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NIEDERLAUSITZ aktuell

OSL: Schutzmaßnahmen verlängert. Fahrtkostenerstattung bei Schülerbeförderung

15:40 Uhr | 27. Januar 2021
Corona

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Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz hat die Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Dem Landkreis zufolge wird die Ein-Eltern-Regelung für die Notbetreuung auf alle Berufe der kritischen Infrastrukturen ausgeweitet, damit mehr Eltern der Zugang zur Notbetreuung ermöglicht wird. Weiterhin wurde bekanntgegeben, dass bei Schulschließungen die Fahrtkosten für die Schülerbeförderung erstattet werden. Die 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei 282,5. 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit: 

Die Zahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Corona-Fälle im Landkreis Oberspreewald-Lausitz pro 100.000 Einwohner liegt weiterhin auf hohem Niveau. Der Landkreis OSL verzeichnet am Mittwoch, 27. Januar 2021 eine 7-Tage-Inzidenz von 282,5.

Innerhalb der vergangenen 24 Stunden wurden 76 Neuinfektionen gemeldet, sodass die Zahl der nachgewiesenen laborbestätigten Fälle seit März 2020 in Summe auf 4.785 steigt. Aktuell sind 540 Personen infiziert. Die Zahl der Todesfälle ist auf 180 angestiegen. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit ca. 1.091 Frauen, Männer und Kinder.

Mit Blick auf die gesetzte Zielvorgabe seitens Bund und Land von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche kann weiterhin nicht von einer Entspannung der Lage gesprochen werden. Brandenburg verzeichnet am heutigen Tag eine 7-Tages-Inzidenz von 163,0.

+++ Corona-Schutzmaßnahmen in OSL werden bis 14. Februar verlängert +++

Die Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz verlängert die aktuelle „3. Allgemeinverfügung über weitere Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2“ – mit kleineren Anpassungen – bis einschließlich zum 14. Februar 2021.

Die Entscheidung für die Verlängerung traf am Dienstagabend die Leitungsspitze der Kreisverwaltung nach erfolgter interner Bewertung des mittlerweile auf hohem Niveau verharrenden Infektionsgeschehens im Landkreis (7-Tages-Inzidenz: 282,5) in einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren.

Damit gelten auch in den nächsten zwei Wochen weiterhin in einzelnen Punkten schärfere Corona-Schutzmaßnahmen, als das Land Brandenburg sie in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung vorsieht.

Die geänderte 3. Allgemeinverfügung veröffentlicht der Landkreis am Donnerstag (28. Januar) auf seiner Internetseite. Sie tritt am 01. Februar in Kraft.

(Siehe www.osl-online.de/bekanntmachungen sowie „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“).

Mit der Verlängerung der Allgemeinverfügung des Landkreises erfolgt der zeitliche Gleichklang mit der aktuellen 5. Brandenburger Eindämmungsverordnung, die ebenfalls bis zum 14. Februar 2021 gilt.

+++ Regeln: Was bleibt, was ändert sich ab dem 1. Februar / u.a. Kinderbetreuung weiter untersagt +++

Die bisherigen OSL-Regelungen werden bis zum 14. Februar weitestgehend übernommen. Gleichzeitig gibt es punktuelle Änderungen, die mit der angepassten Allgemeinverfügung ab dem 1. Februar in Kraft treten.

Unverändert gilt in OSL in Ergänzung zum Land bis zum 14. Februar:

  • Neben der ganztägigen Ausgangsbeschränkung des Landes gilt eine nächtliche verschärfte Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22-5 Uhr.
  • Die Kindertagesbetreuung bleibt untersagt und findet nur als Notbetreuung statt. (Elternbeiträge ausgesetzt, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wird.)
  • Der Präsenzunterricht an allen Schulen – auch an der Volkshochschule, den Musikschulen, den Förderschulen (inkl. geistige Entwicklung) und Angeboten der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbarer Angebote – bleibt untersagt. (Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen sowie für Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr).
  • Versammlungen und Veranstaltungen sind untersagt.
  • Besuche in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sind untersagt; ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige sowie Palliativstationen und Hospize.

Folgende Änderungen ergeben sich in OSL ab dem 01. Februar bis zum 14. Februar:

  • Ausweitung der Ein-Eltern-Regelung für die Notbetreuung auf alle Berufe der kritischen Infrastrukturen. Dadurch wird mehr Eltern der Zugang zur Notbetreuung ermöglicht. Der Katalog der anspruchsberechtigten kritischen Infrastrukturberufe im Landkreis OSL wird unverändert beibehalten. Das angepasste Antragsformular auf Notbetreuung wird zeitnah auf www.osl-online.de eingestellt.
  • Die Anzahl der gestatteten beteiligten Familienangehörigen bei Hochzeiten und Bestattungen steigt von bislang 10 Personen auf max. 20 beteiligte Angehörige.
  • Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden. Für die Durchführung gelten entsprechend die Hygieneregelungen und Bestimmungen aus der 5. Eindämmungsverordnung des Landes (§6). 

Die angepasste 3. Allgemeinverfügung des Landkreises kann ab dem 28. Januar im Wortlaut unter www.osl-online.de unter Bekanntmachungen sowie unter „Informationen zum neuartigen Coronavirus“ nachgelesen werden. Hier wird auch eine Lesefassung veröffentlicht, die die derzeit geltenden Regelungen vom Land Brandenburg und die verschärfenden Regelungen des Landkreises OSL in einem Dokument übersichtlich zusammenfasst.

+++ Impfzentrum im Landkreis OSL +++

Am 14. Januar hatte die Landesregierung Brandenburg verkündet, nunmehr auch in den bislang nicht vorgesehenen Landkreisen ein Impfzentrum zu errichten. Hierzu zählt auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Bei der Einrichtung dieser Zentren soll den Landkreisen und kreisfreien Städten fortan eine größere Bedeutung zukommen. Voraussichtlich bis Anfang Februar sollen den Kreisverwaltungen erste konkretisierende Informationen bereitgestellt werden.

Am vergangenen Freitag besichtigte auf Initiative der Kreisverwaltung eine kleine Delegation, bestehend aus Gesundheitsdezernent Alexander Erbert und Vertretern des Bereiches Brand- und Katastrophenschutz, der BASF Schwarzheide GmbH sowie des Klinikums Niederlausitz das Impfzentrum in Cottbus, um sich vor Ort über Abläufe und Details zu informieren.

Bereits zu Beginn der Diskussion zu möglichen Corona-Impfungen hatte Landrat Siegurd Heinze nach Abstimmung mit der Geschäftsführung der BASF Schwarzheide GmbH im November 2020 u.a. das Kulturhaus in Schwarzheide ins Gespräch gebracht. Der Standort wurde unter anderem aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage, der Größe und der technischen Voraussetzungen priorisiert.

Heinze: „Wir sind bereit, uns der Umsetzung eines Impfzentrums im Landkreis Oberspreewald-Lausitz anzunehmen und dies für unsere Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben. Voraussetzung ist jedoch, dass das Land verlässlich und ausreichend Impfstofflieferungen bereitstellen kann.“

+++ Fahrtkosten für Schülerbeförderung werden erstattet +++

Jeweils zum Halbjahr wird durch den Landkreis der Eigenanteil für die Schülerbeförderung im ÖPNV per Bescheid abgefordert. Die Eltern zahlen den Eigenanteil für insgesamt 10 Monate und erhalten dafür eine Jahreskarte mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten. Analog der Vorgehensweise im Frühjahr 2020 wurde aktuell vereinbart, bei Schulschließungen Erstattungen der gezahlten Eigenanteile zu ermöglichen.

Eltern, die davon im Monat Januar betroffen sind und sich beim Schulverwaltungsamt des Landkreises vorzugsweise per E-Mail an [email protected] melden, wird der Eigenanteil für diesen Monat zurückerstattet.

Über die Regelung ab dem Monat Februar wird etwa bis Mitte Februar entschieden und entsprechend informiert, abhängig davon, wann die Schulen wieder öffnen.

Ein generelles Aussetzen der Eigenanteile ist aus verwaltungstechnischen Gründen nicht umsetzbar.

+++ Land Brandenburg äußert sich zu Prüfungsbedingungen +++

In seiner Pressemitteilung „Faire Prüfungsbedingungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ vom 27. Januar 2021 informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zu den beabsichtigten Maßnahmen mit Blick auf die Abiturprüfungen sowie die zentralen Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10.

Um den Schülerinnen und Schülern faire Rahmenbedingungen für die Prüfungen zu gewährleisten, hat sich die Kultusministerkonferenz auf ein gemeinsames Vorgehen bei den Prüfungen verständigt. Die Pressemitteilung kann unter www.corona.brandenburg.de sowie auf www.osl-online.de nachgelesen werden. 

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen

Alle aktuellen Entwicklungen in der Region haben wir in einer Übersicht zusammengefasst ->> Weiterlesen

Red. / Preseinfo

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