Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) feiert im April ihren zehnten Geburtstag. Seit 2003 ist sie die zentrale Stelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens rund um die geringfügigen Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs. Der brandenburgische Arbeits- und Sozialminister, Günter Baaske nutzte den runden Geburtstag für einen Arbeitsbesuch am Standort Cottbus.
Seit dem 1. April 2003 ist die Minijob-Zentrale der zentrale Ansprechpartner für Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen. Sie überwacht die Zahlungseingänge, bearbeitet Rückstandsfälle bis hin zu Insolvenzverfahren, zieht die einheitliche Pauschsteuer ein und prüft die Versicherungspflicht bzw. –freiheit. Im Mittelpunkt steht die Beratung der Arbeitgeber und Minijobber. Seit 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten.
Vor den “Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” vom 1. Januar 2003, die als Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts die Minijob-Regularien änderten, waren die einzelnen verschiedenen (über 300) Krankenkassen und die zuständigen (ca. 700) Finanzämter für den Einzug von Beiträgen und Steuern verantwortlich, so dass sich durch die neuen Regelungen für Arbeitgeber Vereinfachungen ergaben, da es nur noch einen zentralen Ansprechpartner gibt. Seit Gründung hat die Minijob-Zentrale einen bundesweiten Schwerpunktsitz in Cottbus. Im Jahr 2003 bewarben sich in Cottbus auf die damals 550 neuen Arbeitsplätze rund 25 000 Männer und Frauen. Bis zur Mitte des Jahres 2005 kamen 250 Arbeitsplätze hinzu. Heute arbeiten am Standort Cottbus für den Bereich Minijob-Zentrale rund 800 Mitarbeiter. Bundesweit gibt es bei der Minijob-Zentrale circa 1700 Beschäftigte. Neben Cottbus ist die Minijobzentrale außerdem in Essen, Gelsenkirchen und Hamburg ansässig.
Arbeitsminister Günter Baaske: „Die Minijob-Zentrale ist ein starker und wichtiger Arbeitgeber für Cottbus und die Region. Ich freue mich, dass es uns vor 10 Jahren gelungen ist, sie in die Lausitz zu holen. Durch die seit 2003 geltenden Regelungen zu den Minijobs ist es gelungen, viele Menschen aus der Schwarzarbeit in reguläre Beschäftigung zu holen. Durch die bundesweite Erfassung der Minijobs bei der Minijob-Zentrale wissen wir heute mehr über die Anzahl, Verbreitung und Entlohnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen als noch vor 10 Jahren. Aktuelle Untersuchungen zeigen aber auch, dass ein Großteil der Minijobberinnen und Minijobber über ihre Arbeitnehmerrechte nicht Bescheid weiß. Aber es handelt sich um normale Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten, wie bei Vollzeitarbeit. Wer einen Minijob ausübt, hat daher genauso Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten, Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.
Minijobs sollten grundsätzlich nur schriftlich vereinbart werden und die wesentlichen Arbeitnehmerrechte enthalten. Dann weiß jeder – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – was Sache ist. Das gehört für uns zur „Guten Arbeit“. Das gilt natürlich auch für die Bezahlung: Der künftige bundesweite gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt dann auch für Minijobs.“
Im Cottbuser Service-Center der Behörde gehen täglich bis zu 20.000 Anrufe ein. Außerdem sind in Cottbus drei Beitragsdezernate und eine Einheit für die Bearbeitung von Insolvenzfällen eingerichtet. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten in der Cottbuser Zentrale liegt bei 86 Prozent. Mit circa 1.700 Mitarbeitern und über 55 Milliarden Euro eingezogenen Beiträgen in den vergangenen zehn Jahren ist sie die größte Einzugsstelle in Deutschland.
„Mit Hilfe der neuen Regelungen und der Zentralisierung des Melde- und Beitragswesens bei einer einzigen Stelle wurde ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Verwaltungskosten und zur Entbürokratisierung geleistet“, resümiert Ulrich Freese, Alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Entwicklungen im Bereich der gewerblichen Minijobs (bundesweit)
Die Zahl der gewerblichen Minijobber in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent gesunken. Dies geht aus dem aktuellen Bericht der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hervor. Im vierten Quartal 2012 gab es demnach rund 6,8 Millionen gewerbliche Minijobber. Seit Dezember 2004 liegt der Minijob-Zentrale ein gesicherter Datenbestand im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vor. Im Zeitraum von Dezember 2004 bis Dezember 2012 ist die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich um 0,3 Prozent zurückgegangen, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 11,4 Prozent gestiegen ist.
Weiter gewachsen ist die Zahl der angemeldeten Minijobber in Privathaushalten. Ihre Zahl stieg im Vergleich zu Dezember 2011 um 6,5 Prozent auf rund 249.000. „In immer mehr Privathaushalten setzt sich die Erkenntnis durch, dass es besser ist, seine Haushaltshilfe anzumelden und die Vorteile des Haushaltsscheckverfahrens zu nutzen.“, so der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen.
Mit einem Anteil von 61,7 Prozent werden Minijobs mehrheitlich von Frauen ausgeübt. In einer Sonderauswertung hat die Minijob-Zentrale jedoch festgestellt, dass die Zahl der Frauen in gewerblichen Minijobs rückläufig ist, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen steigt. So ist die Zahl der gewerblichen Minijobberinnen seit Dezember 2004 um 146.000 auf rund 4,2 Millionen gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 3,4 Prozent. Dagegen stieg die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen um 1,5 Millionen auf 13,6 Millionen. Dies macht einen Zuwachs von 12,8 Prozent aus.
Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) feiert im April ihren zehnten Geburtstag. Seit 2003 ist sie die zentrale Stelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens rund um die geringfügigen Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs. Der brandenburgische Arbeits- und Sozialminister, Günter Baaske nutzte den runden Geburtstag für einen Arbeitsbesuch am Standort Cottbus.
Seit dem 1. April 2003 ist die Minijob-Zentrale der zentrale Ansprechpartner für Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen. Sie überwacht die Zahlungseingänge, bearbeitet Rückstandsfälle bis hin zu Insolvenzverfahren, zieht die einheitliche Pauschsteuer ein und prüft die Versicherungspflicht bzw. –freiheit. Im Mittelpunkt steht die Beratung der Arbeitgeber und Minijobber. Seit 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten.
Vor den “Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” vom 1. Januar 2003, die als Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts die Minijob-Regularien änderten, waren die einzelnen verschiedenen (über 300) Krankenkassen und die zuständigen (ca. 700) Finanzämter für den Einzug von Beiträgen und Steuern verantwortlich, so dass sich durch die neuen Regelungen für Arbeitgeber Vereinfachungen ergaben, da es nur noch einen zentralen Ansprechpartner gibt. Seit Gründung hat die Minijob-Zentrale einen bundesweiten Schwerpunktsitz in Cottbus. Im Jahr 2003 bewarben sich in Cottbus auf die damals 550 neuen Arbeitsplätze rund 25 000 Männer und Frauen. Bis zur Mitte des Jahres 2005 kamen 250 Arbeitsplätze hinzu. Heute arbeiten am Standort Cottbus für den Bereich Minijob-Zentrale rund 800 Mitarbeiter. Bundesweit gibt es bei der Minijob-Zentrale circa 1700 Beschäftigte. Neben Cottbus ist die Minijobzentrale außerdem in Essen, Gelsenkirchen und Hamburg ansässig.
Arbeitsminister Günter Baaske: „Die Minijob-Zentrale ist ein starker und wichtiger Arbeitgeber für Cottbus und die Region. Ich freue mich, dass es uns vor 10 Jahren gelungen ist, sie in die Lausitz zu holen. Durch die seit 2003 geltenden Regelungen zu den Minijobs ist es gelungen, viele Menschen aus der Schwarzarbeit in reguläre Beschäftigung zu holen. Durch die bundesweite Erfassung der Minijobs bei der Minijob-Zentrale wissen wir heute mehr über die Anzahl, Verbreitung und Entlohnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen als noch vor 10 Jahren. Aktuelle Untersuchungen zeigen aber auch, dass ein Großteil der Minijobberinnen und Minijobber über ihre Arbeitnehmerrechte nicht Bescheid weiß. Aber es handelt sich um normale Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten, wie bei Vollzeitarbeit. Wer einen Minijob ausübt, hat daher genauso Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten, Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.
Minijobs sollten grundsätzlich nur schriftlich vereinbart werden und die wesentlichen Arbeitnehmerrechte enthalten. Dann weiß jeder – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – was Sache ist. Das gehört für uns zur „Guten Arbeit“. Das gilt natürlich auch für die Bezahlung: Der künftige bundesweite gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt dann auch für Minijobs.“
Im Cottbuser Service-Center der Behörde gehen täglich bis zu 20.000 Anrufe ein. Außerdem sind in Cottbus drei Beitragsdezernate und eine Einheit für die Bearbeitung von Insolvenzfällen eingerichtet. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten in der Cottbuser Zentrale liegt bei 86 Prozent. Mit circa 1.700 Mitarbeitern und über 55 Milliarden Euro eingezogenen Beiträgen in den vergangenen zehn Jahren ist sie die größte Einzugsstelle in Deutschland.
„Mit Hilfe der neuen Regelungen und der Zentralisierung des Melde- und Beitragswesens bei einer einzigen Stelle wurde ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Verwaltungskosten und zur Entbürokratisierung geleistet“, resümiert Ulrich Freese, Alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Entwicklungen im Bereich der gewerblichen Minijobs (bundesweit)
Die Zahl der gewerblichen Minijobber in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent gesunken. Dies geht aus dem aktuellen Bericht der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hervor. Im vierten Quartal 2012 gab es demnach rund 6,8 Millionen gewerbliche Minijobber. Seit Dezember 2004 liegt der Minijob-Zentrale ein gesicherter Datenbestand im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vor. Im Zeitraum von Dezember 2004 bis Dezember 2012 ist die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich um 0,3 Prozent zurückgegangen, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 11,4 Prozent gestiegen ist.
Weiter gewachsen ist die Zahl der angemeldeten Minijobber in Privathaushalten. Ihre Zahl stieg im Vergleich zu Dezember 2011 um 6,5 Prozent auf rund 249.000. „In immer mehr Privathaushalten setzt sich die Erkenntnis durch, dass es besser ist, seine Haushaltshilfe anzumelden und die Vorteile des Haushaltsscheckverfahrens zu nutzen.“, so der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen.
Mit einem Anteil von 61,7 Prozent werden Minijobs mehrheitlich von Frauen ausgeübt. In einer Sonderauswertung hat die Minijob-Zentrale jedoch festgestellt, dass die Zahl der Frauen in gewerblichen Minijobs rückläufig ist, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen steigt. So ist die Zahl der gewerblichen Minijobberinnen seit Dezember 2004 um 146.000 auf rund 4,2 Millionen gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 3,4 Prozent. Dagegen stieg die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen um 1,5 Millionen auf 13,6 Millionen. Dies macht einen Zuwachs von 12,8 Prozent aus.
Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) feiert im April ihren zehnten Geburtstag. Seit 2003 ist sie die zentrale Stelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens rund um die geringfügigen Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs. Der brandenburgische Arbeits- und Sozialminister, Günter Baaske nutzte den runden Geburtstag für einen Arbeitsbesuch am Standort Cottbus.
Seit dem 1. April 2003 ist die Minijob-Zentrale der zentrale Ansprechpartner für Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen. Sie überwacht die Zahlungseingänge, bearbeitet Rückstandsfälle bis hin zu Insolvenzverfahren, zieht die einheitliche Pauschsteuer ein und prüft die Versicherungspflicht bzw. –freiheit. Im Mittelpunkt steht die Beratung der Arbeitgeber und Minijobber. Seit 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten.
Vor den “Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” vom 1. Januar 2003, die als Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts die Minijob-Regularien änderten, waren die einzelnen verschiedenen (über 300) Krankenkassen und die zuständigen (ca. 700) Finanzämter für den Einzug von Beiträgen und Steuern verantwortlich, so dass sich durch die neuen Regelungen für Arbeitgeber Vereinfachungen ergaben, da es nur noch einen zentralen Ansprechpartner gibt. Seit Gründung hat die Minijob-Zentrale einen bundesweiten Schwerpunktsitz in Cottbus. Im Jahr 2003 bewarben sich in Cottbus auf die damals 550 neuen Arbeitsplätze rund 25 000 Männer und Frauen. Bis zur Mitte des Jahres 2005 kamen 250 Arbeitsplätze hinzu. Heute arbeiten am Standort Cottbus für den Bereich Minijob-Zentrale rund 800 Mitarbeiter. Bundesweit gibt es bei der Minijob-Zentrale circa 1700 Beschäftigte. Neben Cottbus ist die Minijobzentrale außerdem in Essen, Gelsenkirchen und Hamburg ansässig.
Arbeitsminister Günter Baaske: „Die Minijob-Zentrale ist ein starker und wichtiger Arbeitgeber für Cottbus und die Region. Ich freue mich, dass es uns vor 10 Jahren gelungen ist, sie in die Lausitz zu holen. Durch die seit 2003 geltenden Regelungen zu den Minijobs ist es gelungen, viele Menschen aus der Schwarzarbeit in reguläre Beschäftigung zu holen. Durch die bundesweite Erfassung der Minijobs bei der Minijob-Zentrale wissen wir heute mehr über die Anzahl, Verbreitung und Entlohnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen als noch vor 10 Jahren. Aktuelle Untersuchungen zeigen aber auch, dass ein Großteil der Minijobberinnen und Minijobber über ihre Arbeitnehmerrechte nicht Bescheid weiß. Aber es handelt sich um normale Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten, wie bei Vollzeitarbeit. Wer einen Minijob ausübt, hat daher genauso Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten, Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.
Minijobs sollten grundsätzlich nur schriftlich vereinbart werden und die wesentlichen Arbeitnehmerrechte enthalten. Dann weiß jeder – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – was Sache ist. Das gehört für uns zur „Guten Arbeit“. Das gilt natürlich auch für die Bezahlung: Der künftige bundesweite gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt dann auch für Minijobs.“
Im Cottbuser Service-Center der Behörde gehen täglich bis zu 20.000 Anrufe ein. Außerdem sind in Cottbus drei Beitragsdezernate und eine Einheit für die Bearbeitung von Insolvenzfällen eingerichtet. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten in der Cottbuser Zentrale liegt bei 86 Prozent. Mit circa 1.700 Mitarbeitern und über 55 Milliarden Euro eingezogenen Beiträgen in den vergangenen zehn Jahren ist sie die größte Einzugsstelle in Deutschland.
„Mit Hilfe der neuen Regelungen und der Zentralisierung des Melde- und Beitragswesens bei einer einzigen Stelle wurde ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Verwaltungskosten und zur Entbürokratisierung geleistet“, resümiert Ulrich Freese, Alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Entwicklungen im Bereich der gewerblichen Minijobs (bundesweit)
Die Zahl der gewerblichen Minijobber in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent gesunken. Dies geht aus dem aktuellen Bericht der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hervor. Im vierten Quartal 2012 gab es demnach rund 6,8 Millionen gewerbliche Minijobber. Seit Dezember 2004 liegt der Minijob-Zentrale ein gesicherter Datenbestand im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vor. Im Zeitraum von Dezember 2004 bis Dezember 2012 ist die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich um 0,3 Prozent zurückgegangen, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 11,4 Prozent gestiegen ist.
Weiter gewachsen ist die Zahl der angemeldeten Minijobber in Privathaushalten. Ihre Zahl stieg im Vergleich zu Dezember 2011 um 6,5 Prozent auf rund 249.000. „In immer mehr Privathaushalten setzt sich die Erkenntnis durch, dass es besser ist, seine Haushaltshilfe anzumelden und die Vorteile des Haushaltsscheckverfahrens zu nutzen.“, so der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen.
Mit einem Anteil von 61,7 Prozent werden Minijobs mehrheitlich von Frauen ausgeübt. In einer Sonderauswertung hat die Minijob-Zentrale jedoch festgestellt, dass die Zahl der Frauen in gewerblichen Minijobs rückläufig ist, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen steigt. So ist die Zahl der gewerblichen Minijobberinnen seit Dezember 2004 um 146.000 auf rund 4,2 Millionen gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 3,4 Prozent. Dagegen stieg die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen um 1,5 Millionen auf 13,6 Millionen. Dies macht einen Zuwachs von 12,8 Prozent aus.
Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) feiert im April ihren zehnten Geburtstag. Seit 2003 ist sie die zentrale Stelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens rund um die geringfügigen Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs. Der brandenburgische Arbeits- und Sozialminister, Günter Baaske nutzte den runden Geburtstag für einen Arbeitsbesuch am Standort Cottbus.
Seit dem 1. April 2003 ist die Minijob-Zentrale der zentrale Ansprechpartner für Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen. Sie überwacht die Zahlungseingänge, bearbeitet Rückstandsfälle bis hin zu Insolvenzverfahren, zieht die einheitliche Pauschsteuer ein und prüft die Versicherungspflicht bzw. –freiheit. Im Mittelpunkt steht die Beratung der Arbeitgeber und Minijobber. Seit 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten.
Vor den “Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” vom 1. Januar 2003, die als Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts die Minijob-Regularien änderten, waren die einzelnen verschiedenen (über 300) Krankenkassen und die zuständigen (ca. 700) Finanzämter für den Einzug von Beiträgen und Steuern verantwortlich, so dass sich durch die neuen Regelungen für Arbeitgeber Vereinfachungen ergaben, da es nur noch einen zentralen Ansprechpartner gibt. Seit Gründung hat die Minijob-Zentrale einen bundesweiten Schwerpunktsitz in Cottbus. Im Jahr 2003 bewarben sich in Cottbus auf die damals 550 neuen Arbeitsplätze rund 25 000 Männer und Frauen. Bis zur Mitte des Jahres 2005 kamen 250 Arbeitsplätze hinzu. Heute arbeiten am Standort Cottbus für den Bereich Minijob-Zentrale rund 800 Mitarbeiter. Bundesweit gibt es bei der Minijob-Zentrale circa 1700 Beschäftigte. Neben Cottbus ist die Minijobzentrale außerdem in Essen, Gelsenkirchen und Hamburg ansässig.
Arbeitsminister Günter Baaske: „Die Minijob-Zentrale ist ein starker und wichtiger Arbeitgeber für Cottbus und die Region. Ich freue mich, dass es uns vor 10 Jahren gelungen ist, sie in die Lausitz zu holen. Durch die seit 2003 geltenden Regelungen zu den Minijobs ist es gelungen, viele Menschen aus der Schwarzarbeit in reguläre Beschäftigung zu holen. Durch die bundesweite Erfassung der Minijobs bei der Minijob-Zentrale wissen wir heute mehr über die Anzahl, Verbreitung und Entlohnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen als noch vor 10 Jahren. Aktuelle Untersuchungen zeigen aber auch, dass ein Großteil der Minijobberinnen und Minijobber über ihre Arbeitnehmerrechte nicht Bescheid weiß. Aber es handelt sich um normale Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten, wie bei Vollzeitarbeit. Wer einen Minijob ausübt, hat daher genauso Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten, Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.
Minijobs sollten grundsätzlich nur schriftlich vereinbart werden und die wesentlichen Arbeitnehmerrechte enthalten. Dann weiß jeder – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – was Sache ist. Das gehört für uns zur „Guten Arbeit“. Das gilt natürlich auch für die Bezahlung: Der künftige bundesweite gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt dann auch für Minijobs.“
Im Cottbuser Service-Center der Behörde gehen täglich bis zu 20.000 Anrufe ein. Außerdem sind in Cottbus drei Beitragsdezernate und eine Einheit für die Bearbeitung von Insolvenzfällen eingerichtet. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten in der Cottbuser Zentrale liegt bei 86 Prozent. Mit circa 1.700 Mitarbeitern und über 55 Milliarden Euro eingezogenen Beiträgen in den vergangenen zehn Jahren ist sie die größte Einzugsstelle in Deutschland.
„Mit Hilfe der neuen Regelungen und der Zentralisierung des Melde- und Beitragswesens bei einer einzigen Stelle wurde ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von Verwaltungskosten und zur Entbürokratisierung geleistet“, resümiert Ulrich Freese, Alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Entwicklungen im Bereich der gewerblichen Minijobs (bundesweit)
Die Zahl der gewerblichen Minijobber in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozent gesunken. Dies geht aus dem aktuellen Bericht der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hervor. Im vierten Quartal 2012 gab es demnach rund 6,8 Millionen gewerbliche Minijobber. Seit Dezember 2004 liegt der Minijob-Zentrale ein gesicherter Datenbestand im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vor. Im Zeitraum von Dezember 2004 bis Dezember 2012 ist die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich um 0,3 Prozent zurückgegangen, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 11,4 Prozent gestiegen ist.
Weiter gewachsen ist die Zahl der angemeldeten Minijobber in Privathaushalten. Ihre Zahl stieg im Vergleich zu Dezember 2011 um 6,5 Prozent auf rund 249.000. „In immer mehr Privathaushalten setzt sich die Erkenntnis durch, dass es besser ist, seine Haushaltshilfe anzumelden und die Vorteile des Haushaltsscheckverfahrens zu nutzen.“, so der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen.
Mit einem Anteil von 61,7 Prozent werden Minijobs mehrheitlich von Frauen ausgeübt. In einer Sonderauswertung hat die Minijob-Zentrale jedoch festgestellt, dass die Zahl der Frauen in gewerblichen Minijobs rückläufig ist, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen steigt. So ist die Zahl der gewerblichen Minijobberinnen seit Dezember 2004 um 146.000 auf rund 4,2 Millionen gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 3,4 Prozent. Dagegen stieg die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen um 1,5 Millionen auf 13,6 Millionen. Dies macht einen Zuwachs von 12,8 Prozent aus.