Brandenburgs Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den „Weihnachtsfrieden“ wahren. „In der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich 30. Dezember werden die Finanzämter von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam mit.
Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden wie in den Vorjahren Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden. „Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, begründete Görke den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler.
VollzeitBewerbung bis 8.11.Facharzt (m/w/d) für Orthopädie/ UnfallchirurgieMedizinische Universität Lausitz – Carl Thiem · WeißwasserZur Stelle →Alle 398 Stellen in Südbrandenburg →Finanzminister Görke bat außerdem darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen. Deshalb werden die Finanzämter auch in der Weihnachtszeit – wenn erforderlich – durch Mahnung an bereits fällige Steuern erinnern.
Newsletter
Die Lausitz am Abend – in zwei Minuten
Jeden Abend das Wichtigste aus der Region – und donnerstags die Veranstaltungstipps fürs Wochenende. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
pm/red
Foto: artefaktum / www.pixelio.de













