Ich bin zwar durch meine Forschungsarbeit über CCS entsprechend vorbelastet, doch der erklärte Zweck des neulich verabschiedeten CCS-Gesetzes scheint mir auch aus allgemeinverständlichen Gründen nicht haltbar zu sein. Dort heißt es nämlich in § 1: “Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid … zum Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen.”
Es ist jedoch physikalisch unmöglich, CCS ohne erhöhte Eingriffe in den Naturhaushalt zu betreiben. Die Entlastungswirkung auf das globale Klima fällt ebenfalls negativ aus, weil:
1. der Bau weiterer CO2-belasteter, teilweise auch öffentlich bezuschusster Kohlekraftwerke bei einer in weiter Zukunft liegenden CO2-Abscheidung – das aber unter dem Vorbehalt einer häufig nicht erreichbaren Wirtschaftlichkeit (siehe z. B. Profen und Moorburg) – gefördert wird, und
2. der weltweite Schwerpunkt von CCS bei Enhanced Oil Recovery liegt, wodurch im Endergebnis mehr Kohlenwasserstoffe in das globale Ökosystem gelangen, was dem Ziel einer “Entkarbonisierung” der Energiewirtschaft entgegensteht.
Der im Gesetzestext deklarierte “Schutz der Umwelt” infolge einer CCS-Strategie könnte deshalb vielleicht parlamentarisch oder juristisch angefochten werden.
Die “Verantwortung für künftige Generationen” führt überdies immer häufiger zur Stornierung von CCS-Projekten im Ausland, da sonst den dortigen Nachkommen erhöhte Schulden ohne eine Verbesserung der Umweltqualität zukommen würden.
Die entsprechenden Hintergründe werden in meiner jüngsten CCS-Studie erläutert, die in deutscher und in englischer Fassung vorliegt, und die beliebig verlinkt bzw. weitergeleitet werden darf:
Studie in Deutsch
Studie in Englisch
Ich möchte darauf hinweisen, dass die darin gezogenen Schlussfolgerungen unabhängig von allen Integritätsfragen in Bezug auf CO2-Pipelines und -Lagerstätten gültig bleiben. Denn CCS könnte im verbleibenden Kohlenzeitalter bis ca. Ende dieses Jahrhunderts niemals die erforderliche Dimension erreichen, um einen anhaltenden Einfluss auf den globalen Klimawandel und auf die voranschreitende Meeresversauerung auszuüben. Das nunmehr verabschiedete CCS-Gesetz dient deshalb vor allem den Wunschvorstellungen der Brandenburger Koalitionsregierung, des Vattenfall-Konzerns und der IG BCE, deren Entscheidungsfindungen von den maßgeblichen globalen Entwicklungen weitestgehend entkoppelt sind. Die entsprechenden Partialinteressen stehen somit im Widerspruch zu den übergeordneten Zielvorgaben der Volkswirtschaft. Keine Regierung, kein Stromversorger und auch keine Gewerkschaften sind unter diesem Umstand unentbehrlich.
Jeffrey H. Michel MSc.
Ing.-Büro für Energieforschung / Energy Consultant
Sommerhuder Strasse 23
22769 Hamburg
Tel. Germany +49 (0)40 – 51906826
Mobile Germany +49 (0)176 – 28061314
Mobile USA +1 – 770 – 316 – 6506
Global +1 – 770 – 821 – 8792
www.heuersdorf.de
www.volksmeter.de
Ich bin zwar durch meine Forschungsarbeit über CCS entsprechend vorbelastet, doch der erklärte Zweck des neulich verabschiedeten CCS-Gesetzes scheint mir auch aus allgemeinverständlichen Gründen nicht haltbar zu sein. Dort heißt es nämlich in § 1: “Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid … zum Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen.”
Es ist jedoch physikalisch unmöglich, CCS ohne erhöhte Eingriffe in den Naturhaushalt zu betreiben. Die Entlastungswirkung auf das globale Klima fällt ebenfalls negativ aus, weil:
1. der Bau weiterer CO2-belasteter, teilweise auch öffentlich bezuschusster Kohlekraftwerke bei einer in weiter Zukunft liegenden CO2-Abscheidung – das aber unter dem Vorbehalt einer häufig nicht erreichbaren Wirtschaftlichkeit (siehe z. B. Profen und Moorburg) – gefördert wird, und
2. der weltweite Schwerpunkt von CCS bei Enhanced Oil Recovery liegt, wodurch im Endergebnis mehr Kohlenwasserstoffe in das globale Ökosystem gelangen, was dem Ziel einer “Entkarbonisierung” der Energiewirtschaft entgegensteht.
Der im Gesetzestext deklarierte “Schutz der Umwelt” infolge einer CCS-Strategie könnte deshalb vielleicht parlamentarisch oder juristisch angefochten werden.
Die “Verantwortung für künftige Generationen” führt überdies immer häufiger zur Stornierung von CCS-Projekten im Ausland, da sonst den dortigen Nachkommen erhöhte Schulden ohne eine Verbesserung der Umweltqualität zukommen würden.
Die entsprechenden Hintergründe werden in meiner jüngsten CCS-Studie erläutert, die in deutscher und in englischer Fassung vorliegt, und die beliebig verlinkt bzw. weitergeleitet werden darf:
Studie in Deutsch
Studie in Englisch
Ich möchte darauf hinweisen, dass die darin gezogenen Schlussfolgerungen unabhängig von allen Integritätsfragen in Bezug auf CO2-Pipelines und -Lagerstätten gültig bleiben. Denn CCS könnte im verbleibenden Kohlenzeitalter bis ca. Ende dieses Jahrhunderts niemals die erforderliche Dimension erreichen, um einen anhaltenden Einfluss auf den globalen Klimawandel und auf die voranschreitende Meeresversauerung auszuüben. Das nunmehr verabschiedete CCS-Gesetz dient deshalb vor allem den Wunschvorstellungen der Brandenburger Koalitionsregierung, des Vattenfall-Konzerns und der IG BCE, deren Entscheidungsfindungen von den maßgeblichen globalen Entwicklungen weitestgehend entkoppelt sind. Die entsprechenden Partialinteressen stehen somit im Widerspruch zu den übergeordneten Zielvorgaben der Volkswirtschaft. Keine Regierung, kein Stromversorger und auch keine Gewerkschaften sind unter diesem Umstand unentbehrlich.
Jeffrey H. Michel MSc.
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