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NIEDERLAUSITZ aktuell

Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union

12:49 Uhr | 4. November 2010
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Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

Justizminister begrüßt den einstimmigen Beschluss der Justizministerkonferenz zum Schutz von Fluggastdaten in der Europäischen Union und spricht sich für die strikte Einhaltung der Grundrechte aus
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
Die Justizminister der Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, bei anstehenden Beratungen im Ministerrat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung personenbezogener Daten zu beachten.
Die Europäische Union (EU) hat u.a. mit den Vereinigten Staaten und Australien Abkommen zum Austausch personenbezogener Fluggastdaten zu Strafverfolgungszwecken geschlossen. Verdachtslos, auf Vorrat und in erheblichem Umfang werden auch sensible Daten ohne nachvollziehbare Zweckbindung übermittelt. Die Kommission ist nun bemüht, für Abkommen dieser Art Datenschutz- und Verfahrensstandards vorzugeben.
Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, sich bei der EU für die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Das Recht auf Datenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Verfassung des Landes Brandenburg. Um so mehr war das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, in dem es seine Zweifel an einer fortschreitenden Ausweitung von verdachtslos erhobenen Datensammlungen bekräftigte. Diese Vorgaben müssen auch bei der Verwendung von Fluggastdaten gelten.“
Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz waren sich einig, dass die Übermittlung und Speicherung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record – PNR) einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der EU darstellt, der nur in engen Grenzen und unter Beachtung europäischer Datenschutzstandards zulässig ist.
Schöneburg: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes und schützenswertes Gut. Es repräsentiert einen herausgehobenen Teil der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland und wird – insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft – an Bedeutung noch stärker gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher ein evidentes Interesse am Schutz ihrer Daten.“
In Konsequenz aus der Haltung der Justizminister der Länder müsste, so Justizminister Schöneburg, die Bundesregierung nunmehr darauf hinwirken, alle Abkommen und Regelungen der EU dahingehend zu überprüfen, ob diese den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung genügen.
Quelle: Ministerium der Justiz

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Clever statt anstrengend: Wie Haushalte Zeit beim Putzen sparen

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30. Juni 2025

Die Morgen in der Lausitz sind voll. Schulweg, Schichtarbeit, Wäsche, Essen kochen – und der Boden? Bleibt oft bis zuletzt...

Kreative Kletterlösungen für kleine Kinderzimmer: Platzsparende Ideen

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30. Juni 2025

Kleine Kinderzimmer erfordern innovative Bewegungskonzepte, die Raum und Entwicklung intelligent verbinden. Eine Sprossenwand im Kinderzimmer kann eine clevere Lösung sein, um begrenzte...

Wirtschaftsinformatik: Schlüssel zur digitalen Transformation

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30. Juni 2025

Die digitale Welt verändert sich rasant, und mit ihr die Anforderungen an Unternehmen und deren Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang spielt...

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Cottbuser Sprecher-Ikone Wolfgang Rosenow feierte 80. Geburtstag

16:42 Uhr | 2. Juli 2025 | 9 Leser

Feuerwehren kämpfen erfolgreich gegen Waldbrand bei Jerischke an

16:29 Uhr | 2. Juli 2025 | 34 Leser

Feldbrand bei Dissen: Traktor zieht rettende Schneise

15:20 Uhr | 2. Juli 2025 | 825 Leser

Waldbrand in Gohrischheide breitet sich Richtung Elbe-Elster aus

15:14 Uhr | 2. Juli 2025 | 1.6k Leser

Bad Saarow: 27-Jähriger tot im Scharmützelsee gefunden

14:45 Uhr | 2. Juli 2025 | 126 Leser

Spreewälder Handwerker- und Bauernmarkt lädt nach Burg ein

14:26 Uhr | 2. Juli 2025 | 47 Leser

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Evakuierung aufgehoben: Großeinsatz bei Waldbrand nahe Sonnewalde

01.Juli 2025 | 9.9k Leser

Mann im Vetschauer Stadtpark niedergestochen – 16-Jähriger festgenommen

30.Juni 2025 | 9.3k Leser

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cottbuser Oberbürgermeister Schick

27.Juni 2025 | 8.3k Leser

Senftenberg lädt erstmalig zur dreitägigen Rummelmeile

25.Juni 2025 | 8.3k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 6.4k Leser

Wie geht es weiter mit Ortsumfahrung Cottbus? Bürgerrunde in Kahren

26.Juni 2025 | 5.8k Leser

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Cottbus | Start für Ferienspaßpass 2025, Initiator über Vorteile & Angebote
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Cottbus | BTU lädt zu Sommerfest am 4. Juli, Ausblick auf Programmhighlights
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Cottbus | Neue Runde für Projekt "Kinderstadt", Koordinatorin über letzte freie Plätze & Neuerungen
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Für die diesjährige Kinderstadt in Cottbus vom 4. bis 8. August gibt es noch freie Plätze. Wie die Stadt mitteilte, richtet sich das kostenfreie Ferienangebot an Kinder zwischen 8 und ...14 Jahren und findet im Ströbitzer Schulgarten statt. Die Teilnehmenden erwartet eine Woche voller kreativer Stationen, Mitmachaktionen und Freizeitangebote. Ziel soll es zudem sein, den Alltag in einer selbst gestalteten Stadt aktiv mitzubestimmen. Die Kinderstadt ist inklusiv angelegt, mit barrierearmen Zugängen, Rückzugsräumen und individueller Unterstützung. Anmeldungen sind unter anderem online unter http://www.cottbus.de/kinderstadt möglich.

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