beschlüsse wurden am heutigen Tag zeitgleich in allen drei Heimeinrichtungen in Neuendorf am See, Jessern und Müncheberg sowie den Büroräumen des Qualitätsmanagements in Lübben vollstreckt.
An den Durchsuchungen, die auf der Rechtsgrundlage des § 103 Strafprozessordnung (Durchsuchung bei anderen Personen) basieren und daher keine Verdächtigung der Haasenburg GmbH oder deren Geschäftsführer bedeuten, wurden von Bediensteten der Polizeidirektionen Süd und Ost unter Beteiligung von Polizeibeamten des Landeskriminalamtes durchgeführt und standen unter Leitung je eines Staatsanwalts. Die Leiter und Mitarbeiter aller Einrichtungen haben die Bemühungen der Beamten zum Auffinden von den gesuchten Unterlagen, die als Beweismittel dienen können, durch kooperatives Mitwirken unterstützt. Nicht zuletzt dadurch konnte eine Vielzahl von Aktenordnern sichergestellt werden.
Anlass für die Durchsuchungen war zum einen das aufgrund der Strafanzeige eines 19jährigen ehemaligen Insassen eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener, Nötigung u. a. gegen Mitarbeiter der Haasenburg GmbH. Dieser hatte in seiner zwischenzeitlich erfolgten polizeilichen Zeugenvernehmung die Vorwürfe, u. a. mindestens zweimal über einen längeren Zeitraum an einem Bett in Jessern fixiert gewesen zu sein, bekräftigt.
Zum anderen hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Berichterstattung in der „RBB – Abendschau“ vom 24.06.2013 von Amts wegen Ermittlungen eingeleitet. In dieser Dokumentation war eine namentlich benannte, ebenfalls 19Jährige interviewt worden, die ebenfalls von Fixierungen, Körperverletzungen, Beleidigungen und Nötigungen berichtet hatte. Diese Vorwürfe hat sie in ihrer polizeilichen Zeugenvernehmung ebenfalls bekräftigt.
Der Staatsanwaltschaft Cottbus liegen noch weitere zwei Anzeigen vor, in denen die Geschäftsführer der Haasenburg GmbH unter Bezugnahme auf Medienberichterstattungen und eigene Internetrecherchen unbestimmt der Beihilfe zum Mord, zu Folterungen u. a. beschuldigt werden.
Ein weiteres Ermittlungsverfahren, das auf der Zeugenaussage der 19Jährigen beruht, ist von Amts wegen wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen zum Nachteil eines weiteren Mädchens eingeleitet worden.
In Müncheberg hat ein Polizeibeamter die Anzeige eines männlichen Jugendlichen vor Ort aufgenommen.
Die Ermittlungen in den nunmehr insgesamt 6 Ermittlungsverfahren dauern an.
Quelle: Staaatsanealtschaft Cottbus / Polizeidirektion Süd
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