Mit Datum vom 20. August hat die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) gegenüber dem Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) den so genannten “Klarstellungsauftrag” auch förmlich zurückgenommen.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Ich begrüße sehr, dass der Flughafen die Beschlüsse des Aufsichtsrates zügig umgesetzt hat. Jetzt kann verlorenes Vertrauen der Menschen in der Flughafenregion vom Flughafen wieder zurück gewonnen werden. Der nun festgelegte Schallschutz gehört zum Besten, was es in Deutschland und auch im internationalen Vergleich gibt.”
Darüber hinaus hat sich der Flughafen verpflichtet, die Bemessung der Schallschutzauflagen gemäß Ministeriumsbescheid vom 15. August umzusetzen. Dieser fußt auf der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg vom 15. Juni.
Die Planfeststellungsbehörde hatte im Bescheid vom 15. August festgelegt, dass ein Maximalpegel von 55 Dezibel weniger als 0,5 Mal am Tag überschritten werden darf und diese Festlegung nach Ansicht der Behörde im Einklang mit der Entscheidung des OVG steht.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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