Staatssekretär Gorholt würdigte das Textilmuseum als kulturellen Anziehungspunkt in der Region. „Das Textilmuseum zeichnet dank des mehr als 20-jährigen Engagements des Museumsvereins eindrucksvoll die Geschichte der Tuchstadt Forst als ‘deutsches Manchester‘ nach und hat sich zu einem touristischen Anziehungspunkt über die Lausitz hinaus entwickelt. In der Schauwerkstatt kann der handwerkliche und mechanische Prozess der Tuchherstellung an historischen Handgeräten sowie Maschinen anschaulich erlebt werden. Eine bedeutende Rolle bei der Tuchfabrikation spielte Anfang des 20. Jahrhunderts die historische Stadt- und Werksbahn ’Schwarze Jule‘, die die für die Maschinen benötigte Braunkohle zu 59 Tuch-Fabriken transportierte“, so Gorholt. „Ich begrüße es, dass die Stadt Forst gemeinsam mit dem Trägerverein das Fabrik-Museum ausbauen und die ‘Schwarze Jule‘ dort integrieren will, um dem Standort neue Impulse zu geben. Wir werden prüfen, wie wir das Projekt unterstützen können.“
In seiner Eigenschaft als Beauftragter für Angelegenheiten der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg begrüßte Staatssekretär Gorholt die engagierten Debatten in den Gemeinden über die Frage der Zugehörigkeit zum sorbischen Siedlungsgebiet. „In den vergangenen Monaten haben mehrere Gemeinden in der Lausitz die Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben beantragt – das ist ein starkes Bekenntnis zur wendischen Kultur und Sprache“, so Gorholt. „Sowohl Kommunen als auch der Sorbenrat können einen Antrag stellen. Wichtig für die Feststellung der Zugehörigkeit ist eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle sorbische Tradition bis zur Gegenwart. Ich freue mich, dass viele Lausitzer Gemeinden darüber diskutieren. Die sorbische Kultur und Zweisprachigkeit sind ein Alleinstellungsmerkmal im Süden Brandenburgs und tragen maßgeblich zur Attraktivität der Region bei.“
Die abschließende Entscheidung über die Anträge trifft das Kulturministerium im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Landtags Brandenburg. Der Schutz, die Erhaltung und die Pflege des angestammten Siedlungsgebietes der Wenden werden im brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetz geregelt. Derzeit gehören 27 Städte, Gemeinden und Gemeindeteile in Südbrandenburg dazu. Mit der Novellierung des Gesetzes im Juni 2014 können weitere Orte bis zum 31. Mai 2016 einen Antrag beim Kulturministerium zur Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet stellen. Als erste Kommune wurde im Dezember 2015 die Gemeinde Wiesengrund/Łukojce (Landkreis Spree-Neiße) offiziell in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben aufgenommen, von Lübben (Landkreis Dahme-Spreewald) und Calau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) liegen seit kurzem Anträge vor.
Foto: Oliver Lang SPD Brandenburg
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur