Ein 21 jähriger Jugendstrafgefangener der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wriezen ist gestern bei der Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug entwichen. Unter einem Vorwand betrat der Gefangene in Begleitung eines Vollzugsbeamten die Küche des offenen Vollzuges. Dort flüchtete er durch das offene Fenster. Eine sofortige Nacheile blieb erfolglos. Die Polizei wurde umgehend informiert und Fahndungsmaßnahmen veranlasst.
Der Gefangene befand sich seit Oktober 2007 in Untersuchungshaft. Die Jugendstrafe, u. a. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung, die er bis Oktober 2015 zu verbüßen hat, begann am 3. Mai 2008. Aufgrund einer positiven Sozial- und Legalprognose wurde dem Gefangenen eine vorzeitige Entlassung im Juli 2013 in Aussicht gestellt.
Im Rahmen der im Vollzugsplan vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen wurde er von September 2008 bis Juli 2011 in der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Wriezen untergebracht. Schwerpunkt der Maßnahmen bildeten Sucht- und Gewaltpräventionen sowie Behandlungen zur Persönlichkeits-entwicklung. Danach wurde der Gefangene in eine Wohngruppe mit zeitweiligem Aufschluss verlegt.
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Lockerungseignung wurden Fortschritte in seiner persönlichen Entwicklung festgestellt. Aufgrund der positiven Entwicklung und zur Fortsetzung seiner 2010 begonnen Berufsausbildung befand sich der Gefangene seit dem 16. Juli 2012 im offenen Vollzug. Zuvor absolvierte er 23 Ausgänge, davon 17 ohne Begleitung. Seit dem Jahr 2010 durchläuft er eine Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau.
Am 27. August 2012 gegen 14.00 Uhr wurde eine Bedienstete des offenen Vollzuges über Fehlstunden im Unterricht der Berufsausbildung informiert. Diese Ausbildung findet außerhalb des offenen Vollzuges statt und wurde bisher ohne Beanstandungen absolviert.
Die Bedienstete informierte unverzüglich die Leiterin des offenen Vollzuges. Diese ordnete die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug an. Entgegen der bestehenden Weisung wurde dem Gefangenen gestattet, persönliche Gegenstände einzupacken. Dies nutzte er zum Entweichen.
Die Untersuchung der Umstände und Hintergründe der Entweichung dauert an. Hierbei wird auch geprüft, ob ein Fehlverhalten von Bediensteten die Entweichung begünstigte und ggf. hierauf dienstrechtlich zu reagieren ist.
Quelle: Ministerium der Justiz
Ein 21 jähriger Jugendstrafgefangener der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wriezen ist gestern bei der Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug entwichen. Unter einem Vorwand betrat der Gefangene in Begleitung eines Vollzugsbeamten die Küche des offenen Vollzuges. Dort flüchtete er durch das offene Fenster. Eine sofortige Nacheile blieb erfolglos. Die Polizei wurde umgehend informiert und Fahndungsmaßnahmen veranlasst.
Der Gefangene befand sich seit Oktober 2007 in Untersuchungshaft. Die Jugendstrafe, u. a. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung, die er bis Oktober 2015 zu verbüßen hat, begann am 3. Mai 2008. Aufgrund einer positiven Sozial- und Legalprognose wurde dem Gefangenen eine vorzeitige Entlassung im Juli 2013 in Aussicht gestellt.
Im Rahmen der im Vollzugsplan vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen wurde er von September 2008 bis Juli 2011 in der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Wriezen untergebracht. Schwerpunkt der Maßnahmen bildeten Sucht- und Gewaltpräventionen sowie Behandlungen zur Persönlichkeits-entwicklung. Danach wurde der Gefangene in eine Wohngruppe mit zeitweiligem Aufschluss verlegt.
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Lockerungseignung wurden Fortschritte in seiner persönlichen Entwicklung festgestellt. Aufgrund der positiven Entwicklung und zur Fortsetzung seiner 2010 begonnen Berufsausbildung befand sich der Gefangene seit dem 16. Juli 2012 im offenen Vollzug. Zuvor absolvierte er 23 Ausgänge, davon 17 ohne Begleitung. Seit dem Jahr 2010 durchläuft er eine Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau.
Am 27. August 2012 gegen 14.00 Uhr wurde eine Bedienstete des offenen Vollzuges über Fehlstunden im Unterricht der Berufsausbildung informiert. Diese Ausbildung findet außerhalb des offenen Vollzuges statt und wurde bisher ohne Beanstandungen absolviert.
Die Bedienstete informierte unverzüglich die Leiterin des offenen Vollzuges. Diese ordnete die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug an. Entgegen der bestehenden Weisung wurde dem Gefangenen gestattet, persönliche Gegenstände einzupacken. Dies nutzte er zum Entweichen.
Die Untersuchung der Umstände und Hintergründe der Entweichung dauert an. Hierbei wird auch geprüft, ob ein Fehlverhalten von Bediensteten die Entweichung begünstigte und ggf. hierauf dienstrechtlich zu reagieren ist.
Quelle: Ministerium der Justiz
Ein 21 jähriger Jugendstrafgefangener der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wriezen ist gestern bei der Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug entwichen. Unter einem Vorwand betrat der Gefangene in Begleitung eines Vollzugsbeamten die Küche des offenen Vollzuges. Dort flüchtete er durch das offene Fenster. Eine sofortige Nacheile blieb erfolglos. Die Polizei wurde umgehend informiert und Fahndungsmaßnahmen veranlasst.
Der Gefangene befand sich seit Oktober 2007 in Untersuchungshaft. Die Jugendstrafe, u. a. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung, die er bis Oktober 2015 zu verbüßen hat, begann am 3. Mai 2008. Aufgrund einer positiven Sozial- und Legalprognose wurde dem Gefangenen eine vorzeitige Entlassung im Juli 2013 in Aussicht gestellt.
Im Rahmen der im Vollzugsplan vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen wurde er von September 2008 bis Juli 2011 in der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Wriezen untergebracht. Schwerpunkt der Maßnahmen bildeten Sucht- und Gewaltpräventionen sowie Behandlungen zur Persönlichkeits-entwicklung. Danach wurde der Gefangene in eine Wohngruppe mit zeitweiligem Aufschluss verlegt.
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Lockerungseignung wurden Fortschritte in seiner persönlichen Entwicklung festgestellt. Aufgrund der positiven Entwicklung und zur Fortsetzung seiner 2010 begonnen Berufsausbildung befand sich der Gefangene seit dem 16. Juli 2012 im offenen Vollzug. Zuvor absolvierte er 23 Ausgänge, davon 17 ohne Begleitung. Seit dem Jahr 2010 durchläuft er eine Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau.
Am 27. August 2012 gegen 14.00 Uhr wurde eine Bedienstete des offenen Vollzuges über Fehlstunden im Unterricht der Berufsausbildung informiert. Diese Ausbildung findet außerhalb des offenen Vollzuges statt und wurde bisher ohne Beanstandungen absolviert.
Die Bedienstete informierte unverzüglich die Leiterin des offenen Vollzuges. Diese ordnete die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug an. Entgegen der bestehenden Weisung wurde dem Gefangenen gestattet, persönliche Gegenstände einzupacken. Dies nutzte er zum Entweichen.
Die Untersuchung der Umstände und Hintergründe der Entweichung dauert an. Hierbei wird auch geprüft, ob ein Fehlverhalten von Bediensteten die Entweichung begünstigte und ggf. hierauf dienstrechtlich zu reagieren ist.
Quelle: Ministerium der Justiz
Ein 21 jähriger Jugendstrafgefangener der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wriezen ist gestern bei der Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug entwichen. Unter einem Vorwand betrat der Gefangene in Begleitung eines Vollzugsbeamten die Küche des offenen Vollzuges. Dort flüchtete er durch das offene Fenster. Eine sofortige Nacheile blieb erfolglos. Die Polizei wurde umgehend informiert und Fahndungsmaßnahmen veranlasst.
Der Gefangene befand sich seit Oktober 2007 in Untersuchungshaft. Die Jugendstrafe, u. a. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung, die er bis Oktober 2015 zu verbüßen hat, begann am 3. Mai 2008. Aufgrund einer positiven Sozial- und Legalprognose wurde dem Gefangenen eine vorzeitige Entlassung im Juli 2013 in Aussicht gestellt.
Im Rahmen der im Vollzugsplan vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen wurde er von September 2008 bis Juli 2011 in der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Wriezen untergebracht. Schwerpunkt der Maßnahmen bildeten Sucht- und Gewaltpräventionen sowie Behandlungen zur Persönlichkeits-entwicklung. Danach wurde der Gefangene in eine Wohngruppe mit zeitweiligem Aufschluss verlegt.
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Lockerungseignung wurden Fortschritte in seiner persönlichen Entwicklung festgestellt. Aufgrund der positiven Entwicklung und zur Fortsetzung seiner 2010 begonnen Berufsausbildung befand sich der Gefangene seit dem 16. Juli 2012 im offenen Vollzug. Zuvor absolvierte er 23 Ausgänge, davon 17 ohne Begleitung. Seit dem Jahr 2010 durchläuft er eine Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau.
Am 27. August 2012 gegen 14.00 Uhr wurde eine Bedienstete des offenen Vollzuges über Fehlstunden im Unterricht der Berufsausbildung informiert. Diese Ausbildung findet außerhalb des offenen Vollzuges statt und wurde bisher ohne Beanstandungen absolviert.
Die Bedienstete informierte unverzüglich die Leiterin des offenen Vollzuges. Diese ordnete die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug an. Entgegen der bestehenden Weisung wurde dem Gefangenen gestattet, persönliche Gegenstände einzupacken. Dies nutzte er zum Entweichen.
Die Untersuchung der Umstände und Hintergründe der Entweichung dauert an. Hierbei wird auch geprüft, ob ein Fehlverhalten von Bediensteten die Entweichung begünstigte und ggf. hierauf dienstrechtlich zu reagieren ist.
Quelle: Ministerium der Justiz