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Bildungspolitische Vorhaben der nächsten Jahre

13:02 Uhr | 4. März 2013
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Bildungsministerin Martina Münch informierte heute in Potsdam über bildungspolitische Vorhaben der nächsten Jahre, darunter die weiteren Schritte für „Inklusion – Schule für alle“ sowie geplante rechtliche Änderungen in nächster Zeit. Ministerin Münch erklärt: „Der Umbau unserer Verwaltungsstruktur – statt sechs staatlicher Schulämter eine Landesschulagentur – erfordert eine rechtliche Anpassung. Am Rande dessen planen wir, die zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 abzuschaffen und prüfen, zur alten Stichtagsregelung für die Einschulung zurückzukehren.“
Diese rechtliche Änderung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, wirksam werden die Änderungen aber erst später. So würde die mögliche Rückkehr zur ursprünglichen Stichtagsregelung 30. Juni – aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei den Anmeldeverfahren für die Grundschulen – frühestens Kinder betreffen, die im Schuljahr 2015/16 eingeschult werden. Zuvor muss die Regelung jedoch mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch in der 6. Jahrgangsstufe dienten ursprünglich als Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen, haben sich jedoch als Instrument im sogenannten Ü7-Verfahren nicht bewährt. Die Grundschulgutachten und die Orientierungsarbeiten in den Jahrgangstufen 2, 4 und 8 informieren Eltern wie Lehrkräfte verlässlich über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die zentralen Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 6 werden abgeschafft.
Über die nächsten Schritte bei der Inklusion sagte Ministerin Münch: „Auf dem Weg zur ‘Schule für alle‘ wollen wir uns mehr Zeit nehmen. Inklusion ist ein Vorhaben, das nur gemeinsam gelingen kann und viele Unterstützer braucht. Auch der Wissenschaftliche Beirat rät zum umfassenden Erfahrungsaustausch und zu breiter Diskussion.“
Die nächsten Schritte zur „Schule für alle“:
* Ein Eckpunktepapier zur „Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg“ beinhaltet eine erste Bilanz und einen Ausblick auf die Umsetzung der „Schule für alle“ und wird demnächst veröffentlicht.
* Im Herbst dieses Jahres starten landesweite Bürgerforen, in denen lokale Initiativen und die Pilotschulen „Inklusion“ präsentiert werden und die Raum für den breiten Austausch von Erfahrung und Erwartungen geben.
* Im kommenden Wintersemester 2013/14 lernen erstmals alle Lehramtsstudentinnen und -studenten an der Universität Potsdam inklusionspädagogische Inhalte während ihres Studiums kennen, zudem werden die Praxisbezüge erweitert. Im Studium für das Lehramt Primarstufe kann Inklusion als Schwerpunkt gewählt werden.
* Die Schulen erhalten stärker als bisher Beratungs- und Unterstützungsangebote zu inklusionspädagogischen Aspekten der Unterrichts- und Schulentwicklung.
* Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Konzept für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems entwickelt – es wird zunächst für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ gelten. Dabei geht es auch um die Weiterentwicklung der Kooperationsangebote zwischen Schule und Jugendhilfe.
* Kitas, Horte und Ganztagsangebote werden stärker in den Blick genommen. Bei der Hortbetreuung sind auch die Träger in der Pflicht sowie die Sozialämter der Kommunen.
* Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“, an dem sich seit dem Schuljahr 2012/13 landesweit 84 Grundschulen beteiligen, läuft bis 2015. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sollen in den weiteren Ausbau inklusiver Bildungsangebote im Land Brandenburg einfließen.
* In den kommenden zwei Jahren werden die rechtlichen Änderungen für eine Einführung von inklusiven Bildungsangeboten erarbeitet und mit allen Beteiligten und Betroffenen diskutiert. Die entsprechende Schulgesetznovelle ist für Anfang der kommenden Legislaturperiode geplant.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Bildungsministerin Martina Münch informierte heute in Potsdam über bildungspolitische Vorhaben der nächsten Jahre, darunter die weiteren Schritte für „Inklusion – Schule für alle“ sowie geplante rechtliche Änderungen in nächster Zeit. Ministerin Münch erklärt: „Der Umbau unserer Verwaltungsstruktur – statt sechs staatlicher Schulämter eine Landesschulagentur – erfordert eine rechtliche Anpassung. Am Rande dessen planen wir, die zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 abzuschaffen und prüfen, zur alten Stichtagsregelung für die Einschulung zurückzukehren.“
Diese rechtliche Änderung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, wirksam werden die Änderungen aber erst später. So würde die mögliche Rückkehr zur ursprünglichen Stichtagsregelung 30. Juni – aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei den Anmeldeverfahren für die Grundschulen – frühestens Kinder betreffen, die im Schuljahr 2015/16 eingeschult werden. Zuvor muss die Regelung jedoch mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch in der 6. Jahrgangsstufe dienten ursprünglich als Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen, haben sich jedoch als Instrument im sogenannten Ü7-Verfahren nicht bewährt. Die Grundschulgutachten und die Orientierungsarbeiten in den Jahrgangstufen 2, 4 und 8 informieren Eltern wie Lehrkräfte verlässlich über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die zentralen Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 6 werden abgeschafft.
Über die nächsten Schritte bei der Inklusion sagte Ministerin Münch: „Auf dem Weg zur ‘Schule für alle‘ wollen wir uns mehr Zeit nehmen. Inklusion ist ein Vorhaben, das nur gemeinsam gelingen kann und viele Unterstützer braucht. Auch der Wissenschaftliche Beirat rät zum umfassenden Erfahrungsaustausch und zu breiter Diskussion.“
Die nächsten Schritte zur „Schule für alle“:
* Ein Eckpunktepapier zur „Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg“ beinhaltet eine erste Bilanz und einen Ausblick auf die Umsetzung der „Schule für alle“ und wird demnächst veröffentlicht.
* Im Herbst dieses Jahres starten landesweite Bürgerforen, in denen lokale Initiativen und die Pilotschulen „Inklusion“ präsentiert werden und die Raum für den breiten Austausch von Erfahrung und Erwartungen geben.
* Im kommenden Wintersemester 2013/14 lernen erstmals alle Lehramtsstudentinnen und -studenten an der Universität Potsdam inklusionspädagogische Inhalte während ihres Studiums kennen, zudem werden die Praxisbezüge erweitert. Im Studium für das Lehramt Primarstufe kann Inklusion als Schwerpunkt gewählt werden.
* Die Schulen erhalten stärker als bisher Beratungs- und Unterstützungsangebote zu inklusionspädagogischen Aspekten der Unterrichts- und Schulentwicklung.
* Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Konzept für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems entwickelt – es wird zunächst für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ gelten. Dabei geht es auch um die Weiterentwicklung der Kooperationsangebote zwischen Schule und Jugendhilfe.
* Kitas, Horte und Ganztagsangebote werden stärker in den Blick genommen. Bei der Hortbetreuung sind auch die Träger in der Pflicht sowie die Sozialämter der Kommunen.
* Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“, an dem sich seit dem Schuljahr 2012/13 landesweit 84 Grundschulen beteiligen, läuft bis 2015. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sollen in den weiteren Ausbau inklusiver Bildungsangebote im Land Brandenburg einfließen.
* In den kommenden zwei Jahren werden die rechtlichen Änderungen für eine Einführung von inklusiven Bildungsangeboten erarbeitet und mit allen Beteiligten und Betroffenen diskutiert. Die entsprechende Schulgesetznovelle ist für Anfang der kommenden Legislaturperiode geplant.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Bildungsministerin Martina Münch informierte heute in Potsdam über bildungspolitische Vorhaben der nächsten Jahre, darunter die weiteren Schritte für „Inklusion – Schule für alle“ sowie geplante rechtliche Änderungen in nächster Zeit. Ministerin Münch erklärt: „Der Umbau unserer Verwaltungsstruktur – statt sechs staatlicher Schulämter eine Landesschulagentur – erfordert eine rechtliche Anpassung. Am Rande dessen planen wir, die zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 abzuschaffen und prüfen, zur alten Stichtagsregelung für die Einschulung zurückzukehren.“
Diese rechtliche Änderung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, wirksam werden die Änderungen aber erst später. So würde die mögliche Rückkehr zur ursprünglichen Stichtagsregelung 30. Juni – aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei den Anmeldeverfahren für die Grundschulen – frühestens Kinder betreffen, die im Schuljahr 2015/16 eingeschult werden. Zuvor muss die Regelung jedoch mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch in der 6. Jahrgangsstufe dienten ursprünglich als Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen, haben sich jedoch als Instrument im sogenannten Ü7-Verfahren nicht bewährt. Die Grundschulgutachten und die Orientierungsarbeiten in den Jahrgangstufen 2, 4 und 8 informieren Eltern wie Lehrkräfte verlässlich über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die zentralen Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 6 werden abgeschafft.
Über die nächsten Schritte bei der Inklusion sagte Ministerin Münch: „Auf dem Weg zur ‘Schule für alle‘ wollen wir uns mehr Zeit nehmen. Inklusion ist ein Vorhaben, das nur gemeinsam gelingen kann und viele Unterstützer braucht. Auch der Wissenschaftliche Beirat rät zum umfassenden Erfahrungsaustausch und zu breiter Diskussion.“
Die nächsten Schritte zur „Schule für alle“:
* Ein Eckpunktepapier zur „Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg“ beinhaltet eine erste Bilanz und einen Ausblick auf die Umsetzung der „Schule für alle“ und wird demnächst veröffentlicht.
* Im Herbst dieses Jahres starten landesweite Bürgerforen, in denen lokale Initiativen und die Pilotschulen „Inklusion“ präsentiert werden und die Raum für den breiten Austausch von Erfahrung und Erwartungen geben.
* Im kommenden Wintersemester 2013/14 lernen erstmals alle Lehramtsstudentinnen und -studenten an der Universität Potsdam inklusionspädagogische Inhalte während ihres Studiums kennen, zudem werden die Praxisbezüge erweitert. Im Studium für das Lehramt Primarstufe kann Inklusion als Schwerpunkt gewählt werden.
* Die Schulen erhalten stärker als bisher Beratungs- und Unterstützungsangebote zu inklusionspädagogischen Aspekten der Unterrichts- und Schulentwicklung.
* Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Konzept für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems entwickelt – es wird zunächst für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ gelten. Dabei geht es auch um die Weiterentwicklung der Kooperationsangebote zwischen Schule und Jugendhilfe.
* Kitas, Horte und Ganztagsangebote werden stärker in den Blick genommen. Bei der Hortbetreuung sind auch die Träger in der Pflicht sowie die Sozialämter der Kommunen.
* Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“, an dem sich seit dem Schuljahr 2012/13 landesweit 84 Grundschulen beteiligen, läuft bis 2015. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sollen in den weiteren Ausbau inklusiver Bildungsangebote im Land Brandenburg einfließen.
* In den kommenden zwei Jahren werden die rechtlichen Änderungen für eine Einführung von inklusiven Bildungsangeboten erarbeitet und mit allen Beteiligten und Betroffenen diskutiert. Die entsprechende Schulgesetznovelle ist für Anfang der kommenden Legislaturperiode geplant.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Bildungsministerin Martina Münch informierte heute in Potsdam über bildungspolitische Vorhaben der nächsten Jahre, darunter die weiteren Schritte für „Inklusion – Schule für alle“ sowie geplante rechtliche Änderungen in nächster Zeit. Ministerin Münch erklärt: „Der Umbau unserer Verwaltungsstruktur – statt sechs staatlicher Schulämter eine Landesschulagentur – erfordert eine rechtliche Anpassung. Am Rande dessen planen wir, die zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 abzuschaffen und prüfen, zur alten Stichtagsregelung für die Einschulung zurückzukehren.“
Diese rechtliche Änderung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, wirksam werden die Änderungen aber erst später. So würde die mögliche Rückkehr zur ursprünglichen Stichtagsregelung 30. Juni – aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei den Anmeldeverfahren für die Grundschulen – frühestens Kinder betreffen, die im Schuljahr 2015/16 eingeschult werden. Zuvor muss die Regelung jedoch mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch in der 6. Jahrgangsstufe dienten ursprünglich als Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen, haben sich jedoch als Instrument im sogenannten Ü7-Verfahren nicht bewährt. Die Grundschulgutachten und die Orientierungsarbeiten in den Jahrgangstufen 2, 4 und 8 informieren Eltern wie Lehrkräfte verlässlich über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die zentralen Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 6 werden abgeschafft.
Über die nächsten Schritte bei der Inklusion sagte Ministerin Münch: „Auf dem Weg zur ‘Schule für alle‘ wollen wir uns mehr Zeit nehmen. Inklusion ist ein Vorhaben, das nur gemeinsam gelingen kann und viele Unterstützer braucht. Auch der Wissenschaftliche Beirat rät zum umfassenden Erfahrungsaustausch und zu breiter Diskussion.“
Die nächsten Schritte zur „Schule für alle“:
* Ein Eckpunktepapier zur „Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg“ beinhaltet eine erste Bilanz und einen Ausblick auf die Umsetzung der „Schule für alle“ und wird demnächst veröffentlicht.
* Im Herbst dieses Jahres starten landesweite Bürgerforen, in denen lokale Initiativen und die Pilotschulen „Inklusion“ präsentiert werden und die Raum für den breiten Austausch von Erfahrung und Erwartungen geben.
* Im kommenden Wintersemester 2013/14 lernen erstmals alle Lehramtsstudentinnen und -studenten an der Universität Potsdam inklusionspädagogische Inhalte während ihres Studiums kennen, zudem werden die Praxisbezüge erweitert. Im Studium für das Lehramt Primarstufe kann Inklusion als Schwerpunkt gewählt werden.
* Die Schulen erhalten stärker als bisher Beratungs- und Unterstützungsangebote zu inklusionspädagogischen Aspekten der Unterrichts- und Schulentwicklung.
* Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Konzept für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems entwickelt – es wird zunächst für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ gelten. Dabei geht es auch um die Weiterentwicklung der Kooperationsangebote zwischen Schule und Jugendhilfe.
* Kitas, Horte und Ganztagsangebote werden stärker in den Blick genommen. Bei der Hortbetreuung sind auch die Träger in der Pflicht sowie die Sozialämter der Kommunen.
* Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“, an dem sich seit dem Schuljahr 2012/13 landesweit 84 Grundschulen beteiligen, läuft bis 2015. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sollen in den weiteren Ausbau inklusiver Bildungsangebote im Land Brandenburg einfließen.
* In den kommenden zwei Jahren werden die rechtlichen Änderungen für eine Einführung von inklusiven Bildungsangeboten erarbeitet und mit allen Beteiligten und Betroffenen diskutiert. Die entsprechende Schulgesetznovelle ist für Anfang der kommenden Legislaturperiode geplant.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Bildungsministerin Martina Münch informierte heute in Potsdam über bildungspolitische Vorhaben der nächsten Jahre, darunter die weiteren Schritte für „Inklusion – Schule für alle“ sowie geplante rechtliche Änderungen in nächster Zeit. Ministerin Münch erklärt: „Der Umbau unserer Verwaltungsstruktur – statt sechs staatlicher Schulämter eine Landesschulagentur – erfordert eine rechtliche Anpassung. Am Rande dessen planen wir, die zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 abzuschaffen und prüfen, zur alten Stichtagsregelung für die Einschulung zurückzukehren.“
Diese rechtliche Änderung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, wirksam werden die Änderungen aber erst später. So würde die mögliche Rückkehr zur ursprünglichen Stichtagsregelung 30. Juni – aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei den Anmeldeverfahren für die Grundschulen – frühestens Kinder betreffen, die im Schuljahr 2015/16 eingeschult werden. Zuvor muss die Regelung jedoch mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch in der 6. Jahrgangsstufe dienten ursprünglich als Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen, haben sich jedoch als Instrument im sogenannten Ü7-Verfahren nicht bewährt. Die Grundschulgutachten und die Orientierungsarbeiten in den Jahrgangstufen 2, 4 und 8 informieren Eltern wie Lehrkräfte verlässlich über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die zentralen Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 6 werden abgeschafft.
Über die nächsten Schritte bei der Inklusion sagte Ministerin Münch: „Auf dem Weg zur ‘Schule für alle‘ wollen wir uns mehr Zeit nehmen. Inklusion ist ein Vorhaben, das nur gemeinsam gelingen kann und viele Unterstützer braucht. Auch der Wissenschaftliche Beirat rät zum umfassenden Erfahrungsaustausch und zu breiter Diskussion.“
Die nächsten Schritte zur „Schule für alle“:
* Ein Eckpunktepapier zur „Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg“ beinhaltet eine erste Bilanz und einen Ausblick auf die Umsetzung der „Schule für alle“ und wird demnächst veröffentlicht.
* Im Herbst dieses Jahres starten landesweite Bürgerforen, in denen lokale Initiativen und die Pilotschulen „Inklusion“ präsentiert werden und die Raum für den breiten Austausch von Erfahrung und Erwartungen geben.
* Im kommenden Wintersemester 2013/14 lernen erstmals alle Lehramtsstudentinnen und -studenten an der Universität Potsdam inklusionspädagogische Inhalte während ihres Studiums kennen, zudem werden die Praxisbezüge erweitert. Im Studium für das Lehramt Primarstufe kann Inklusion als Schwerpunkt gewählt werden.
* Die Schulen erhalten stärker als bisher Beratungs- und Unterstützungsangebote zu inklusionspädagogischen Aspekten der Unterrichts- und Schulentwicklung.
* Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Konzept für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems entwickelt – es wird zunächst für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ gelten. Dabei geht es auch um die Weiterentwicklung der Kooperationsangebote zwischen Schule und Jugendhilfe.
* Kitas, Horte und Ganztagsangebote werden stärker in den Blick genommen. Bei der Hortbetreuung sind auch die Träger in der Pflicht sowie die Sozialämter der Kommunen.
* Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“, an dem sich seit dem Schuljahr 2012/13 landesweit 84 Grundschulen beteiligen, läuft bis 2015. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sollen in den weiteren Ausbau inklusiver Bildungsangebote im Land Brandenburg einfließen.
* In den kommenden zwei Jahren werden die rechtlichen Änderungen für eine Einführung von inklusiven Bildungsangeboten erarbeitet und mit allen Beteiligten und Betroffenen diskutiert. Die entsprechende Schulgesetznovelle ist für Anfang der kommenden Legislaturperiode geplant.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Bildungsministerin Martina Münch informierte heute in Potsdam über bildungspolitische Vorhaben der nächsten Jahre, darunter die weiteren Schritte für „Inklusion – Schule für alle“ sowie geplante rechtliche Änderungen in nächster Zeit. Ministerin Münch erklärt: „Der Umbau unserer Verwaltungsstruktur – statt sechs staatlicher Schulämter eine Landesschulagentur – erfordert eine rechtliche Anpassung. Am Rande dessen planen wir, die zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 abzuschaffen und prüfen, zur alten Stichtagsregelung für die Einschulung zurückzukehren.“
Diese rechtliche Änderung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, wirksam werden die Änderungen aber erst später. So würde die mögliche Rückkehr zur ursprünglichen Stichtagsregelung 30. Juni – aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei den Anmeldeverfahren für die Grundschulen – frühestens Kinder betreffen, die im Schuljahr 2015/16 eingeschult werden. Zuvor muss die Regelung jedoch mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch in der 6. Jahrgangsstufe dienten ursprünglich als Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen, haben sich jedoch als Instrument im sogenannten Ü7-Verfahren nicht bewährt. Die Grundschulgutachten und die Orientierungsarbeiten in den Jahrgangstufen 2, 4 und 8 informieren Eltern wie Lehrkräfte verlässlich über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die zentralen Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 6 werden abgeschafft.
Über die nächsten Schritte bei der Inklusion sagte Ministerin Münch: „Auf dem Weg zur ‘Schule für alle‘ wollen wir uns mehr Zeit nehmen. Inklusion ist ein Vorhaben, das nur gemeinsam gelingen kann und viele Unterstützer braucht. Auch der Wissenschaftliche Beirat rät zum umfassenden Erfahrungsaustausch und zu breiter Diskussion.“
Die nächsten Schritte zur „Schule für alle“:
* Ein Eckpunktepapier zur „Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg“ beinhaltet eine erste Bilanz und einen Ausblick auf die Umsetzung der „Schule für alle“ und wird demnächst veröffentlicht.
* Im Herbst dieses Jahres starten landesweite Bürgerforen, in denen lokale Initiativen und die Pilotschulen „Inklusion“ präsentiert werden und die Raum für den breiten Austausch von Erfahrung und Erwartungen geben.
* Im kommenden Wintersemester 2013/14 lernen erstmals alle Lehramtsstudentinnen und -studenten an der Universität Potsdam inklusionspädagogische Inhalte während ihres Studiums kennen, zudem werden die Praxisbezüge erweitert. Im Studium für das Lehramt Primarstufe kann Inklusion als Schwerpunkt gewählt werden.
* Die Schulen erhalten stärker als bisher Beratungs- und Unterstützungsangebote zu inklusionspädagogischen Aspekten der Unterrichts- und Schulentwicklung.
* Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Konzept für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems entwickelt – es wird zunächst für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ gelten. Dabei geht es auch um die Weiterentwicklung der Kooperationsangebote zwischen Schule und Jugendhilfe.
* Kitas, Horte und Ganztagsangebote werden stärker in den Blick genommen. Bei der Hortbetreuung sind auch die Träger in der Pflicht sowie die Sozialämter der Kommunen.
* Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“, an dem sich seit dem Schuljahr 2012/13 landesweit 84 Grundschulen beteiligen, läuft bis 2015. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sollen in den weiteren Ausbau inklusiver Bildungsangebote im Land Brandenburg einfließen.
* In den kommenden zwei Jahren werden die rechtlichen Änderungen für eine Einführung von inklusiven Bildungsangeboten erarbeitet und mit allen Beteiligten und Betroffenen diskutiert. Die entsprechende Schulgesetznovelle ist für Anfang der kommenden Legislaturperiode geplant.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Bildungsministerin Martina Münch informierte heute in Potsdam über bildungspolitische Vorhaben der nächsten Jahre, darunter die weiteren Schritte für „Inklusion – Schule für alle“ sowie geplante rechtliche Änderungen in nächster Zeit. Ministerin Münch erklärt: „Der Umbau unserer Verwaltungsstruktur – statt sechs staatlicher Schulämter eine Landesschulagentur – erfordert eine rechtliche Anpassung. Am Rande dessen planen wir, die zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 abzuschaffen und prüfen, zur alten Stichtagsregelung für die Einschulung zurückzukehren.“
Diese rechtliche Änderung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, wirksam werden die Änderungen aber erst später. So würde die mögliche Rückkehr zur ursprünglichen Stichtagsregelung 30. Juni – aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei den Anmeldeverfahren für die Grundschulen – frühestens Kinder betreffen, die im Schuljahr 2015/16 eingeschult werden. Zuvor muss die Regelung jedoch mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch in der 6. Jahrgangsstufe dienten ursprünglich als Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen, haben sich jedoch als Instrument im sogenannten Ü7-Verfahren nicht bewährt. Die Grundschulgutachten und die Orientierungsarbeiten in den Jahrgangstufen 2, 4 und 8 informieren Eltern wie Lehrkräfte verlässlich über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die zentralen Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 6 werden abgeschafft.
Über die nächsten Schritte bei der Inklusion sagte Ministerin Münch: „Auf dem Weg zur ‘Schule für alle‘ wollen wir uns mehr Zeit nehmen. Inklusion ist ein Vorhaben, das nur gemeinsam gelingen kann und viele Unterstützer braucht. Auch der Wissenschaftliche Beirat rät zum umfassenden Erfahrungsaustausch und zu breiter Diskussion.“
Die nächsten Schritte zur „Schule für alle“:
* Ein Eckpunktepapier zur „Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg“ beinhaltet eine erste Bilanz und einen Ausblick auf die Umsetzung der „Schule für alle“ und wird demnächst veröffentlicht.
* Im Herbst dieses Jahres starten landesweite Bürgerforen, in denen lokale Initiativen und die Pilotschulen „Inklusion“ präsentiert werden und die Raum für den breiten Austausch von Erfahrung und Erwartungen geben.
* Im kommenden Wintersemester 2013/14 lernen erstmals alle Lehramtsstudentinnen und -studenten an der Universität Potsdam inklusionspädagogische Inhalte während ihres Studiums kennen, zudem werden die Praxisbezüge erweitert. Im Studium für das Lehramt Primarstufe kann Inklusion als Schwerpunkt gewählt werden.
* Die Schulen erhalten stärker als bisher Beratungs- und Unterstützungsangebote zu inklusionspädagogischen Aspekten der Unterrichts- und Schulentwicklung.
* Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Konzept für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems entwickelt – es wird zunächst für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ gelten. Dabei geht es auch um die Weiterentwicklung der Kooperationsangebote zwischen Schule und Jugendhilfe.
* Kitas, Horte und Ganztagsangebote werden stärker in den Blick genommen. Bei der Hortbetreuung sind auch die Träger in der Pflicht sowie die Sozialämter der Kommunen.
* Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“, an dem sich seit dem Schuljahr 2012/13 landesweit 84 Grundschulen beteiligen, läuft bis 2015. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sollen in den weiteren Ausbau inklusiver Bildungsangebote im Land Brandenburg einfließen.
* In den kommenden zwei Jahren werden die rechtlichen Änderungen für eine Einführung von inklusiven Bildungsangeboten erarbeitet und mit allen Beteiligten und Betroffenen diskutiert. Die entsprechende Schulgesetznovelle ist für Anfang der kommenden Legislaturperiode geplant.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Bildungsministerin Martina Münch informierte heute in Potsdam über bildungspolitische Vorhaben der nächsten Jahre, darunter die weiteren Schritte für „Inklusion – Schule für alle“ sowie geplante rechtliche Änderungen in nächster Zeit. Ministerin Münch erklärt: „Der Umbau unserer Verwaltungsstruktur – statt sechs staatlicher Schulämter eine Landesschulagentur – erfordert eine rechtliche Anpassung. Am Rande dessen planen wir, die zentralen Vergleichsarbeiten in Klasse 6 abzuschaffen und prüfen, zur alten Stichtagsregelung für die Einschulung zurückzukehren.“
Diese rechtliche Änderung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, wirksam werden die Änderungen aber erst später. So würde die mögliche Rückkehr zur ursprünglichen Stichtagsregelung 30. Juni – aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei den Anmeldeverfahren für die Grundschulen – frühestens Kinder betreffen, die im Schuljahr 2015/16 eingeschult werden. Zuvor muss die Regelung jedoch mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Die zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch in der 6. Jahrgangsstufe dienten ursprünglich als Tests für den Übergang in die weiterführenden Schulen, haben sich jedoch als Instrument im sogenannten Ü7-Verfahren nicht bewährt. Die Grundschulgutachten und die Orientierungsarbeiten in den Jahrgangstufen 2, 4 und 8 informieren Eltern wie Lehrkräfte verlässlich über die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die zentralen Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 6 werden abgeschafft.
Über die nächsten Schritte bei der Inklusion sagte Ministerin Münch: „Auf dem Weg zur ‘Schule für alle‘ wollen wir uns mehr Zeit nehmen. Inklusion ist ein Vorhaben, das nur gemeinsam gelingen kann und viele Unterstützer braucht. Auch der Wissenschaftliche Beirat rät zum umfassenden Erfahrungsaustausch und zu breiter Diskussion.“
Die nächsten Schritte zur „Schule für alle“:
* Ein Eckpunktepapier zur „Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Bildung im Land Brandenburg“ beinhaltet eine erste Bilanz und einen Ausblick auf die Umsetzung der „Schule für alle“ und wird demnächst veröffentlicht.
* Im Herbst dieses Jahres starten landesweite Bürgerforen, in denen lokale Initiativen und die Pilotschulen „Inklusion“ präsentiert werden und die Raum für den breiten Austausch von Erfahrung und Erwartungen geben.
* Im kommenden Wintersemester 2013/14 lernen erstmals alle Lehramtsstudentinnen und -studenten an der Universität Potsdam inklusionspädagogische Inhalte während ihres Studiums kennen, zudem werden die Praxisbezüge erweitert. Im Studium für das Lehramt Primarstufe kann Inklusion als Schwerpunkt gewählt werden.
* Die Schulen erhalten stärker als bisher Beratungs- und Unterstützungsangebote zu inklusionspädagogischen Aspekten der Unterrichts- und Schulentwicklung.
* Für die Sekundarstufe I wird zurzeit ein Konzept für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems entwickelt – es wird zunächst für die Förderschwerpunkte „Lernen“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ gelten. Dabei geht es auch um die Weiterentwicklung der Kooperationsangebote zwischen Schule und Jugendhilfe.
* Kitas, Horte und Ganztagsangebote werden stärker in den Blick genommen. Bei der Hortbetreuung sind auch die Träger in der Pflicht sowie die Sozialämter der Kommunen.
* Das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“, an dem sich seit dem Schuljahr 2012/13 landesweit 84 Grundschulen beteiligen, läuft bis 2015. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sollen in den weiteren Ausbau inklusiver Bildungsangebote im Land Brandenburg einfließen.
* In den kommenden zwei Jahren werden die rechtlichen Änderungen für eine Einführung von inklusiven Bildungsangeboten erarbeitet und mit allen Beteiligten und Betroffenen diskutiert. Die entsprechende Schulgesetznovelle ist für Anfang der kommenden Legislaturperiode geplant.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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