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Vorsicht beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern

12:04 Uhr | 26. Dezember 2007
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Kein Feuerwerk im Ausland kaufen – Feuerwerkskörper sicher lagern
nnenminister Jörg Schönbohm und Sozialministerin Dagmar Ziegler rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Feuerwerkskörper sind gefährlich. Deshalb gelten für Verkauf und Abbrennen strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahre ausgehändigt werden. Sie dürfen auch nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden”, sagten Schönbohm und Ziegler. Sie appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerkskörper nur in der zulässigen Zeit am 31. Dezember und am 1. Januar zu verwenden und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Tankstellen das Abbrennen zu unterlassen.
Ziegler und Schönbohm verwiesen darauf, dass das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II) in diesem Jahr erst ab dem 28. Dezember verkauft werden darf. Dies darf nur innerhalb von Verkaufsräumen unter Aufsicht erfolgen. Die pyrotechnischen Erzeugnisse müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Ziegler erklärte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr umfangreiche Kontrollen bei Verkauf und der Verwendung von Pyrotechnik durchführen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Schönbohm warnte zudem vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern im Ausland. Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen. Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper ist deshalb verboten und strafbar.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtigste Tipps dabei: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Streichhölzer und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper vorher durchlesen (steht auf jeder Verpackung).
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen ‚Fehlzünder’ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder an Feuerwerkskörpern manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern

Kein Feuerwerk im Ausland kaufen – Feuerwerkskörper sicher lagern
nnenminister Jörg Schönbohm und Sozialministerin Dagmar Ziegler rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Feuerwerkskörper sind gefährlich. Deshalb gelten für Verkauf und Abbrennen strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahre ausgehändigt werden. Sie dürfen auch nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden”, sagten Schönbohm und Ziegler. Sie appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerkskörper nur in der zulässigen Zeit am 31. Dezember und am 1. Januar zu verwenden und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Tankstellen das Abbrennen zu unterlassen.
Ziegler und Schönbohm verwiesen darauf, dass das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II) in diesem Jahr erst ab dem 28. Dezember verkauft werden darf. Dies darf nur innerhalb von Verkaufsräumen unter Aufsicht erfolgen. Die pyrotechnischen Erzeugnisse müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Ziegler erklärte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr umfangreiche Kontrollen bei Verkauf und der Verwendung von Pyrotechnik durchführen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Schönbohm warnte zudem vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern im Ausland. Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen. Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper ist deshalb verboten und strafbar.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtigste Tipps dabei: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Streichhölzer und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper vorher durchlesen (steht auf jeder Verpackung).
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen ‚Fehlzünder’ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder an Feuerwerkskörpern manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern

Kein Feuerwerk im Ausland kaufen – Feuerwerkskörper sicher lagern
nnenminister Jörg Schönbohm und Sozialministerin Dagmar Ziegler rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Feuerwerkskörper sind gefährlich. Deshalb gelten für Verkauf und Abbrennen strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahre ausgehändigt werden. Sie dürfen auch nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden”, sagten Schönbohm und Ziegler. Sie appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerkskörper nur in der zulässigen Zeit am 31. Dezember und am 1. Januar zu verwenden und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Tankstellen das Abbrennen zu unterlassen.
Ziegler und Schönbohm verwiesen darauf, dass das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II) in diesem Jahr erst ab dem 28. Dezember verkauft werden darf. Dies darf nur innerhalb von Verkaufsräumen unter Aufsicht erfolgen. Die pyrotechnischen Erzeugnisse müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Ziegler erklärte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr umfangreiche Kontrollen bei Verkauf und der Verwendung von Pyrotechnik durchführen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Schönbohm warnte zudem vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern im Ausland. Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen. Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper ist deshalb verboten und strafbar.
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Wichtigste Tipps dabei: Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Streichhölzer und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Insbesondere muss das Feuerwerk auch sicher vor dem Zugriff von Kindern sein.
Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
* Bereits rechtzeitig vorher sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
* Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
* Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper vorher durchlesen (steht auf jeder Verpackung).
* Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abbrennen
* Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern zünden.
* Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer Wasser, besser Feuerlöscher).
* Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
* Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.
* Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
* Raketen senkrecht in feststehende Flaschen oder Ähnliches stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
* Niemals versuchen ‚Fehlzünder’ ein zweites Mal anzuzünden.
* Niemals eigene Böller basteln oder an Feuerwerkskörpern manipulieren.
Quelle: Ministerium des Innern

Kein Feuerwerk im Ausland kaufen – Feuerwerkskörper sicher lagern
nnenminister Jörg Schönbohm und Sozialministerin Dagmar Ziegler rufen zur Vorsicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk auf. „Feuerwerkskörper sind gefährlich. Deshalb gelten für Verkauf und Abbrennen strenge Bestimmungen. Böller und Raketen dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahre ausgehändigt werden. Sie dürfen auch nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden”, sagten Schönbohm und Ziegler. Sie appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerkskörper nur in der zulässigen Zeit am 31. Dezember und am 1. Januar zu verwenden und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Tankstellen das Abbrennen zu unterlassen.
Ziegler und Schönbohm verwiesen darauf, dass das klassische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen und so genannte Kanonenschläge (Pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II) in diesem Jahr erst ab dem 28. Dezember verkauft werden darf. Dies darf nur innerhalb von Verkaufsräumen unter Aufsicht erfolgen. Die pyrotechnischen Erzeugnisse müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Ziegler erklärte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz auch in diesem Jahr umfangreiche Kontrollen bei Verkauf und der Verwendung von Pyrotechnik durchführen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt, gegebenenfalls auch als Straftat geahndet werden.
Schönbohm warnte zudem vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern im Ausland. Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen. Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper ist deshalb verboten und strafbar.
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Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:
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Quelle: Ministerium des Innern

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