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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wasserschutzgebiete neu festgesetzt

10:39 Uhr | 27. Dezember 2011
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Zum Jahresende hat Umweltministerin Anita Tack (Linke) durch Rechtsverordnung acht Wasserschutzgebiete neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 350.000 Einwohnern nachhaltig gesichert“, sagt Tack. Zum Schutz der Wasserversorgung sei es notwendig, die nach DDR-Recht ausgewiesenen Schutzgebiete durch eine neue Verordnung abzulösen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. „Die Festsetzung der neuen Wasserschutzgebiete erfolgte bedarfsgerecht und mit Augenmaß“, so die Umweltministerin. Letztendlich gehe es darum, eine regionale und sichere Trinkwasserversorgung für heutige und kommende Generationen sicherzustellen.
Die acht Wasserschutzgebiete befinden sich in unterschiedlichen Regionen des Landes und umfassen insgesamt 8.157 Hektar. 72.300 Kubikmeter Wasser können pro Tag gefördert werden, um die Einwohner der Regionen mit sauberem Trinkwasser zu versorgen. Es handelt sich im Einzelnen um die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke
· Eberswalde (Finow) mit 1300 Hektar, Schönow mit 593 Hektar und Zepernick mit 1410 Hektar im Landkreis Barnim
· Spremberg /Grodk im Landkreis Spree-Neiße mit 700 Hektar
· Fichtenberg im Landkreis Elbe-Elster mit 440 Hektar
· Ferch im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 1693 Hektar
· Nauen im Landkreis Havelland mit 1032 Hektar
· Briesen im Landkreis Oder-Spree mit 989 Hektar
Jedes Wasserschutzgebiet zeichnet sich durch spezifische Gegebenheiten aus. So kann beispielsweise mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eberswalde (Finow) trotz der industriellen und militärischen Vornutzungen ein zukunftsweisender Schutz des Grundwassers vor weiteren Risiken gewährleistet werden. Die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes wurde um 555 Hektar verkleinert. Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow kann trotz einer dichten Besiedlung des Berliner Umlands ein nachhaltiger Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Das Einzugsgebiet der Wasserwerke Spremberg/Grodk und Fichtenberg erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus in den Freistaat Sachsen. Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels stellt im Lausitzer Braunkohlerevier eine große Herausforderung dar. Mit der Festsetzung des neuen Wasserschutzgebietes Spremberg ist es gelungen, eine der letzten verfügbaren sauberen Grundwasserressourcen für die Trinkwasserversorgung der Region zu sichern.
Die Umweltministerin weist darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten besondere Beschränkungen und Verbote gelten. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen sollen nun der Vergangenheit angehören. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden. Um die gute Filterfunktion des Waldbodens für die Grundwasserneubildung zu erhalten, ist hier künftig nur noch eine kahlschlagsfreie Forstwirtschaft zulässig.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten, noch nach DDR-Recht festgesetzten Wasserschutz­gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach falsch bemessen und die Schutzbestimmungen nicht angemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht ausreichend gewährleistet werden.
Seit 2001 sind im Land Brandenburg 38 von insgesamt 567 Wasserschutzgebieten nach bundesdeutschem Recht neu festgesetzt worden. Diese 38 neuen Wasserschutzgebiete schützten die Wasserversorgung von mehr als 50 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Tack kündigte an, dass auch im neuen Jahr weitere Neufestsetzungen von Wasserschutzgebieten erfolgen werden. Darüber hinaus ist geplant, rund 180 oft sehr kleine Wasserschutzgebiete aufzuheben, da diese für die öffentliche Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren ihre Funktion verlieren werden.
Die Wasserschutzgebietsverordnungen wurden im Internet veröffentlicht. Hier können sich alle Interessierten ein flurstücksscharfes Bild über die Lage des Wasserschutzgebietes und die Schutzbestimmungen machen. http://www.landesrecht.brandenburg.de/Verkuendung
Für das Auffinden der jeweiligen Verordnung einfach auf dieser Internetseite den in der Bezeichnung der Verordnung enthaltenen Ortsnamen in das Feld „Langname …“ eingeben.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Zum Jahresende hat Umweltministerin Anita Tack (Linke) durch Rechtsverordnung acht Wasserschutzgebiete neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 350.000 Einwohnern nachhaltig gesichert“, sagt Tack. Zum Schutz der Wasserversorgung sei es notwendig, die nach DDR-Recht ausgewiesenen Schutzgebiete durch eine neue Verordnung abzulösen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. „Die Festsetzung der neuen Wasserschutzgebiete erfolgte bedarfsgerecht und mit Augenmaß“, so die Umweltministerin. Letztendlich gehe es darum, eine regionale und sichere Trinkwasserversorgung für heutige und kommende Generationen sicherzustellen.
Die acht Wasserschutzgebiete befinden sich in unterschiedlichen Regionen des Landes und umfassen insgesamt 8.157 Hektar. 72.300 Kubikmeter Wasser können pro Tag gefördert werden, um die Einwohner der Regionen mit sauberem Trinkwasser zu versorgen. Es handelt sich im Einzelnen um die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke
· Eberswalde (Finow) mit 1300 Hektar, Schönow mit 593 Hektar und Zepernick mit 1410 Hektar im Landkreis Barnim
· Spremberg /Grodk im Landkreis Spree-Neiße mit 700 Hektar
· Fichtenberg im Landkreis Elbe-Elster mit 440 Hektar
· Ferch im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 1693 Hektar
· Nauen im Landkreis Havelland mit 1032 Hektar
· Briesen im Landkreis Oder-Spree mit 989 Hektar
Jedes Wasserschutzgebiet zeichnet sich durch spezifische Gegebenheiten aus. So kann beispielsweise mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eberswalde (Finow) trotz der industriellen und militärischen Vornutzungen ein zukunftsweisender Schutz des Grundwassers vor weiteren Risiken gewährleistet werden. Die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes wurde um 555 Hektar verkleinert. Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow kann trotz einer dichten Besiedlung des Berliner Umlands ein nachhaltiger Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Das Einzugsgebiet der Wasserwerke Spremberg/Grodk und Fichtenberg erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus in den Freistaat Sachsen. Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels stellt im Lausitzer Braunkohlerevier eine große Herausforderung dar. Mit der Festsetzung des neuen Wasserschutzgebietes Spremberg ist es gelungen, eine der letzten verfügbaren sauberen Grundwasserressourcen für die Trinkwasserversorgung der Region zu sichern.
Die Umweltministerin weist darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten besondere Beschränkungen und Verbote gelten. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen sollen nun der Vergangenheit angehören. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden. Um die gute Filterfunktion des Waldbodens für die Grundwasserneubildung zu erhalten, ist hier künftig nur noch eine kahlschlagsfreie Forstwirtschaft zulässig.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten, noch nach DDR-Recht festgesetzten Wasserschutz­gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach falsch bemessen und die Schutzbestimmungen nicht angemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht ausreichend gewährleistet werden.
Seit 2001 sind im Land Brandenburg 38 von insgesamt 567 Wasserschutzgebieten nach bundesdeutschem Recht neu festgesetzt worden. Diese 38 neuen Wasserschutzgebiete schützten die Wasserversorgung von mehr als 50 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Tack kündigte an, dass auch im neuen Jahr weitere Neufestsetzungen von Wasserschutzgebieten erfolgen werden. Darüber hinaus ist geplant, rund 180 oft sehr kleine Wasserschutzgebiete aufzuheben, da diese für die öffentliche Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren ihre Funktion verlieren werden.
Die Wasserschutzgebietsverordnungen wurden im Internet veröffentlicht. Hier können sich alle Interessierten ein flurstücksscharfes Bild über die Lage des Wasserschutzgebietes und die Schutzbestimmungen machen. http://www.landesrecht.brandenburg.de/Verkuendung
Für das Auffinden der jeweiligen Verordnung einfach auf dieser Internetseite den in der Bezeichnung der Verordnung enthaltenen Ortsnamen in das Feld „Langname …“ eingeben.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Zum Jahresende hat Umweltministerin Anita Tack (Linke) durch Rechtsverordnung acht Wasserschutzgebiete neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 350.000 Einwohnern nachhaltig gesichert“, sagt Tack. Zum Schutz der Wasserversorgung sei es notwendig, die nach DDR-Recht ausgewiesenen Schutzgebiete durch eine neue Verordnung abzulösen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. „Die Festsetzung der neuen Wasserschutzgebiete erfolgte bedarfsgerecht und mit Augenmaß“, so die Umweltministerin. Letztendlich gehe es darum, eine regionale und sichere Trinkwasserversorgung für heutige und kommende Generationen sicherzustellen.
Die acht Wasserschutzgebiete befinden sich in unterschiedlichen Regionen des Landes und umfassen insgesamt 8.157 Hektar. 72.300 Kubikmeter Wasser können pro Tag gefördert werden, um die Einwohner der Regionen mit sauberem Trinkwasser zu versorgen. Es handelt sich im Einzelnen um die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke
· Eberswalde (Finow) mit 1300 Hektar, Schönow mit 593 Hektar und Zepernick mit 1410 Hektar im Landkreis Barnim
· Spremberg /Grodk im Landkreis Spree-Neiße mit 700 Hektar
· Fichtenberg im Landkreis Elbe-Elster mit 440 Hektar
· Ferch im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 1693 Hektar
· Nauen im Landkreis Havelland mit 1032 Hektar
· Briesen im Landkreis Oder-Spree mit 989 Hektar
Jedes Wasserschutzgebiet zeichnet sich durch spezifische Gegebenheiten aus. So kann beispielsweise mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eberswalde (Finow) trotz der industriellen und militärischen Vornutzungen ein zukunftsweisender Schutz des Grundwassers vor weiteren Risiken gewährleistet werden. Die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes wurde um 555 Hektar verkleinert. Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow kann trotz einer dichten Besiedlung des Berliner Umlands ein nachhaltiger Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Das Einzugsgebiet der Wasserwerke Spremberg/Grodk und Fichtenberg erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus in den Freistaat Sachsen. Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels stellt im Lausitzer Braunkohlerevier eine große Herausforderung dar. Mit der Festsetzung des neuen Wasserschutzgebietes Spremberg ist es gelungen, eine der letzten verfügbaren sauberen Grundwasserressourcen für die Trinkwasserversorgung der Region zu sichern.
Die Umweltministerin weist darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten besondere Beschränkungen und Verbote gelten. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen sollen nun der Vergangenheit angehören. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden. Um die gute Filterfunktion des Waldbodens für die Grundwasserneubildung zu erhalten, ist hier künftig nur noch eine kahlschlagsfreie Forstwirtschaft zulässig.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten, noch nach DDR-Recht festgesetzten Wasserschutz­gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach falsch bemessen und die Schutzbestimmungen nicht angemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht ausreichend gewährleistet werden.
Seit 2001 sind im Land Brandenburg 38 von insgesamt 567 Wasserschutzgebieten nach bundesdeutschem Recht neu festgesetzt worden. Diese 38 neuen Wasserschutzgebiete schützten die Wasserversorgung von mehr als 50 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Tack kündigte an, dass auch im neuen Jahr weitere Neufestsetzungen von Wasserschutzgebieten erfolgen werden. Darüber hinaus ist geplant, rund 180 oft sehr kleine Wasserschutzgebiete aufzuheben, da diese für die öffentliche Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren ihre Funktion verlieren werden.
Die Wasserschutzgebietsverordnungen wurden im Internet veröffentlicht. Hier können sich alle Interessierten ein flurstücksscharfes Bild über die Lage des Wasserschutzgebietes und die Schutzbestimmungen machen. http://www.landesrecht.brandenburg.de/Verkuendung
Für das Auffinden der jeweiligen Verordnung einfach auf dieser Internetseite den in der Bezeichnung der Verordnung enthaltenen Ortsnamen in das Feld „Langname …“ eingeben.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Zum Jahresende hat Umweltministerin Anita Tack (Linke) durch Rechtsverordnung acht Wasserschutzgebiete neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 350.000 Einwohnern nachhaltig gesichert“, sagt Tack. Zum Schutz der Wasserversorgung sei es notwendig, die nach DDR-Recht ausgewiesenen Schutzgebiete durch eine neue Verordnung abzulösen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. „Die Festsetzung der neuen Wasserschutzgebiete erfolgte bedarfsgerecht und mit Augenmaß“, so die Umweltministerin. Letztendlich gehe es darum, eine regionale und sichere Trinkwasserversorgung für heutige und kommende Generationen sicherzustellen.
Die acht Wasserschutzgebiete befinden sich in unterschiedlichen Regionen des Landes und umfassen insgesamt 8.157 Hektar. 72.300 Kubikmeter Wasser können pro Tag gefördert werden, um die Einwohner der Regionen mit sauberem Trinkwasser zu versorgen. Es handelt sich im Einzelnen um die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke
· Eberswalde (Finow) mit 1300 Hektar, Schönow mit 593 Hektar und Zepernick mit 1410 Hektar im Landkreis Barnim
· Spremberg /Grodk im Landkreis Spree-Neiße mit 700 Hektar
· Fichtenberg im Landkreis Elbe-Elster mit 440 Hektar
· Ferch im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 1693 Hektar
· Nauen im Landkreis Havelland mit 1032 Hektar
· Briesen im Landkreis Oder-Spree mit 989 Hektar
Jedes Wasserschutzgebiet zeichnet sich durch spezifische Gegebenheiten aus. So kann beispielsweise mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eberswalde (Finow) trotz der industriellen und militärischen Vornutzungen ein zukunftsweisender Schutz des Grundwassers vor weiteren Risiken gewährleistet werden. Die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes wurde um 555 Hektar verkleinert. Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow kann trotz einer dichten Besiedlung des Berliner Umlands ein nachhaltiger Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Das Einzugsgebiet der Wasserwerke Spremberg/Grodk und Fichtenberg erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus in den Freistaat Sachsen. Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels stellt im Lausitzer Braunkohlerevier eine große Herausforderung dar. Mit der Festsetzung des neuen Wasserschutzgebietes Spremberg ist es gelungen, eine der letzten verfügbaren sauberen Grundwasserressourcen für die Trinkwasserversorgung der Region zu sichern.
Die Umweltministerin weist darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten besondere Beschränkungen und Verbote gelten. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen sollen nun der Vergangenheit angehören. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden. Um die gute Filterfunktion des Waldbodens für die Grundwasserneubildung zu erhalten, ist hier künftig nur noch eine kahlschlagsfreie Forstwirtschaft zulässig.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten, noch nach DDR-Recht festgesetzten Wasserschutz­gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach falsch bemessen und die Schutzbestimmungen nicht angemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht ausreichend gewährleistet werden.
Seit 2001 sind im Land Brandenburg 38 von insgesamt 567 Wasserschutzgebieten nach bundesdeutschem Recht neu festgesetzt worden. Diese 38 neuen Wasserschutzgebiete schützten die Wasserversorgung von mehr als 50 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Tack kündigte an, dass auch im neuen Jahr weitere Neufestsetzungen von Wasserschutzgebieten erfolgen werden. Darüber hinaus ist geplant, rund 180 oft sehr kleine Wasserschutzgebiete aufzuheben, da diese für die öffentliche Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren ihre Funktion verlieren werden.
Die Wasserschutzgebietsverordnungen wurden im Internet veröffentlicht. Hier können sich alle Interessierten ein flurstücksscharfes Bild über die Lage des Wasserschutzgebietes und die Schutzbestimmungen machen. http://www.landesrecht.brandenburg.de/Verkuendung
Für das Auffinden der jeweiligen Verordnung einfach auf dieser Internetseite den in der Bezeichnung der Verordnung enthaltenen Ortsnamen in das Feld „Langname …“ eingeben.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Zum Jahresende hat Umweltministerin Anita Tack (Linke) durch Rechtsverordnung acht Wasserschutzgebiete neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 350.000 Einwohnern nachhaltig gesichert“, sagt Tack. Zum Schutz der Wasserversorgung sei es notwendig, die nach DDR-Recht ausgewiesenen Schutzgebiete durch eine neue Verordnung abzulösen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. „Die Festsetzung der neuen Wasserschutzgebiete erfolgte bedarfsgerecht und mit Augenmaß“, so die Umweltministerin. Letztendlich gehe es darum, eine regionale und sichere Trinkwasserversorgung für heutige und kommende Generationen sicherzustellen.
Die acht Wasserschutzgebiete befinden sich in unterschiedlichen Regionen des Landes und umfassen insgesamt 8.157 Hektar. 72.300 Kubikmeter Wasser können pro Tag gefördert werden, um die Einwohner der Regionen mit sauberem Trinkwasser zu versorgen. Es handelt sich im Einzelnen um die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke
· Eberswalde (Finow) mit 1300 Hektar, Schönow mit 593 Hektar und Zepernick mit 1410 Hektar im Landkreis Barnim
· Spremberg /Grodk im Landkreis Spree-Neiße mit 700 Hektar
· Fichtenberg im Landkreis Elbe-Elster mit 440 Hektar
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Jedes Wasserschutzgebiet zeichnet sich durch spezifische Gegebenheiten aus. So kann beispielsweise mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eberswalde (Finow) trotz der industriellen und militärischen Vornutzungen ein zukunftsweisender Schutz des Grundwassers vor weiteren Risiken gewährleistet werden. Die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes wurde um 555 Hektar verkleinert. Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow kann trotz einer dichten Besiedlung des Berliner Umlands ein nachhaltiger Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Das Einzugsgebiet der Wasserwerke Spremberg/Grodk und Fichtenberg erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus in den Freistaat Sachsen. Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels stellt im Lausitzer Braunkohlerevier eine große Herausforderung dar. Mit der Festsetzung des neuen Wasserschutzgebietes Spremberg ist es gelungen, eine der letzten verfügbaren sauberen Grundwasserressourcen für die Trinkwasserversorgung der Region zu sichern.
Die Umweltministerin weist darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten besondere Beschränkungen und Verbote gelten. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen sollen nun der Vergangenheit angehören. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden. Um die gute Filterfunktion des Waldbodens für die Grundwasserneubildung zu erhalten, ist hier künftig nur noch eine kahlschlagsfreie Forstwirtschaft zulässig.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten, noch nach DDR-Recht festgesetzten Wasserschutz­gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach falsch bemessen und die Schutzbestimmungen nicht angemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht ausreichend gewährleistet werden.
Seit 2001 sind im Land Brandenburg 38 von insgesamt 567 Wasserschutzgebieten nach bundesdeutschem Recht neu festgesetzt worden. Diese 38 neuen Wasserschutzgebiete schützten die Wasserversorgung von mehr als 50 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Tack kündigte an, dass auch im neuen Jahr weitere Neufestsetzungen von Wasserschutzgebieten erfolgen werden. Darüber hinaus ist geplant, rund 180 oft sehr kleine Wasserschutzgebiete aufzuheben, da diese für die öffentliche Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren ihre Funktion verlieren werden.
Die Wasserschutzgebietsverordnungen wurden im Internet veröffentlicht. Hier können sich alle Interessierten ein flurstücksscharfes Bild über die Lage des Wasserschutzgebietes und die Schutzbestimmungen machen. http://www.landesrecht.brandenburg.de/Verkuendung
Für das Auffinden der jeweiligen Verordnung einfach auf dieser Internetseite den in der Bezeichnung der Verordnung enthaltenen Ortsnamen in das Feld „Langname …“ eingeben.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Zum Jahresende hat Umweltministerin Anita Tack (Linke) durch Rechtsverordnung acht Wasserschutzgebiete neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 350.000 Einwohnern nachhaltig gesichert“, sagt Tack. Zum Schutz der Wasserversorgung sei es notwendig, die nach DDR-Recht ausgewiesenen Schutzgebiete durch eine neue Verordnung abzulösen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. „Die Festsetzung der neuen Wasserschutzgebiete erfolgte bedarfsgerecht und mit Augenmaß“, so die Umweltministerin. Letztendlich gehe es darum, eine regionale und sichere Trinkwasserversorgung für heutige und kommende Generationen sicherzustellen.
Die acht Wasserschutzgebiete befinden sich in unterschiedlichen Regionen des Landes und umfassen insgesamt 8.157 Hektar. 72.300 Kubikmeter Wasser können pro Tag gefördert werden, um die Einwohner der Regionen mit sauberem Trinkwasser zu versorgen. Es handelt sich im Einzelnen um die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke
· Eberswalde (Finow) mit 1300 Hektar, Schönow mit 593 Hektar und Zepernick mit 1410 Hektar im Landkreis Barnim
· Spremberg /Grodk im Landkreis Spree-Neiße mit 700 Hektar
· Fichtenberg im Landkreis Elbe-Elster mit 440 Hektar
· Ferch im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 1693 Hektar
· Nauen im Landkreis Havelland mit 1032 Hektar
· Briesen im Landkreis Oder-Spree mit 989 Hektar
Jedes Wasserschutzgebiet zeichnet sich durch spezifische Gegebenheiten aus. So kann beispielsweise mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eberswalde (Finow) trotz der industriellen und militärischen Vornutzungen ein zukunftsweisender Schutz des Grundwassers vor weiteren Risiken gewährleistet werden. Die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes wurde um 555 Hektar verkleinert. Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow kann trotz einer dichten Besiedlung des Berliner Umlands ein nachhaltiger Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Das Einzugsgebiet der Wasserwerke Spremberg/Grodk und Fichtenberg erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus in den Freistaat Sachsen. Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels stellt im Lausitzer Braunkohlerevier eine große Herausforderung dar. Mit der Festsetzung des neuen Wasserschutzgebietes Spremberg ist es gelungen, eine der letzten verfügbaren sauberen Grundwasserressourcen für die Trinkwasserversorgung der Region zu sichern.
Die Umweltministerin weist darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten besondere Beschränkungen und Verbote gelten. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen sollen nun der Vergangenheit angehören. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden. Um die gute Filterfunktion des Waldbodens für die Grundwasserneubildung zu erhalten, ist hier künftig nur noch eine kahlschlagsfreie Forstwirtschaft zulässig.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten, noch nach DDR-Recht festgesetzten Wasserschutz­gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach falsch bemessen und die Schutzbestimmungen nicht angemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht ausreichend gewährleistet werden.
Seit 2001 sind im Land Brandenburg 38 von insgesamt 567 Wasserschutzgebieten nach bundesdeutschem Recht neu festgesetzt worden. Diese 38 neuen Wasserschutzgebiete schützten die Wasserversorgung von mehr als 50 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Tack kündigte an, dass auch im neuen Jahr weitere Neufestsetzungen von Wasserschutzgebieten erfolgen werden. Darüber hinaus ist geplant, rund 180 oft sehr kleine Wasserschutzgebiete aufzuheben, da diese für die öffentliche Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren ihre Funktion verlieren werden.
Die Wasserschutzgebietsverordnungen wurden im Internet veröffentlicht. Hier können sich alle Interessierten ein flurstücksscharfes Bild über die Lage des Wasserschutzgebietes und die Schutzbestimmungen machen. http://www.landesrecht.brandenburg.de/Verkuendung
Für das Auffinden der jeweiligen Verordnung einfach auf dieser Internetseite den in der Bezeichnung der Verordnung enthaltenen Ortsnamen in das Feld „Langname …“ eingeben.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Zum Jahresende hat Umweltministerin Anita Tack (Linke) durch Rechtsverordnung acht Wasserschutzgebiete neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 350.000 Einwohnern nachhaltig gesichert“, sagt Tack. Zum Schutz der Wasserversorgung sei es notwendig, die nach DDR-Recht ausgewiesenen Schutzgebiete durch eine neue Verordnung abzulösen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. „Die Festsetzung der neuen Wasserschutzgebiete erfolgte bedarfsgerecht und mit Augenmaß“, so die Umweltministerin. Letztendlich gehe es darum, eine regionale und sichere Trinkwasserversorgung für heutige und kommende Generationen sicherzustellen.
Die acht Wasserschutzgebiete befinden sich in unterschiedlichen Regionen des Landes und umfassen insgesamt 8.157 Hektar. 72.300 Kubikmeter Wasser können pro Tag gefördert werden, um die Einwohner der Regionen mit sauberem Trinkwasser zu versorgen. Es handelt sich im Einzelnen um die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke
· Eberswalde (Finow) mit 1300 Hektar, Schönow mit 593 Hektar und Zepernick mit 1410 Hektar im Landkreis Barnim
· Spremberg /Grodk im Landkreis Spree-Neiße mit 700 Hektar
· Fichtenberg im Landkreis Elbe-Elster mit 440 Hektar
· Ferch im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 1693 Hektar
· Nauen im Landkreis Havelland mit 1032 Hektar
· Briesen im Landkreis Oder-Spree mit 989 Hektar
Jedes Wasserschutzgebiet zeichnet sich durch spezifische Gegebenheiten aus. So kann beispielsweise mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eberswalde (Finow) trotz der industriellen und militärischen Vornutzungen ein zukunftsweisender Schutz des Grundwassers vor weiteren Risiken gewährleistet werden. Die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes wurde um 555 Hektar verkleinert. Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow kann trotz einer dichten Besiedlung des Berliner Umlands ein nachhaltiger Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Das Einzugsgebiet der Wasserwerke Spremberg/Grodk und Fichtenberg erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus in den Freistaat Sachsen. Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels stellt im Lausitzer Braunkohlerevier eine große Herausforderung dar. Mit der Festsetzung des neuen Wasserschutzgebietes Spremberg ist es gelungen, eine der letzten verfügbaren sauberen Grundwasserressourcen für die Trinkwasserversorgung der Region zu sichern.
Die Umweltministerin weist darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten besondere Beschränkungen und Verbote gelten. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen sollen nun der Vergangenheit angehören. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden. Um die gute Filterfunktion des Waldbodens für die Grundwasserneubildung zu erhalten, ist hier künftig nur noch eine kahlschlagsfreie Forstwirtschaft zulässig.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten, noch nach DDR-Recht festgesetzten Wasserschutz­gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach falsch bemessen und die Schutzbestimmungen nicht angemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht ausreichend gewährleistet werden.
Seit 2001 sind im Land Brandenburg 38 von insgesamt 567 Wasserschutzgebieten nach bundesdeutschem Recht neu festgesetzt worden. Diese 38 neuen Wasserschutzgebiete schützten die Wasserversorgung von mehr als 50 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Tack kündigte an, dass auch im neuen Jahr weitere Neufestsetzungen von Wasserschutzgebieten erfolgen werden. Darüber hinaus ist geplant, rund 180 oft sehr kleine Wasserschutzgebiete aufzuheben, da diese für die öffentliche Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren ihre Funktion verlieren werden.
Die Wasserschutzgebietsverordnungen wurden im Internet veröffentlicht. Hier können sich alle Interessierten ein flurstücksscharfes Bild über die Lage des Wasserschutzgebietes und die Schutzbestimmungen machen. http://www.landesrecht.brandenburg.de/Verkuendung
Für das Auffinden der jeweiligen Verordnung einfach auf dieser Internetseite den in der Bezeichnung der Verordnung enthaltenen Ortsnamen in das Feld „Langname …“ eingeben.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Zum Jahresende hat Umweltministerin Anita Tack (Linke) durch Rechtsverordnung acht Wasserschutzgebiete neu festgesetzt. „Damit wird die Trinkwasserversorgung von 350.000 Einwohnern nachhaltig gesichert“, sagt Tack. Zum Schutz der Wasserversorgung sei es notwendig, die nach DDR-Recht ausgewiesenen Schutzgebiete durch eine neue Verordnung abzulösen und aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. „Die Festsetzung der neuen Wasserschutzgebiete erfolgte bedarfsgerecht und mit Augenmaß“, so die Umweltministerin. Letztendlich gehe es darum, eine regionale und sichere Trinkwasserversorgung für heutige und kommende Generationen sicherzustellen.
Die acht Wasserschutzgebiete befinden sich in unterschiedlichen Regionen des Landes und umfassen insgesamt 8.157 Hektar. 72.300 Kubikmeter Wasser können pro Tag gefördert werden, um die Einwohner der Regionen mit sauberem Trinkwasser zu versorgen. Es handelt sich im Einzelnen um die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke
· Eberswalde (Finow) mit 1300 Hektar, Schönow mit 593 Hektar und Zepernick mit 1410 Hektar im Landkreis Barnim
· Spremberg /Grodk im Landkreis Spree-Neiße mit 700 Hektar
· Fichtenberg im Landkreis Elbe-Elster mit 440 Hektar
· Ferch im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 1693 Hektar
· Nauen im Landkreis Havelland mit 1032 Hektar
· Briesen im Landkreis Oder-Spree mit 989 Hektar
Jedes Wasserschutzgebiet zeichnet sich durch spezifische Gegebenheiten aus. So kann beispielsweise mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eberswalde (Finow) trotz der industriellen und militärischen Vornutzungen ein zukunftsweisender Schutz des Grundwassers vor weiteren Risiken gewährleistet werden. Die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes wurde um 555 Hektar verkleinert. Mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow kann trotz einer dichten Besiedlung des Berliner Umlands ein nachhaltiger Schutz des Grundwassers gewährleistet werden.
Grundwasserschutz kann nur Länder übergreifend gewährleistet werden. Das Einzugsgebiet der Wasserwerke Spremberg/Grodk und Fichtenberg erstreckt sich über die Landesgrenze von Brandenburg hinaus in den Freistaat Sachsen. Der Schutz des wichtigsten Lebensmittels stellt im Lausitzer Braunkohlerevier eine große Herausforderung dar. Mit der Festsetzung des neuen Wasserschutzgebietes Spremberg ist es gelungen, eine der letzten verfügbaren sauberen Grundwasserressourcen für die Trinkwasserversorgung der Region zu sichern.
Die Umweltministerin weist darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten besondere Beschränkungen und Verbote gelten. So müssen Hausbesitzer z. B. Abwassersammelgruben regelmäßig überprüfen, dürfen keine Hausbrunnen, Trockentoiletten und vertikale Erdwärmesonden mehr bauen oder Streusalz einsetzten.
Auch die Landwirtschaft wird zur Sorgfalt verpflichtet: Misthaufen auf den Feldern, Düngung im Winter, übermäßiger Pestizideinsatz, undichte Güllegruben oder Silageeinrichtungen sollen nun der Vergangenheit angehören. Aber auch Biogasanlagen und neue Ställe dürfen im Wasserschutzgebiet nicht errichtet werden. Um die gute Filterfunktion des Waldbodens für die Grundwasserneubildung zu erhalten, ist hier künftig nur noch eine kahlschlagsfreie Forstwirtschaft zulässig.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten, noch nach DDR-Recht festgesetzten Wasserschutz­gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach falsch bemessen und die Schutzbestimmungen nicht angemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht ausreichend gewährleistet werden.
Seit 2001 sind im Land Brandenburg 38 von insgesamt 567 Wasserschutzgebieten nach bundesdeutschem Recht neu festgesetzt worden. Diese 38 neuen Wasserschutzgebiete schützten die Wasserversorgung von mehr als 50 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Tack kündigte an, dass auch im neuen Jahr weitere Neufestsetzungen von Wasserschutzgebieten erfolgen werden. Darüber hinaus ist geplant, rund 180 oft sehr kleine Wasserschutzgebiete aufzuheben, da diese für die öffentliche Trinkwasserversorgung in den kommenden Jahren ihre Funktion verlieren werden.
Die Wasserschutzgebietsverordnungen wurden im Internet veröffentlicht. Hier können sich alle Interessierten ein flurstücksscharfes Bild über die Lage des Wasserschutzgebietes und die Schutzbestimmungen machen. http://www.landesrecht.brandenburg.de/Verkuendung
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